Natürlich befinden wir uns in einer ungeklärten und vertrackten Situation, gar keine Frage. Natürlich muss diese so schnell wie möglich ausgeräumt werden. Was ich nur sagen wollte, ist, dass das Wahlgesetz nicht nicht verfassungskonform ist. Es ist eine ungeklärte Sache, aber keine verfassungswidrige.
Ich bestehe nur auf dem Unterschied, damit wir das Wahlgesetzt nur ergänzen müssen, nicht über den Haufen werfen.