Ley de las Fuerzas Armadas Nacionales |
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Ley de las Fuerzas Armadas Nacionales |
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Hiermit stelle ich folgenden Antrag des Präsidenten zur Aussprache:
Ley de las Fuerzas Armadas Nacionales
Gesetz über die nationalen Streitkräfte
§1: Streitkräfte
(1) Es werden die "Fuerzas Armadas Nacionales" (Nationale Streitkräfte), abgekürzt "FAN", geschaffen.
(2) Die FAN bestehen aus Land-, Luft- und Seestreitkräften, die für die Verteidigung der República de Veraguas notwendig sind.
(3) Die zahlenmäßige Stärke der FAN wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutz des Territoriums der República de Veraguas, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luft- und Gewässerverteidigung.
§2: Oberbefehl
(1) Den Oberbefehl über die FAN trägt der Presidente.
(2) In Friedenszeiten nimmt der Ministro del Seguridad National die Aufgaben des Oberbefehlshabers wahr. Der Presidente kann hierbei verbindliche Weisungen erteilen.
§:3 Oberkommando
(1) Es wird ein militärisches Oberkommando gebildet. Es besteht aus den ranghöchsten Offizieren der drei Teilbereiche.
(2) Die Mitglieder des Oberkommandos bestimmt der Presidente.
(3) Das Oberkommando tagt ständig an seinem Sitz in der Ciudad de Veraguas.
§4: Zweck und Rechte des Militärs
(1) Die FAN dienen zum Schutze der República de Veraguas vor ausländischen Agressoren und Angreifern. Sie gewährleisten den Schutz des Staates vor Terroristen und Staatsfeinden aus dem In- und Ausland.
(2) Die FAN können auf Anordnung des Presidente im Inland für polizeiliche Aufgaben herangezogen werden.
(3) Die FAN unterstützen den Consejo Nacional del Inteligencia sowie den Grenzschutz bei der Verrichtung ihrer Aufgaben.
§5: Informationsbeschaffung
(1) Im Zuge der Verrichtung ihrer Aufgaben können die FAN Informationen, insbesondere solche von strategischem und taktischem Wert, beschaffen. Sie können hierbei auf die Kenntnisse und Ressourcen des Consejo Nacional del Inteligencia zurückgreifen.
(2) Für die Informationsbeschaffung der FAN sind die gesetzlichen Geheimhaltungsvorschriften heranzuziehen.
§6: Militärgericht
(1) Das Militärgericht behandelt ausschließlich Fälle der FAN. Darunter fallen Taten, die sich in militärischem Einsatzgebiet abspielten und bzw. oder Taten, die von Mitgliedern des Militärs begangen wurden.
(2) Falls ein Mitglied der FAN vor einem zivilen Gericht angeklagt wird, kann das Militärgericht ebenfalls eine Untersuchung befehligen. Ein Zivilprozess hat indes Vorrang.
(3) Ein Mitglied der FAN kann einen Militäranwalt für einen Zivilprozess gegen ihn. beantragen. Über den Antrag bestimmt ein Richter des Militärgerichts
(4) Das Militärgericht besteht aus mindestens einem Richter und höchstens drei Richtern, die gemeinsam nach dem Prozess ein Ergebnis fällen. Die Absprache der Richter muss geheim sein und findet in einem extra dafür vorgesehenen Raum statt.
(5) Prozesse finden nur in den Räumen des Militärgerichts statt.
§7: Uniformen; Dienstgrade
Die Uniformen, Dienstgradbezeichnungen und -abzeichen der FAN werden durch eine präsidiale Verordnung festgelegt.
§8: Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ich bitte um rege Teilnahme.
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Presidenta de la Acción Democrática de Veraguas
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26.07.2006 22:08 |
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Vicente DÃaz
Presidente
Amt: Presidente Herkunft: Puertoviga ID-Typ: Haupt-ID
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Nun, auch hier gilt wieder: Ebenso wie der Geheimdienst müssen auch die Streitkräfte auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden.
Das Gesetz regelt das nötige, Dinge wie die Gestaltung der Uniformen und die Dienstgrade werden durch Verordnung geregelt.
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27.07.2006 01:11 |
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Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Grundsatz habe ich keinen Einwand gegen dieses Gesetz vorzubringen. Zwei Details allerdings möchte ich anmerken:
1. Die in §1 (2) genannten Waffengattungen sollten explizit benannt werden.
2. Zu §4 (2): Eine wenig kontrollierbare Involvierung der Streitkräfte in polizeiliche Aufgaben lehne ich ab. Hier muss zumindest der Sendao als Kontrollelement zwischengeschaltet werden.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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Presidenta de la Acción Democrática de Veraguas
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27.07.2006 10:09 |
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Vicente DÃaz
Presidente
Amt: Presidente Herkunft: Puertoviga ID-Typ: Haupt-ID
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Ich werde Ihre Anmerkungen natürlich beantworten, Señora Castaño.
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Original von Patricia Simona Castaño
Die in §1 (2) genannten Waffengattungen sollten explizit benannt werden. |
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Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte und Seestreitkräfte? Sie zielen wohl auch die Bezeichnungen ab? Nun, das könnte man in der Tat, ja.
Ich schlage folgende Formulierung des § 1 Abs. 2 vor:
"Die FAN bestehen aus den Landstreitkräften (Ejército Nacional), den Luftstreitkräften (Fuerzas Aéreas) und den Seestreitkräften (Fuerzas Navales). Ihre Stärke richtet sich nach der insgesamt für die Verteidigung der República de Veraguas notwendigen Zahl."
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2. Zu §4 (2): Eine wenig kontrollierbare Involvierung der Streitkräfte in polizeiliche Aufgaben lehne ich ab. Hier muss zumindest der Sendao als Kontrollelement zwischengeschaltet werden. |
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Ich bin da anderer Ansicht. Insbesondere für Befriedung der Provinz Cavélas - und Sie werden ja sicherlich nicht bestreiten, dass diese inländisches Gebiet darstellt - sind die Streitkräfte unverzichtbar. Herkömmlich ausgebildete Polizisten würden die Bevölkerung dort nicht unter Kontrole haben. Gerade dieser Einsatz kann aber nicht durch ein langwieriges parlamentarisches Verfahren hinausgezögert werden - wenn ein weiteres Dorf befreidet ist, dann muss der Einsatz sofort angeordnet werden können!
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27.07.2006 15:34 |
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Cotización: |
Original von Vicente DÃaz
Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte und Seestreitkräfte? Sie zielen wohl auch die Bezeichnungen ab? Nun, das könnte man in der Tat, ja.
Ich schlage folgende Formulierung des § 1 Abs. 2 vor:
"Die FAN bestehen aus den Landstreitkräften (Ejército Nacional), den Luftstreitkräften (Fuerzas Aéreas) und den Seestreitkräften (Fuerzas Navales). Ihre Stärke richtet sich nach der insgesamt für die Verteidigung der República de Veraguas notwendigen Zahl." |
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Einverstanden, das entspricht meinen Vorstellungen.
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Ich bin da anderer Ansicht. Insbesondere für Befriedung der Provinz Cavélas - und Sie werden ja sicherlich nicht bestreiten, dass diese inländisches Gebiet darstellt - sind die Streitkräfte unverzichtbar. Herkömmlich ausgebildete Polizisten würden die Bevölkerung dort nicht unter Kontrole haben. Gerade dieser Einsatz kann aber nicht durch ein langwieriges parlamentarisches Verfahren hinausgezögert werden - wenn ein weiteres Dorf befreidet ist, dann muss der Einsatz sofort angeordnet werden können! |
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So sehr es mir widerstrebt, das zu sagen, aber ich muss Ihnen Recht geben.
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Presidenta de la Acción Democrática de Veraguas
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27.07.2006 18:39 |
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Vicente DÃaz
Presidente
Amt: Presidente Herkunft: Puertoviga ID-Typ: Haupt-ID
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Das freut mich sehr, Señora.
Ich möchte noch folgende Neufassung des §3 zum ursprünglichen Entwurf hinzufügen:
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§:3 Oberkommando
(1) Es wird ein militärisches Oberkommando gebildet. Es besteht aus den Befehlshabern der drei Teilbereiche sowie dem Oberbefehlshaber.
(2) Die Befehlshaber der drei Teilbereiche benennt der Presidente.
(3) Die Aufgabe des Oberkommandos besteht darin,
1. die Tätigkeit der FAN zu koordinieren und den Oberbefehlshaber zu beraten,
2. die Verteilung des Wehretats zu beschließen,
3. die Organisation der Teilstreitkräfte zu beschließen und
4. die Logistik und Einsatzbereitschaft der FAN zu gewährleisten.
(4) Das Oberkommando tagt ständig an seinem Sitz in der Ciudad de Veraguas. |
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27.07.2006 19:31 |
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Wir Liberalen begrüßen es grundsätzlich, die Streitkräfte auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Leider sehen wir in diesem Vorschlag einige Dinge, denen wir nicht zustimmen können.
Beim §4 ist es für uns nicht hinnehmbar, die Armee ohne Zustimmung des Senado im Inneren einzusetzen. Ich weiß, dass dies vor allem auf die Unruheprovinz zutreffen würde, jedoch ist es richtig, dies von der gewählten Volksvertretung bestimmen zu lassen. Zu schnell könnte man sonst das Militär auch veranlassen gegen friedliche Demonstranten in anderen Teilen der República vorgehen lassen - ohne dass der Senado dabei eingreifen könnte. Wir fordern daher die Regierung auf, diesen Paragraphen völlig neuzufassen.
Bei §5 (1): Hier müsste unseres Erachtens der 2 Satz völlig gestrichen werden. Eine Verquickung von Geheimdienst und Militär ohne weitere Kontrolle durch die Volksvertretung würde eine gefährliche Konzentration von Macht in einer Hand bedeuten. Ein Staatsstreich wäre da noch viel einfacher, wenn das Militär auch noch auf die Informationen des Geheimdienstes zurückgreifen könnte.
__________________ Elías F. Palma
Partido Liberal
Miembro del Senado
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28.07.2006 11:34 |
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Vicente DÃaz
Presidente
Amt: Presidente Herkunft: Puertoviga ID-Typ: Haupt-ID
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Señor Palma,
ich habe bereits erklärt, warum ich den §4 Abs. 2 in dieser Form vorgeschlagen habe. Jede einschränkende Regelung ist Anbetracht des benötigten schnellen Ergreifens von Maßnahmen inakzeptabel.
Der § 5 Abs. 1 Satz 2 ist selbstverständlich ein nötiges Instrument der Informationsbeschaffung. Der CNI ist sowohl für das In- als auch das Ausland zuständig. wenn nun das Militär eigene Informationsbeschaffung betreibt und nicht auf Vorkenntnisse des CNI zugreifen kann, dann tut sich ein großes Sicherheitsproblem auf: Es müssen Informationen gesammelt werden, die bereits bekannt sind und dadurch geht womöglich wichtige Zeit verloren. Und dann hat der Feind Ihre Heimatstadt La Quiaca womöglich schon längst okkupiert und Ihr Haus bis auf die Grundmauern zerstört. Wollen Sie das?
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28.07.2006 12:07 |
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Nochmal bezüglich §4 (2) Man könnte auch einen Extra-Pragraphen für Cavelas einfügen.
__________________ Elías F. Palma
Partido Liberal
Miembro del Senado
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28.07.2006 13:12 |
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Vicente DÃaz
Presidente
Amt: Presidente Herkunft: Puertoviga ID-Typ: Haupt-ID
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Original von ElÃas F. Palma
Zum ersten Punkt: Auch wenn das länger dauern sollte - so ist jedoch gewährleistet, dass die Regierung nicht willkürlich die Armee im Inneren einsetzen kann. |
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Señor, wenn es notwendig ist für die Sicherheit des Landes, dann werden die FAN auch im Landesinneren eingesetzt. Sie vergessen auch, dass dies im Falle der Verteidigung sowieso der Fall sein muss.
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Zum Punkt 2:
Dann müsste es zumindest in Abständen - von mir aus unter Ausschluß der Öffentlichkeit - eine Informierung des Senado über die gemeinsamen Aktivitäten von Militär und Geheimdienst geben. |
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Das lehne ich ab. Der Senado hat in derartigen exekutiven Aufgaben keine Befugnis auf Mitsprache. Ich verweise hier auch auf die parlamentarische Diskussion zum CNI-Gesetz.
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28.07.2006 21:50 |
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Señor DÃaz, wenn es durch einen Angriff von außen nötig sein sollte, die Armee auch im inneren eisetzen zu müssen, ist dies jedoch ein Fall der Außenverteidigung und hat mit dem §4(2) nicht das geringste zu tun.
__________________ Elías F. Palma
Partido Liberal
Miembro del Senado
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31.07.2006 12:47 |
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Vicente DÃaz
Presidente
Amt: Presidente Herkunft: Puertoviga ID-Typ: Haupt-ID
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Für polizeiliche Aufgaben im Kriesgfall wäre das durchaus der Fall.
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31.07.2006 13:53 |
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Das kann auch in einem Notstandsgesetz geregelt werden oder wir verankern hier, dass dies nur unter der Zustimmung des Senado vollzogen werden kann.
__________________ Elías F. Palma
Partido Liberal
Miembro del Senado
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31.07.2006 13:56 |
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Vicente DÃaz
Presidente
Amt: Presidente Herkunft: Puertoviga ID-Typ: Haupt-ID
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Aus zuvor bereits genannten Gründen lehne ich so etwas ab.
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31.07.2006 14:09 |
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Dann kann ich diesem Gesetz aus Gewissensgründen nicht zustimmen.
Dieses Gesetz kann unter Umständen das Ende unserer demokratischen Ordnung bewirken. Bei einem solchen Unterfangen werde ich nicht mitwirken!
__________________ Elías F. Palma
Partido Liberal
Miembro del Senado
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31.07.2006 14:17 |
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Vicente DÃaz
Presidente
Amt: Presidente Herkunft: Puertoviga ID-Typ: Haupt-ID
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Dieses Gesetz ist zum Schutze der staatlichen Ordnung! Ohne diesen Schutz ist die "demokratische Ordnung" nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht.
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31.07.2006 15:38 |
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Eine einzelne Person zu ermächtigen, Waffengewalt im Inneren einzusetzen, ist nicht demokratisch, sondern autoritär
__________________ Elías F. Palma
Partido Liberal
Miembro del Senado
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01.08.2006 09:11 |
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Vicente DÃaz
Presidente
Amt: Presidente Herkunft: Puertoviga ID-Typ: Haupt-ID
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Cotización: |
Original von ElÃas F. Palma
Eine einzelne Person zu ermächtigen, Waffengewalt im Inneren einzusetzen, ist nicht demokratisch, sondern autoritär |
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Diese Unterstellung ist beleidigend! Wahren Sie die parlamentarische Ordnung...
Des Weiteren bitte ich um Einleitung der Abstimmung, da keine neuen Wortmeldungen zu erwarten sind.
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01.08.2006 13:40 |
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Diskussionen einfach abzubrechen ist auch nicht wirklich demokratisch...
__________________ Elías F. Palma
Partido Liberal
Miembro del Senado
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02.08.2006 14:55 |
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