Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Artikel 13
Die Wahl des Stellvertreters kann ja nebenher laufen, denk ich. Ich will nur voran kommen, es gibt viel zu tun. 
Geehrter Herr Präsident,
verehrte Kollegen,
ich gehe die Verfassung mal von oben nach unten durch, was mir aufgefallen ist. Wir können sicherlich auch noch andere Punkte ansprechen.
Unsere Staatspräsidentin war ja abwesend und wir haben es leider viel zu spät gemerkt, dass sie sich ja ordnungsgemäss abgemeldet hat. Daraus ergeben sich aber meines Erachtens zwei Fragen:
1. Was ist Ordnungsgemäss? Der Thread war lang und irgendwo stand es drin. Clausi und ich haben nun beschlossen, dieses Abwesenheitsthread im RL-Board zu machen. Ich persönlich könnte mir nun vorstellen, dass im Staatsbürgerschaftsgesetz eine Erweiterung hinzukommt, dass die Abwesewnheit ab 5 Tage dort eingetragen werden muss. Wäre das ein Vorschlag?
2. Ich persönlich schlage hiermit vor, den obigen Absatz 2 folgendermassen umzuändern:
Bitte um Meinungen.

Geehrter Herr Präsident,
verehrte Kollegen,
ich gehe die Verfassung mal von oben nach unten durch, was mir aufgefallen ist. Wir können sicherlich auch noch andere Punkte ansprechen.
Zitat
Art. 13 Vertreter
(1) Die Befugnisse des Staatspräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Vorsitzenden des Parlamentes wahrgenommen.
(2) Die Befugnisse gehen automatisch auf den Vertreter über, sobald sich der Staatspräsident sechs Tage nicht mehr gemeldet hat.
Unsere Staatspräsidentin war ja abwesend und wir haben es leider viel zu spät gemerkt, dass sie sich ja ordnungsgemäss abgemeldet hat. Daraus ergeben sich aber meines Erachtens zwei Fragen:
1. Was ist Ordnungsgemäss? Der Thread war lang und irgendwo stand es drin. Clausi und ich haben nun beschlossen, dieses Abwesenheitsthread im RL-Board zu machen. Ich persönlich könnte mir nun vorstellen, dass im Staatsbürgerschaftsgesetz eine Erweiterung hinzukommt, dass die Abwesewnheit ab 5 Tage dort eingetragen werden muss. Wäre das ein Vorschlag?
2. Ich persönlich schlage hiermit vor, den obigen Absatz 2 folgendermassen umzuändern:
Zitat
(2) Die Befugnisse gehen automatisch auf den Vertreter über, sobald sich der Staatspräsident vier Tage nicht mehr gemeldet hat.
Bitte um Meinungen.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Wenn der Staatspräsident innerhalb von 4 Tagen die Konstituirendesitzung einberufen haben muß aber erst nach 4 Tagen der Stellvertreter die Vertretung übernimmt, dann bleibt das Problem bestehen.
Also mal als Beispiel:
Die Wahl endet an einem Sonntag um 0 Uhr.
Dann hat der Staatspräsident also Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Zeit die Sitzung zu eröffnen.
Aber erst am Freitag Morgen um 0 Uhr, kann nach dem neuen Entwurf der Stellvertreter das Amt übernehmen. Immer noch zu spät.
Denn erst Freitag morgen sind die 4 Tage um.
Dementsprechend muß entweder die Frist für den Beginn der Konstituierenden Sitzung verlängert werden oder die Frist des Paragraphen noch weiter runtergeschraubt werden.
Also mal als Beispiel:
Die Wahl endet an einem Sonntag um 0 Uhr.
Dann hat der Staatspräsident also Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Zeit die Sitzung zu eröffnen.
Aber erst am Freitag Morgen um 0 Uhr, kann nach dem neuen Entwurf der Stellvertreter das Amt übernehmen. Immer noch zu spät.
Denn erst Freitag morgen sind die 4 Tage um.
Dementsprechend muß entweder die Frist für den Beginn der Konstituierenden Sitzung verlängert werden oder die Frist des Paragraphen noch weiter runtergeschraubt werden.
Oder die dritte Alternative (die ich eh bevorzuge) ist, dass der Staatspräsident gar nicht die Sitzung eröffnet, sondern der vormalige Parlamentspräsident. Wobei wenn der abwesend ist ... naja, da gäbs dann noch den Stellvertreter.
Oder man findet eine Zweifache Lösung a la "Entweder der oder der" ... mal sehn. Aber da sind wir noch nicht.
Gut, wir können auch 3 Tage sagen, ist mir auch recht.
(Zum Procedere: Wir diskutieren die Artikel an und stellen aber nachher dann nur einen Antrag zur Verfassungsänderung, ok?)
Oder man findet eine Zweifache Lösung a la "Entweder der oder der" ... mal sehn. Aber da sind wir noch nicht.
Gut, wir können auch 3 Tage sagen, ist mir auch recht.
(Zum Procedere: Wir diskutieren die Artikel an und stellen aber nachher dann nur einen Antrag zur Verfassungsänderung, ok?)
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Sie können meinetwegen auch jezt schon den Antrag stellen. Ich stell ihn gerne zur Abstimmung, aber ob der was bringt weiß ich nicht. *g*
Dazu ist aber nicht nur einer Verfassungsänderung sondern auch eine Änderung im Moment *Nachschlag*
in der GeschO des Parlaments erforderlich.
Das sollten wir auch hinbekommen.
Zitat
Oder die dritte Alternative (die ich eh bevorzuge) ist, dass der Staatspräsident gar nicht die Sitzung eröffnet, sondern der vormalige Parlamentspräsident. Wobei wenn der abwesend ist ... naja, da gäbs dann noch den Stellvertreter.
Dazu ist aber nicht nur einer Verfassungsänderung sondern auch eine Änderung im Moment *Nachschlag*
in der GeschO des Parlaments erforderlich.
Das sollten wir auch hinbekommen.
Vielleicht sollte man auch festhalten, dass der/die StaatspräsidentIn sich bei jemandem per PN abmelden muss! Als zusätzliche Sicherheit! Beispielsweise beim Vertreter!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Brauchts nicht, wenn wir eben den Abwesenheitstread irgendwie verpflichtend machen...
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Wir könnten einen entsprechenden paragraphen in das Staatsbürgerschaftsgesetz aufnehmen.
Zitat
Original von Jack Kröger
Wir könnten einen entsprechenden paragraphen in das Staatsbürgerschaftsgesetz aufnehmen.
Beispiel?
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich schließ diesen Thread mal. Die Diskussion läuft j aunter Änderung des Wahlgesetztes weiter.
Wenn jemand was dagegen hat, kann mich gerne anschreiben, und dann mach ich die Diskussion wieder auf.
Wenn jemand was dagegen hat, kann mich gerne anschreiben, und dann mach ich die Diskussion wieder auf.
Mittwoch, 25. Juni 2025, 18:21
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