Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Vereidigung/Ernennung
Ok. Also: Der Gerichtspräsident soll laut Verfassung ja nur die Minister vereidigen. Da steht sogar noch nicht mal was von Staatsbeamten etc.
Weiterhin ist die Vereidigung ja notwendig, damit die Ernennung eines Minsters (etc.) überhaupt erst rechtswirksam wird. Wie sieht das im Einzelnen aus? Der Staatspräsident ernennt seinen Minister, unterschreibt die Ernennungsurkunde und überreicht sie dann auch. Der Gerichtspräsident nimmt nur den Eid ab.
So ist es derzeit Fakt. Ich handhabe es so, dass ich die unterschriebene Urkunde dann auch überreiche, was ich für sinnvoll erachte.
Eigentlich ist das ein wenig viel Macht in den Händen des Staatspräsidenten: Er ernennt und unterschreibt die Urkunde... Dadurch dass es eben keinen Kanzler mehr gibt, ist hier eine Machtkonzentration.
Wäre es eine Idee, um hier rauszukommen:
1. Der Gerichtspräsident übernimmt _alle_ Vereidigungen (auch die der Schöffen; damit das klar geregelt ist).
2. Der Staatspräsident schlägt Minister vor, der Gerichtspräsident ernennt diese. Entlassen kann er sie nicht und er kann auch die Ernennung nicht verweigern, da es nur ein Formalakt ist.
3. Einzige Ausnahme: Der Gerichtspräsident wird vom Staatspräsident vereidigt und ernannt, nachdem das Parlament ihn gewählt hat.
Wäre das eine Idee? Dann wären wir etwas "sauberer"...
Weiterhin ist die Vereidigung ja notwendig, damit die Ernennung eines Minsters (etc.) überhaupt erst rechtswirksam wird. Wie sieht das im Einzelnen aus? Der Staatspräsident ernennt seinen Minister, unterschreibt die Ernennungsurkunde und überreicht sie dann auch. Der Gerichtspräsident nimmt nur den Eid ab.
So ist es derzeit Fakt. Ich handhabe es so, dass ich die unterschriebene Urkunde dann auch überreiche, was ich für sinnvoll erachte.
Eigentlich ist das ein wenig viel Macht in den Händen des Staatspräsidenten: Er ernennt und unterschreibt die Urkunde... Dadurch dass es eben keinen Kanzler mehr gibt, ist hier eine Machtkonzentration.
Wäre es eine Idee, um hier rauszukommen:
1. Der Gerichtspräsident übernimmt _alle_ Vereidigungen (auch die der Schöffen; damit das klar geregelt ist).
2. Der Staatspräsident schlägt Minister vor, der Gerichtspräsident ernennt diese. Entlassen kann er sie nicht und er kann auch die Ernennung nicht verweigern, da es nur ein Formalakt ist.
3. Einzige Ausnahme: Der Gerichtspräsident wird vom Staatspräsident vereidigt und ernannt, nachdem das Parlament ihn gewählt hat.
Wäre das eine Idee? Dann wären wir etwas "sauberer"...
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Zitat
1. Der Gerichtspräsident übernimmt _alle_ Vereidigungen (auch die der Schöffen; damit das klar geregelt ist).
Wäre es nicht sinvoll auch hier auf die Gewaltenteilung zu achten?
Ich bin dafür das der Staatspräsident die Schöffen ernnent. Wäre ja noch schöner wenn jeder seine Mitarbeiter selber aussuchen und einstellen kann. Wo bleibt da die Kontrolle?
Zitat
2. Der Staatspräsident schlägt Minister vor, der Gerichtspräsident ernennt diese. Entlassen kann er sie nicht und er kann auch die Ernennung nicht verweigern, da es nur ein Formalakt ist.
Ich denke das wir uns in Zukunft zusammensetzen müssen um uns mal die Sache wie man an Posten kommen kann genauer anschauen müssen. ich finde hier müssen wir etwas umstruckturieren, bis dahin ist das sonst alles Ok.
Zitat
3. Einzige Ausnahme: Der Gerichtspräsident wird vom Staatspräsident vereidigt und ernannt, nachdem das Parlament ihn gewählt hat.
Ich glaube das da kein anderer die vereidigung übernehmen kann. Also bin ich natürlich dafür.
Zitat
Original von Jack Kröger
Zitat
1. Der Gerichtspräsident übernimmt _alle_ Vereidigungen (auch die der Schöffen; damit das klar geregelt ist).
Wäre es nicht sinvoll auch hier auf die Gewaltenteilung zu achten?
Ich bin dafür das der Staatspräsident die Schöffen ernnent. Wäre ja noch schöner wenn jeder seine Mitarbeiter selber aussuchen und einstellen kann. Wo bleibt da die Kontrolle?
Naja, ernennen tut der Gerichtspräsident niemanden. Er vereidigt ja nur.

Allein bei den Schöffen hat er ein Vorschlagsrecht; was nach einer Liste geht (so dass normalerweise jeder Bürger mal dran ist).
Was die Umverteilung der Posten angeht: Stimme ich Ihnen voll zu!!!
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Dienstag, 17. Februar 2026, 16:19
Zum Seitenanfang