Die Kantonsregierung gibt bekannt, dass eine Bürgerzählung gem. § 10 des Mithlander Kantonsbürgerschaftsgesetzes (
MKGB, Link)durchgeführt wird.
Mit dieser Bekanntmachung gilt das Verfahren als eingeleitet.
Die Bürgerzählung beginnt am 08. September und endet mit Ablauf des 18. September.
In diesem Zeitraum bitte ich alle Kantonsbürger, sich hier zu melden.