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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Clausi I. von Alpinia

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1

Samstag, 13. August 2005, 14:54

Versammlungsgesetz

Werte Exzellenz,

auch den folgenden Antrag bitten Wir als Beschlussantrag der Volkskammer vorzulegen:

Zitat

Königliches Versammlungsgesetz
vom xx. yyy 2005


§ 1 [Grundlagen]
(1) Jeder hat das Recht, öffentliche Aufzüge und Versammlungen zu organisieren und an ihnen teilzunehmen.
(2) Versammlungen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenkünfte einer Mehrzahl von Personen zum Zwecke der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgebung an Dritte sowie Veranstaltungen mit öffentlichem Festbetrieb.

§ 2 [Anmeldepflicht]
(1) Versammlungen unter freiem Himmel und auf öffentlichem Grund müssen bei der Genehmigungsbehörde mindestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn unter Angabe des Versammlungsgegenstandes angemeldet werden.
(2) Genehmigungsbehörde ist das kommunale Kontrollamt. Existiert diese Behörde nur virtuell, so ist die Genehmigung vorbehaltlich der Bestimmungen aus § 3 nur virtuell einzuholen.

§ 3 [Nichtgenehmigung, Auflagen]
(1) Versammlungen von
a) durch Gesetz oder Verfassung verbotenen Gruppierungen,
b) gegen Gesetz oder Verfassung verstoßende Gruppierungen,
c) rechtskräftig Verurteilten während der Strafbuße,
sind nicht zu genehmigen.
(2) Sieht die Genehmigungsbehörde die öffentliche Sicherheit und Ordnung bereits im Vorfeld der Versammlung gefährdet, kann sie der Versammlung Auflagen machen. Kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung mittels Auflagen immer noch nicht gewährleistet werden, so kann die Genehmigungsbehörde die Versammlung untersagen. Gegen die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ist das Rechtsmittel des Widerspruches vor dem zuständigen Gericht zulässig.

§ 4 [Pflichten des Veranstalters]
Der Veranstalter hat für eine gewaltfreie, umweltschonende und friedliche Versammlung zu sorgen.

§ 5 [Auflösung einer Versammlung]
(1) Entsteht durch die Versammlung eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, können das Kontrollamt oder die Gendarmerie die Versammlung mit sofortiger Wirkung auflösen.
(2) Wird im Verlauf der Versammlung gegen Strafgesetze verstoßen, die ein Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben, oder wird in der Versammlung zu solchen Straftaten aufgefordert oder angereizt können das Kontrollamt oder die Gendarmerie die Versammlung auflösen. Die Auflösung ist nur zulässig, wenn andere Maßnahmen zur Unterbindung nicht ausreichen.
(3) Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, haben alle Teilnehmer sich sofort zu entfernen.

§ 6 [Bewaffnungsverbot]
Bei Versammlungen jeder Art dürfen keine Waffen mitgeführt werden.

§ 7 [Ordnungswidrigkeiten]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine Versammlung nicht anmeldet oder sich an einer nicht angemeldeten Versammlung beteiligt, soweit ihm dies bekannt ist. Die Ordnungswidrigkeit wird mit Bußgeld bis zu 3000 Kronen oder mit Arrest bis zu 14 Tagen geahndet.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer als Versammlungsteilnehmer den Anweisungen des Kontrollamts oder der Gendarmerie nicht nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit wird mit Bußgeld bis zu 1500 Kronen bestraft.
(3) Ordnungswidrig handelt, wer sich bewaffnet. Die Ordnungswidrigkeit wird mit Arrest bis zu 21 Tagen geahndet.

§ 8 [Inkrafttreten]

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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Montag, 15. August 2005, 21:36

Diskussion ist eröffnet.

Clausi I. von Alpinia

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3

Montag, 26. September 2005, 22:13

Euer Exzellenz,

Wir bringen den von uns als Entwurf für ein "Versammlungsgesetz" am 13. August 2005 eingebrachten Gesetzesantrag hiermit erneut in die Volkskammer ein.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Derek Skynet

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Sonntag, 9. Oktober 2005, 21:48

Sobald keine 5 Themen in der Volkskammer laufen, werde ich das Versammlungsgsetz erneut in die Volkskammer einbringen.
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Clausi I. von Alpinia

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Sonntag, 9. Oktober 2005, 21:50

Aussprachen sind es doch derer bislang nur vier, lt. GeschO kommt es auch nur darauf an. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Derek Skynet

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6

Sonntag, 9. Oktober 2005, 23:23

Diskussion wurde eröffnet.

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