*einspruch!*
Man schaue in die Verfassung:
Art. 34 Grundsätzliches
(4) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde, ausser, dies ist gesetzlich ausdrücklich anders bestimmt.
Daher kann nur die Inaktivität nach zwei Monaten oder eine sonstige, bereits zur Einbürgerungszeit der beiden Personen als solche festgelegte Straftat begangen worden sein.