Bei der Stimmegleichheit kommt eben wieder das Zusammenspiel Versammlulng/Präsident zutage: Der Präsident hat bei einer Gleichheit eine Stimme, die er vergeben kann. Bei Stimmenmehrheit hat er keine Stimme. Das finde ich fair, weil es den Wählerwillen (bei einem sonst ja eher indirekten Wahlsystem) widerspiegelt.
Wenn zwei dafür und zwei dagegen sind, kann eben der Präsident entscheiden, was er gerne haben will. Fair enough.
Aber bitte weiter im Verfassungsreform-Thread diskutieren, sonst wird es unübersichtlich.