Original von Clausi I. von Alpinia
Definitiv nicht!
Fraglich ist aber, ob die Ernennung eines Stellvertreters den gewünschen Effekt haben wird. Die Übertragung der Befugnisse auf die Volkskammer wäre indes zu hinterfragen, da damit ja der Sinn der Verfassungsnorm, eine Entscheidung durch die kompetente Verwaltungsstelle herbei zu führen, dem entgegen steht.
Ich verstehe - aber der RK kann gem. Verfassung einen Stellvetreter ernennen. Der RK ist krank und bis zu seiner vollständigen Genesung kann die Verwaltung doch nicht still liegen... Einer muss seine Arbeit tun, während er sich erholt. Der RK kann seine Befugnisse auch auf andere Stellen als die VK übertragen - aber wichtig ist, dass irgendwann in
naher Zukunft etwas geschiet