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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Stephan Muzik

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Mittwoch, 11. April 2007, 13:07

1. Gesetz zur Änderung des Mithlander Ratskammergesetzes

Es beginnt die Abstimmung über folgendes Gesetz:

Zitat

1. Gesetz zur Änderung des Mithlander Ratskammergesetzes


vom xx.xx.07, MGBl. 07/01


§ 1 Sinn und Zweck
Die Änderung des Ratskammergesetzes soll den erhöhten demokratischen Anforderungen an einer kantonalen Gesetzgebung unter den erschwerten Bedingungen einer geringen Bürgerzahl gerecht werden.

§ 2 Änderungen
(1) In § 2 Absatz 6 wird ein dritter Satz mit folgenden Inhalt eingefügt:
"Sollte die Kantonsbürgerzahl bei 1 liegen, entfallen die Angaben nach Satz 2."
(1) Es wird folgendes eingefügt:
"§ 4a Anträge und Abstimmung bei geringer Bürgerzahl
(1) § 4a ist bei einer Kantonsbürgerzahl von 1 anwendbar.
(2) Anträge sind entbehrlich. Aussprachen können sofort erstellt werden. Aussprachen sind nach sieben Tagen zu schließen. Anschließend kann das Gesetz veröffentlicht werden.
(3) Veröffentlicht der Kantonsrat ein Gesetz, ohne die Ratskammer damit zu betrauen, kann es frühestens sieben Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten."

§ 3 Inkrafttreten
Die Gesetzesänderung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat

Stephan Muzik

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Mittwoch, 11. April 2007, 13:10

:ja:
Bundeskanzler
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Mithlander Kantonsrat

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Mittwoch, 11. April 2007, 13:11

RE: 1. Gesetz zur Änderung des Mithlander Ratskammergesetzes

Das Gesetz hat vorzeitige die notwendige Mehrheit erreicht und wurde angenommen. Die Abstimmung wird vorzeitig beendet.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat