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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Clausi I. von Alpinia

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1

Montag, 1. September 2003, 22:09

Volksabstimmungegesetz und Vertrauensfrage

Ich bringe hiermit folgenden Gesetzesvorschlag ein und verknüpfe sie mit einer in Art. 21 vorgesehenen Vertrauensfrage.

Volksabstimmungsgesetz

Art.1 Grundsätze
(1) Eine Volksabstimmung kann vom Staatspräsidenten, der absoluten Mehrheit des Parlaments oder von mindestens 25% aller abstimmungsberechtigten Bürger Alpinias begehrt werden.
(2) Die Volksabstimmung hat zum betreffenden Thema innerhalb von 3 bis 10 Tagen nach dem Begehren stattzufinden.
(3) Zur Durchführung der Volksabstimmung ist der Staatspräsident angehalten, eine Abstimmung über die Forensoftware oder ein gleichwertiges System durchzuführen.
(4) Bei einer Volksabstmmung sind eindeutig alle Änderungen zu kennzeichnen, die eine Annahme des Abstimmungsgegenstandes nach sich ziehen würde.

Art. 2 Voraussetzungen
(1) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten.
(2) Das Begehren einer Volksabstimmung durch abstimmungsberechtigte Bürger setzt voraus, dass innerhalb von 72 Stunden die mindestens benötige Anzahl von Unterstützern ihre Unterstützung öffentlich am selben Orte, an dem das Begehren gestartet wurde, bekunden. Mit Ablauf der Frist ist das Begehren zustande gekommen.
(3) Eine erfolgreiche Volksabstimmung führt zur Beschlussfassung des jeweiligen Abstimmungsgegenstandes, während mit einer nicht erfolgreiche Volksabstimmung der Abstimmungsgegenstand als verworfen zu betrachten ist. Nachdem ein Abstimmungegegenstand verworfen worden ist, darf eine weitere Volksabstimmung darüber erst nach einer Sperrfrist von 30 Tagen durchgeführt werden.

Art. 3 Verkündung; Rechtsstatus
(1) Der Staatspräsident hat eine erfolgreiche Volksabstimmung durch die Beurkundung des jeweiligen Abstimmungsgegenstandes anzuerkennen. In diesem Fall kann er von seinem Veto keinen Gebrauch machen.
(2) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes gleichrangig und bindend.


Wegen der Kürze der Zeit bis zur Konstituierung des neuen Parlamentes bitte ich um eine zügige Bearbeitung! ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Joshua Sendler

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2

Montag, 1. September 2003, 22:13

auf ersten blick sehe ich nichts schlechtes...

Zitat

When all else fails, read the directions.

Clausi I. von Alpinia

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3

Montag, 1. September 2003, 22:15

Vor allem Art. 1 (4) sehe ich nach den jüngsten Ereignissen für notwendig. Damit Klarheit herrscht. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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4

Dienstag, 2. September 2003, 11:59

Dieser Artikel hätte schon die Verfassung gemußt, aber das konnte ja vorher keiner ahnen.

Ich hätte da eine Frage zu dem Bürger begehren. Wie soll das mit dem sammeln der 25% laufen. Muß der Bürger der eine Volksabstimmung begehrt, sofort Unterschriften von 25% der Wahlberechtiggten Bürger haben, oder kann er die 3 Tage Zeit nutzen um die Stimmern zu sammeln. Wie kann so eine Stimmensammlung laufen? Via Forensoftware zb?

Wann gilt eine Volksabstimmung als Erfolgreich? Mit der einfachen Mehrheit? Wieviele müssen bei einer Volksabstimmung mindestens abstimmen? Nicht das einer begehrt und hinterher nur 2 Leute abstimmen.

Zitat

(1) Der Staatspräsident hat eine erfolgreiche Volksabstimmung durch die Beurkundung des jeweiligen Abstimmungsgegenstandes anzuerkennen.


Nehmen wir an wir entheben den Staatspräsidenten, wie soll es dann weitergehen?

Zitat

(2) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes mindestens gleichrangig und bindend.


Ich würd das "mindestens" zu einem "sind" machen.

Sonst fällt mir im Moment erst mal nichts ein.

Clausi I. von Alpinia

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5

Dienstag, 2. September 2003, 14:01

Zitat

Original von Jack Kröger
Ich hätte da eine Frage zu dem Bürger begehren. Wie soll das mit dem sammeln der 25% laufen. Muß der Bürger der eine Volksabstimmung begehrt, sofort Unterschriften von 25% der Wahlberechtiggten Bürger haben, oder kann er die 3 Tage Zeit nutzen um die Stimmern zu sammeln. Wie kann so eine Stimmensammlung laufen? Via Forensoftware zb?

Gute Frage, ich werde meinen Vorschlag dahingehend erweitern. :)
Siehe den neuen Artikel 2 (2).

Zitat

Wann gilt eine Volksabstimmung als Erfolgreich? Mit der einfachen Mehrheit? Wieviele müssen bei einer Volksabstimmung mindestens abstimmen? Nicht das einer begehrt und hinterher nur 2 Leute abstimmen.
Siehe in die Verfassung: Alle Wahlen und Abstimmungen sind erst dann gültig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten teilgenommen haben. ;)

Zitat

Zitat

(1) Der Staatspräsident hat eine erfolgreiche Volksabstimmung durch die Beurkundung des jeweiligen Abstimmungsgegenstandes anzuerkennen.

Nehmen wir an wir entheben den Staatspräsidenten, wie soll es dann weitergehen?

Dann dürfte der Stellvertreter dies übernehmen können.

Zitat

Zitat

(2) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes mindestens gleichrangig und bindend.


Ich würd das "mindestens" zu einem "sind" machen.
Oder wir streichen es. :D
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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6

Dienstag, 2. September 2003, 14:29

Zitat

Siehe den neuen Artikel 2 (2).

Der gefällt mir.

Zitat

Siehe in die Verfassung: Alle Wahlen und Abstimmungen sind erst dann gültig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten teilgenommen haben.

Ich kenn ja unsere Pappenheimer. Wenn das gesetz erst einmal steht guckt in Sachen Volksabstimmung keiner mehrin die Verfassung.

Zitat

Oder wir streichen es.

Okay. Das läuft ja aufs gleich hinnaus.

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7

Dienstag, 2. September 2003, 20:46

Vielleicht bin ich ja blind oder habs einfach nur überlesen, aber wieviele Stimmen sind denn Nötig, damit die Abstimmung erfolgreich ist?
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

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8

Dienstag, 2. September 2003, 22:06

Ich muss dir zustimmen. Du bist blind. 8)

Zitat


Zitat

Wann gilt eine Volksabstimmung als Erfolgreich? Mit der einfachen Mehrheit? Wieviele müssen bei einer Volksabstimmung mindestens abstimmen? Nicht das einer begehrt und hinterher nur 2 Leute abstimmen.
Siehe in die Verfassung: Alle Wahlen und Abstimmungen sind erst dann gültig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten teilgenommen haben. ;)
:D
Clausi von Plausibel
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Joshua Sendler

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9

Dienstag, 2. September 2003, 23:10

Zitat

Zitat

Siehe in die Verfassung: Alle Wahlen und Abstimmungen sind erst dann gültig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten teilgenommen haben.

Ich kenn ja unsere Pappenheimer. Wenn das gesetz erst einmal steht guckt in Sachen Volksabstimmung keiner mehrin die Verfassung.

:D
es steht noch nicht mal...

Zitat

When all else fails, read the directions.

Clausi I. von Alpinia

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10

Mittwoch, 3. September 2003, 17:26

Da es keine Kommentare mehr zu geben scheint, bitte ich um Abstimmung! :)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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11

Mittwoch, 3. September 2003, 17:38

Abstimmung ist offen.

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12

Mittwoch, 3. September 2003, 21:34

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Ich muss dir zustimmen. Du bist blind. 8)

Zitat


Zitat

Wann gilt eine Volksabstimmung als Erfolgreich? Mit der einfachen Mehrheit? Wieviele müssen bei einer Volksabstimmung mindestens abstimmen? Nicht das einer begehrt und hinterher nur 2 Leute abstimmen.
Siehe in die Verfassung: Alle Wahlen und Abstimmungen sind erst dann gültig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten teilgenommen haben. ;)
:D

O.K. O.K.! :)
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Jack Kröger

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13

Donnerstag, 4. September 2003, 22:30

Das ist Volksabstimmungsgesetz angenommen.
Außerdem wurde dem Ministerpräsidenten das Vertrauen ausgesprochen.
Frau Staatspräsidentin die Arbeit ruft.