In der Notverordnung zum Wahlrecht steht volgendes:
§27
Kandidaturen für das Amt des Staatspräsidenten sind dem Wahlamt der Demokratischen Republik mindestens eine Woche vor Beginn der Wahl öffentlich anzuzeigen. Ausnahmen kann das Parlament durch Beschluss festlegen.
Diese Frist überschneidet sich mit der Neuwahlfrist aus der Verfassung.
Ich stelle hiermit den Antrag die Kanidatenliste bis Sontag den 10 August offen zu lassen.