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Ley de los Partidos PolÃticos |
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Bitte stimmen Sie über folgendes Gesetz ab.
Ley de los Partidos PolÃticos
Gesetz über die politischen Parteien
§1: Gründung
(1) Die Gründung einer politischen Partei ist frei, soweit die Verfassung und die Gesetze nichts anderes bestimmen.
(2) Über Anträge auf Gründung einer Partei entscheidet das Innenministerium (Ministerio de la Administración Interna).
§2: Bezeichnung
Der Name und die Kurzbezeichnung der Partei müssen sich von denen bereits bestehender Parteien wesentlich unterscheiden. Bei der Namensgebung sind die Grundsätze der Sittlichkeit und der Moral als Maßstab einzuhalten.
§3: Antragvoraussetzungen
(1) Einem Antrag auf Parteigründung darf nur dann entsprochen werden, wenn
1. sich die Partei zur Verfassung der República de Veraguas bekennt,
2. die Partei einen oder mehrere gewählte Vorsitzende benennt und
3. die Partei ein öffentlich einsehbares Programm und eine demokratisch beschlossene Satzung besitzt.
(2) Sollten nach erfolgreicher Parteigründung die Voraussetzungen des Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 nicht mehr oder nur noch teilweise vorliegen, kann das Innenministerium nach angemessener Frist seine Entscheidung nach § 1 Abs. 2 widerrufen.
§4: Beschränkung der Tätigkeit
Die Tätigkeit einer politischen Partei, die mit ihrem Programm oder ihren Handlungen gewaltsam die demokratische Verfassungsordnung, die Unabhängigkeit, die Einheit oder territoriale Integrität der República de Veraguas gefährdet, ist nicht erlaubt.
§5: Mitgliedschaft
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden die Parteien in eigener Verantwortung. Kein Staatsbürger darf Mitglied mehrerer konkurrierender Parteien sein.
§6: Schlussbestimmung
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) Für bereits bestehende Parteien gilt eine 14-tägige Frist zur Antragstellung beim Ministerio de la Administración Interna.
[_] SÃ
[_] No
[_] Abstención
__________________
Presidenta del Grupo Parlamentario del MSN
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