Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Gesetz über die Streitkräfte
Im Namen der Regierung gebe ich folgende Gesetzesvorlage wie angekündigt in das Parlament ein:
Gesetz über die Streitkräfte
Art. 1 Rahmenbedingungen
(1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer, Marine und Luftwaffe, haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Alpinias zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen. Zudem kommen den Streitkräften vornehmlich humanitäre Aufgaben zu.
(2) Die alpinischen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder Alpinier, der sein 20. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.
Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine Wehrübung für alle Mitglieder der Streitkräfte mit erfolgter Grundausbildung, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind, statt. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person im Reservedienst ist oder nicht.
Art. 2 Verteidigungsfall
(1) Der Verteidigungsfall ist gegeben wenn ein anderes Land der Demokratischen Republik Alpinia den Krieg erklärt, oder wenn ein Angriff mit militärischen Mitteln von außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. In solch einer Situation hat der Staatspräsident auf Anraten des Ministerpräsidenten den Verteidigungsfall unverzüglich zu erklären. Ohne Ermächtigung durch das Parlament oder die Volksversammlung kann der Staatspräsident jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen.
(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder Alpiniaer mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren, vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräftem nach Eignung verpflichtet werden.
(3) Sobald die Unversehrtheit der territorialen Integrität wieder hergestellt wurde und keine militärischen Übergriffe mehr drohen, ist der Verteidigungsfall vom Staatspräsidenten umgehend für beendet zu erklären.
Art. 3 Struktur
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 12.000 Mann.
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 3 Teilbereiche, dem Heer, der Luftwaffe und der Marine.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem Staatspräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellt ist und zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres, für die Lufwaffe der General der Luftwaffe und für die Marine der Admiral der Marine.
(4) Ein Mitglied der Regierung wird mit der Leitung des für Verteidigung zuständigen Ministeriums betraut, dass im Friedensfall die oberste Kommandogewalt über die Streitkräfte führt.
(5) Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den Staatspräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Ministers der Regierung festgelegt. Alle militärischen Ämter werden durch den Staatspräsidenten vergeben.
Art. 4 Auflagen
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verboten. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Parlaments hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.
Achja: Bitte etwas Tempo, es wartet noch mindestens ein weiteres Gesetz auf Diskussion.
Gesetz über die Streitkräfte
Art. 1 Rahmenbedingungen
(1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer, Marine und Luftwaffe, haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Alpinias zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen. Zudem kommen den Streitkräften vornehmlich humanitäre Aufgaben zu.
(2) Die alpinischen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder Alpinier, der sein 20. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.
Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine Wehrübung für alle Mitglieder der Streitkräfte mit erfolgter Grundausbildung, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind, statt. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person im Reservedienst ist oder nicht.
Art. 2 Verteidigungsfall
(1) Der Verteidigungsfall ist gegeben wenn ein anderes Land der Demokratischen Republik Alpinia den Krieg erklärt, oder wenn ein Angriff mit militärischen Mitteln von außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. In solch einer Situation hat der Staatspräsident auf Anraten des Ministerpräsidenten den Verteidigungsfall unverzüglich zu erklären. Ohne Ermächtigung durch das Parlament oder die Volksversammlung kann der Staatspräsident jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen.
(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder Alpiniaer mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren, vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräftem nach Eignung verpflichtet werden.
(3) Sobald die Unversehrtheit der territorialen Integrität wieder hergestellt wurde und keine militärischen Übergriffe mehr drohen, ist der Verteidigungsfall vom Staatspräsidenten umgehend für beendet zu erklären.
Art. 3 Struktur
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 12.000 Mann.
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 3 Teilbereiche, dem Heer, der Luftwaffe und der Marine.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem Staatspräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellt ist und zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres, für die Lufwaffe der General der Luftwaffe und für die Marine der Admiral der Marine.
(4) Ein Mitglied der Regierung wird mit der Leitung des für Verteidigung zuständigen Ministeriums betraut, dass im Friedensfall die oberste Kommandogewalt über die Streitkräfte führt.
(5) Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den Staatspräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Ministers der Regierung festgelegt. Alle militärischen Ämter werden durch den Staatspräsidenten vergeben.
Art. 4 Auflagen
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verboten. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Parlaments hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.
Achja: Bitte etwas Tempo, es wartet noch mindestens ein weiteres Gesetz auf Diskussion.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Knackig und prägnant in der Formulierung!
Inhaltlich aktzeptabel!
Ein durchaus gelungener Vorschlag - wenn ich auch grundsätzlich pazifistischer Natur bin und den Sinn einer Armee zu genüge in Frage stelle!
Inhaltlich aktzeptabel!
Ein durchaus gelungener Vorschlag - wenn ich auch grundsätzlich pazifistischer Natur bin und den Sinn einer Armee zu genüge in Frage stelle!
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
So, ich habe Artikel 4 eingefügt. Gibt es dazu Kommentare?

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ja, gibt es! 
In dieser Form, kann auch ich diesen Vorschlag unterstützen (es sei denn, dass mir weitere Zweifel kommen sollten! "Was interessiert mich mein Geschafel von früher?" )

In dieser Form, kann auch ich diesen Vorschlag unterstützen (es sei denn, dass mir weitere Zweifel kommen sollten! "Was interessiert mich mein Geschafel von früher?" )
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Ich bitte darum, die Abstimmung bald zu starten, ich habe noch ein Gesetz "auf der Pfanne".

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich werde den Abgeordneten noch bis zum Mittag Zeit geben etwas zu sagen anschließend mach ich die Abstimmung auf.
Nichts mehr von meiner Seite!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Dann werd ich gleich mal hin gehen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Gut die Abstimmung ist gelaufen und das Gesetz ist angenommen. Frau Staatspräsidentin wallten Sie ihres Amtes.
Montag, 25. August 2025, 02:29
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