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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Bernhard von Brot

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1

Mittwoch, 11. April 2007, 16:34

Kirchengesetz

Der Hohe Bastard, Hüter und Verteidiger wird hier in Zukunft, alle wichtigen Dokumente des Kirchenrechtes hinterlegen, die als Anweisung für Bischöfe, Priester, Ordensleute und Kirchenverwaltung gültig sind.

Auch Entscheide in der Frage der Glaubensauslegung werden hier festgehalten .

Bernhard von Brot

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2

Mittwoch, 11. April 2007, 16:46

Erstes Verwaltungsdokument seiner Heiligkeit.

Kapitel I Der Hohe Bastard

§ 1. Der Hohe Bastard ist der Oberste Priester der Bastardii Kirche, er alleine Entscheidet in allen Fragen des Glaubens und der Kirche.

§ 2. Entscheide sind unanfechtbar und besitzen ewige Gültigkeit, sie können nur vom Hohen Bastard wieder zurückgenommen werden.

§ 3. Der Hohe Bastard ist neutral und Gerecht, er darf kein Politisches Amt innerhalb Alpinias und der Welt annehmen. Auch an weltlichen Wahlen und Abstimmungen darf er nicht teilnehmen. Nur so kann die Trennung zwischen Staat und Kirche eingehalten werden.

§ 4. Der Hohe Bastard soll sich aber den weltlichen Diskussionen nicht entziehen und sich gegeben falls zur Wort melden, wenn die Pläne der Politik nicht mit den Menschlichen und/ oder Bastardischen Grundsätzen übereinstimmen.

§ 5. Der Hohe Bastard sollte sich Beratungen mit seinen Bischöfen nicht entziehen, entscheidet aber selber geleitet durch das große Wesen und dessen Weisheiten.

Der Hohe Bastard

3

Mittwoch, 11. April 2007, 18:27

Handlung:Bekommt das Dokument zu Gesicht und schüttelt verständnislos den Kopf...

Da haben in den vergangenen Monaten mehr und mehr Bastardii zum christlichen Glauben konvertiert und Seine Heiligkeit verschließt sich trotzdem dem verminderten Einfluss der bastardischen Kirche...

Stephan Muzik

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4

Samstag, 14. April 2007, 19:01

Zitat

Original von Bernhard von Brot
...
§ 3. ... Auch an weltlichen Wahlen und Abstimmungen darf er nicht teilnehmen. Nur so kann die Trennung zwischen Staat und Kirche eingehalten werden.
...


Das würde bedeuten, dass der Hohe Bastard auf sein nach Art. 8 Satz 2 der Mithlander Rolle gegebenen Grundrecht (Zugang zur Ratskammer) verzichten würde.

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Ratskammergesetzes erhält die Person trotzdem eine Stimme, da dort "jeder Bürger" steht und nicht "jeder dazu bereite Bürger"....

Dem jeweiligen Hohen Bastard muss also bewusst sein, dass er durch die Unterwerfung unter das Kirchengesetz seinen demokratischen Wíllen nicht ausüben darf. Sollte er dazu durch das Gesetz gewzungen werden, dies zu tun - gegen seinen Willen - so empfehle ich eine Rechtsüberprüfung, da hier ein kirchliches Gesetz die Kantonsverfassung und der daraus resultierende Gesetze unterläuft...
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Bernhard von Brot

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5

Sonntag, 15. April 2007, 00:48

Zitat

Original von Stephan Muzik

Zitat

Original von Bernhard von Brot
...
§ 3. ... Auch an weltlichen Wahlen und Abstimmungen darf er nicht teilnehmen. Nur so kann die Trennung zwischen Staat und Kirche eingehalten werden.
...


Das würde bedeuten, dass der Hohe Bastard auf sein nach Art. 8 Satz 2 der Mithlander Rolle gegebenen Grundrecht (Zugang zur Ratskammer) verzichten würde.

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Ratskammergesetzes erhält die Person trotzdem eine Stimme, da dort "jeder Bürger" steht und nicht "jeder dazu bereite Bürger"....

Dem jeweiligen Hohen Bastard muss also bewusst sein, dass er durch die Unterwerfung unter das Kirchengesetz seinen demokratischen Wíllen nicht ausüben darf. Sollte er dazu durch das Gesetz gewzungen werden, dies zu tun - gegen seinen Willen - so empfehle ich eine Rechtsüberprüfung, da hier ein kirchliches Gesetz die Kantonsverfassung und der daraus resultierende Gesetze unterläuft...



Angenommen ich wäre jetzt nur Bürger und kein Hoher Bastard, wäre ich denn dann gezwungen, an der Ratssitzungen teilzunehmen, weil wie sagten Sie es noch gleich, es steht dort jeder Bürger, und nicht jeder dazu bereiter Bürger.

Doch ich sehe keinen Widerspruch, denn man kann doch keinen Zwingen sein Recht auf Demokratie Ausübung vorschreiben. Wenn ich nun als Bürger nicht teilnehmen möchte, so kann man mich doch nicht bestrafen, nur weil ich nicht teilnehme. Auch eine Nicht Beteiligung ist eine Ausdrucksform der Demokratie.

Doch nun bin ich auch Hoher Bastard, ich weiß das mein Vorgänger sehr aktiv am politischem Geschäft beteiligt war und es war seine Entscheidung, ich sehe es aber für mich nicht vereinbar und mein Nachfolger kann zur Ansicht kommen das ich im Irrtum war.

Doch ich sehe mein Handeln nicht mehr als Eigenständiges sonder als eines vom großem Wesen geleitetes Handeln. Ich werde geleitet in meinem Tun und Handeln.

Im Spruch 14 steht,
Ein bescheidener Mensch ist standhaft, ein demütiger furchtsam, und ein eitler anmaßend.

Denn ich bin zur jeder Zeit, immer auch der Hohe Bastard ich werde immer auch an meinem Tun gemessen. Ich bin tief Religös es war Bestimmung des Großen Wesens, mich zum Hohen Bastard zu machen. Er leitet mich den Glauben vor zu leben und auszulegen. Ich bin bescheiden weil ich Verzicht übe, demütig weil ich glaube und meine Kraft aus diesem ziehe. Es wäre anmaßend meine persönliche Meinung dadurch kund zu tun. Sehen sie es als nicht zeitgemäß an. Und ich sage das es sehr wohl Zeitgemäß ist.

Ich sage ja nicht das Demokratie nichts wichtige ist, es ist es schon, doch meine Aufgabe wird es sein das Wort zu erheben, wenn es ungerecht wird und nicht den Bastardischen Glauben und den Menschlichen Grundsätzen entspricht.

Dies werde ich auch machen, ich berufe mich dabei auf Spruch 28

Verkehre mit den Menschen so gerade und schlicht, daß sie zur Aufrichtigkeit gezwungen werden und gar nicht erst versuchen, mit dir auf irgend eine Weise umzuspringen. Es ist das höchste Kompliment, das du anderen Menschen machen kannst.

Zum Schluss möchte ich noch sagen für mich ist es nicht einfach so ein Verzicht, für mich ist es Überzeugung neutral zu sein und niemanden durch mein Amt zu beeinflussen.

Stephan Muzik

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6

Sonntag, 15. April 2007, 10:00

Ich sage diese nur, weil das Kirchengesetz vom Hohen Bastard verlangt seine von der Kantonsverfassung gegebenen Rechte nicht wahrzunehmen. Sie wissen das und sind damti auch einverstanden - aber was ist mit einem evtl. Nachfolger, der Hoher Bastard werden will, von dem dann aber evtl. gegen seinen Willen verlangt wird, diese Rechte wahrzunehmen. So würde das Kirchengesetz in die Verfassung eingreifen, was nicht zulässig ist.
Solange der Hohe Bastard aber aus eigenem Willen damit einverstanden ist, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Ich empfehle das Kirchengesetz aber dahingehend zu ändern, dass es ihm theoretisch möglich ist daran teilzunehmen:
"Auch an weltlichen Wahlen und Abstimmungen soll er nicht teilnehmen."
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Bernhard von Brot

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7

Sonntag, 15. April 2007, 11:58

Aber ich sagte doch der nächste Hohe Bastard kann ja zur Ansicht kommen das ich geirrt habe und es wieder ändern, ich sehe das nicht so.

Stephan Muzik

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8

Sonntag, 15. April 2007, 12:14

Zitat

Original von Bernhard von Brot
Aber ich sagte doch der nächste Hohe Bastard kann ja zur Ansicht kommen das ich geirrt habe und es wieder ändern, ich sehe das nicht so.


Ich wollte es nur angemerkt haben.
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Bernhard von Brot

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9

Sonntag, 15. April 2007, 13:05

Dann wäre das ja geklärt.