Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

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Ich halte auch dieses Gesetz für wichtig. Wenn dieser Vorschlag ins Parlament kommt, mache ich den nächsten, damit es hier im Forum nicht unübersichtlich wird.
Tot?!
Gesetz über Sonn- und Feiertage (GSFT) der DR Alpinia
§1: Allgemeines
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind generell Tage der Arbeitsruhe. Es ist jedem Arbeiter freigestellt, ob er seiner Arbeit nachkommt oder die generell Arbeitsruhe in Anspruch nimmt.
(2) Von der Arbeitsruhe ausgenommen sind die Tätigkeiten der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Einrichtungen, sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Gastronomische Betriebe, Verkehrs- und Postbetriebe und Tätigkeiten, die zur Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Gas notwendig sind.
(3) Die in §2 festgelegten gesetzlichen Feiertage sind nur für die Demokratische Republik Alpinia gültig.
(4) Vorschläge für Feiertage können jederzeit dem Staatspräsidenten unterbreitet werden.
§2: Gesetzliche Feiertage
Als gesetzliche Feiertage werden die folgenden festgelegt:
01.01. - Neujahrstag
07.02. - Tag der Einheit (Eintragung auf der int. Weltkarte)
12.11. - Nationalfeiertag (Gründung Alpinias)
23.12. - Tag der Demokratie (Erste Wahl des Parlamentes)
31.12. - Jahresend
§3: Kirchliche Feiertage
Arbeitnehmern ist an den kirchlichen Feiertagen ihrer Religion Zeit zu geben, an den Feierlichkeiten teilzunehmen, soweit keine betrieblichen Notwendigkeiten bestehen.
§4: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Dies ist die Version 1.0.
§1: Allgemeines
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind generell Tage der Arbeitsruhe. Es ist jedem Arbeiter freigestellt, ob er seiner Arbeit nachkommt oder die generell Arbeitsruhe in Anspruch nimmt.
(2) Von der Arbeitsruhe ausgenommen sind die Tätigkeiten der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Einrichtungen, sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Gastronomische Betriebe, Verkehrs- und Postbetriebe und Tätigkeiten, die zur Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Gas notwendig sind.
(3) Die in §2 festgelegten gesetzlichen Feiertage sind nur für die Demokratische Republik Alpinia gültig.
(4) Vorschläge für Feiertage können jederzeit dem Staatspräsidenten unterbreitet werden.
§2: Gesetzliche Feiertage
Als gesetzliche Feiertage werden die folgenden festgelegt:
01.01. - Neujahrstag
07.02. - Tag der Einheit (Eintragung auf der int. Weltkarte)
12.11. - Nationalfeiertag (Gründung Alpinias)
23.12. - Tag der Demokratie (Erste Wahl des Parlamentes)
31.12. - Jahresend
§3: Kirchliche Feiertage
Arbeitnehmern ist an den kirchlichen Feiertagen ihrer Religion Zeit zu geben, an den Feierlichkeiten teilzunehmen, soweit keine betrieblichen Notwendigkeiten bestehen.
§4: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Dies ist die Version 1.0.
Unterschrift des Staatspräsidenten
Tot?!
Und wer darf dann über die Feiertage bestimmen?
Das ist nicht geregelt.
Das ist nicht geregelt.
z.B. das Parlament per Gesetzesänderung, der Staatspräsident.
Tot?!
Ich nehme diesen Gesetzesvorschlag zurück, tut so, als ob ich ihn nicht gepostet hätte, okay?
Tot?!

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Mittwoch, 18. Februar 2026, 01:12
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