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Elías F. Palma Elías F. Palma ist männlich
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Herkunft: Léon
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Satzung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:

Satzung der Partido Liberal


Erster Abschnitt - Grundlegendes

§ 1 Die Partei trägt den Namen "Partido Liberal" (Liberale Partei) und die Kurzbezeichnung "PL“.

§ 2 Sitz der Partei ist Puertoviga, ihr regionalen Gliederungen haben sich einen Geschäftssitz zu wählen. Die Partei wirkt im gesamten Staatsgebiet Veraguas.

§ 3 Die PL bekennt sich zur Verfassung der República Veraguas.


Zweiter Abschnitt - Mitgliedschaft

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied werden kann
a) wer Staatsbürger der República Veraguas ist
b) sich zur bestehenden Ordnung des Veraguas bekennt,
c) nicht bereits Mitglied einer anderen Partei ist,
d) voll geschäftsfähig ist,
e) keinem Kapitalverbrechen für schuldig befunden wurde.
Sämtliche Punkte müssen zutreffen.

2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten, der diesen überprüft. Zur Ablehnung des Antrages kann einer der folgenden Punkte führen:
a) Der Antragsteller ist bereits Mitglied einer konkurrierenden Organisation.
b) Der Vorstand hat begründete Zweifel an der Aufrichtigkeit des Antragstellers.
c) Der Antragsteller hat schwerwiegende Verbrechen begangen. Der Antragsteller ist über die Ablehnung zu informieren.

§ 5 Die Mitgliedschaft verpflichtet zu einem Beitrag jedes Einzelnen zur Förderung der Arbeit der Partei, um sie und mit ihr ganz Veraguas voranzubringen. Jeder hat auf die ihm mögliche Weise die Partei zu unterstützen.

§ 6 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

§ 7 In Parteiangelegenheiten untersteht jedes Mitglied der Gerichtsbarkeit des dafür zuständigen Organs.

§ 8 Die Mitgliedschaft kann entzogen werden:
1. sobald § 4 Absatz (1) nicht mehr erfüllt ist, oder
2. wenn die politischen Ansichten des Mitglieds der von der Partei vertretenen grob widersprechen, oder
3. wenn sich das Mitglied des Betruges gegen die Partei oder deren Mitglieder in Ausübung seines Amtes schuldig macht, oder
4. wenn das Mitglied mehrmals nicht zu Mitgliedsversammlung erschienen ist, ohne einen triftigen Grund zu nennen, oder
5. wenn das Mitglied nicht mehr die notwendigen Beiträge nach § 5 erbringt, ohne einen triftigen Grund zu nennen.


Dritter Abschnitt - Gliederung

§ 9 Die Partei ist demokratisch organisiert. Sie gliedert sich in einen Republiksverband sowie Bezirks- und Ortsverbände.


Vierter Abschnitt - Die Organe

§ 10 Der Parteitag
1. Der Parteitag ist die ständige Versammlung aller Mitglieder der PL. Er tritt spätestens zur Wahl eines/r neuen Vorsitzenden zusammen.
2. Der Parteitag wählt in einfacher, gleicher, direkter und geheimer Wahl einen Presidente aus seiner Mitte. Präsidente ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.
3. Der Parteitag entscheidet mit der Mehrheit seiner Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht. Es können mehrere Wahlgänge stattfinden.
4. Der Parteitag wählt den Generalsekretär mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied des Parteitages kann sich zur Wahl aufstellen lassen.
5. Als erste Amtshandlung wählt der Parteitag einen Presidente.
6. Bis zur Einsetzung eines neuen Generalsekretärs wird der Parteitag vom alten Generalsekretär geleitet.
7. Auf dem Parteitag darf jedes Mitglied sprechen.

§ 11 Der Parteivorstand
1. Der Parteivorstand ist höchstes ausführendes Organ der Partei.
2. Er besteht aus zwei Mitgliedern: dem Presidente und dem Generalsekretär.
3. Besteht die Partido aus weniger als 3 Mitgliedern, übernimmt der Presidente die Aufgaben des Generalsekretärs.

§ 12 Der Presidente
1. Der Presidente repräsentiert die Partei nach Außen. Nach Innen übt er mit Hilfe und Rat des Parteivorstandes eine Richtlinienkompetenz für die Parteiarbeit aus.
2. Seine Amtszeit beträgt 3 Monate. Sie kann vorzeitig nur durch Tod, Austritt, Ausschluss oder die Absetzung durch die Wahl eines neuen Presidente nach § 10 Absatz 2 beendet werden.
3. Zu seiner Entlastung kann der Presidente andere Parteimitglieder, die nicht im Parteivorstand sind, mit deren Einverständnis zu Verwaltern berufen, die ihn bei der Verwaltung der Finanzen, der Öffentlichkeitsarbeit und bei Verwaltung anderer Art unterstützen. Diese haben den Anweisungen des Presidente Folge zu leisten.
4. Der Presidente kann mit einem Einspruch Beschlüsse des Parteitages, nicht aber Wahlen oder Listenfestlegungen des Parteitages, unter schriftlicher Angabe von Gründen zur Prüfung vor das zuständige Organ bringen. Dieses prüft den Beschluss und setzt ihn gegebenenfalls außer Kraft.

§ 13 Der Generalsekretär
1. Der Generalsekretär ist verantwortlich für die Arbeitsfähigkeit der Partei, für die Mitgliederbetreuung sowie für die innere und äußere Kommunikation. Er sitzt dem Parteitag vor und sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf des Parteitages.
2. Seine Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Presidente.
3. Er kontrolliert und koordiniert die Arbeit innerhalb der Partei.
4. Er führt das Protokoll in allen Parteiorganen außer dem Schiedsgericht.
5. Er verwaltet die Dokumente der Partei.

§ 14 Das Schiedsgericht
1. Das Schiedsgericht besteht aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern. Der Parteitag bestimmt seine Größe und die Mitglieder.
2. Das Schiedsgericht wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzenden.
3. Seine Amtszeit beträgt 4 Monate. Sie endet nur im Falle eines Rücktrittes des gesamten Schiedsgerichtes. Beim Rücktritt einzelner Mitglieder wird ein Ersat für den Rest der Amtszeit gewählt.
4. Bei weniger als 3 Mitgliedern ist der gesamte Parteitag, abgesehen vom betroffenen Mitglied, das Schiedsgericht.

Fünfter Abschnitt - Sonstiges

§ 15 Finanzen
1. Die Finanzen werden vom der Generalsekretär verwaltet. Er verwendet die Gelder im Auftrag des Parteivorstandes.
2. Weitere Regelungen werden endgültig mit Einführung eines Finanzsystems geregelt.

§ 16 Die Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten gleichberechtigt auch in weiblicher Form.

§ 17 Schlussbestimmungen
1. Änderungen an der Satzung sind nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der auf dem Parteitag abgegebenen Stimmen möglich. Dies gilt auch für die Verabschiedung einer neuen Satzung.
2. Der Parteitag kann mit zwei Dritteln Mehrheit den Eintritt in oder die Verschmelzung mit einer anderen Partei beschließen.
3. Diese Satzung wurde vom Parteitag der Partido Liberal in Peurtoviga beschlossen und tritt am Tage ihrer Verabschiedung in Kraft.


__________________
Elías F. Palma
Partido Liberal
Miembro del Senado
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