Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (II-04)
Ich eröffne die Aussprache über folgenden Gesetzesvorschlag:
Begründung:
Die aktuelle Gesetzesfassung sieht vor, dass der Kantonsbürtgerschaftsverlust aufgrund von Bundesgesetzlichen Regelungen verloren geht. Dies greift in die kantonale Selbstbestimmung ein. Hat ein Kanton ein Kantonsbürgerschaftsgesetz, so sollte dieses vorrangig genutzt werden - da es um kantonale Angelegenheiten geht. Durch die aktuelle Gesetzesfassung wird aber gem. des Grundsatzes Bundesrecht bricht Kantonsrecht in kantonale Gesetzgebung derartig eingegriffen, dass Bundesrecht kantonale Angelegenheiten regeln will - selbst, wenn es kantonale Regelungen gibt.
Zitat
1. Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§ 1 Änderung
§ 3 Absatz 1 Satz 1 wird mit folgendem Inhalt neu gefasst:
"Gibt es keine kantonalen Bestimmungen, so verliert ein Kantonsbürger seine Kantonsbürgerschaft, wenn er einen Monat nicht aktiv gewesen, er seine Kantonsbürgerschaft."
§ 2 Inkrafttreten
Die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetz tritt mit Annahme durch die Bundesversammlung in Kraft.
Begründung:
Die aktuelle Gesetzesfassung sieht vor, dass der Kantonsbürtgerschaftsverlust aufgrund von Bundesgesetzlichen Regelungen verloren geht. Dies greift in die kantonale Selbstbestimmung ein. Hat ein Kanton ein Kantonsbürgerschaftsgesetz, so sollte dieses vorrangig genutzt werden - da es um kantonale Angelegenheiten geht. Durch die aktuelle Gesetzesfassung wird aber gem. des Grundsatzes Bundesrecht bricht Kantonsrecht in kantonale Gesetzgebung derartig eingegriffen, dass Bundesrecht kantonale Angelegenheiten regeln will - selbst, wenn es kantonale Regelungen gibt.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Das findet meine Zustimmung.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
RE: Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (I-04)
Aufgrund eines Schreibfehlers hier nun eine geänderte Fassung:
So, wie es aussieht kann ich zur Abstimmung übergehen, da es anscheinend kein Diskussionsbedarf gibt - sehr schön....
Zitat
1. Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§ 1 Änderung
§ 3 Absatz 1 Satz 1 wird mit folgendem Inhalt neu gefasst:
"Gibt es keine kantonalen Bestimmungen, so verliert ein Kantonsbürger seine Kantonsbürgerschaft, wenn er einen Monat nicht aktiv gewesen ist."
§ 2 Inkrafttreten
Die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetz tritt mit Annahme durch die Bundesversammlung in Kraft.
So, wie es aussieht kann ich zur Abstimmung übergehen, da es anscheinend kein Diskussionsbedarf gibt - sehr schön....

Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Ja, das erleichtert einem die Arbeit ungemein...

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Montag, 25. August 2025, 10:53
Zum Seitenanfang