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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Dr. Thasco

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1

Donnerstag, 4. Dezember 2003, 13:43

Titulatur in der Übergangszeit

Geehrte Kollegen,

die Frau Präsidentin bzw. der Herr stv. Präsident müssen es zwar noch offiziell verkünden, aber es ist vollbracht: Wir haben die Kantonsrepublik erreicht. Ich persönlich freue mich sehr darüber!

Ich möchte anregen, dass in der Übergangszeit wir folgende Titulaturen führen:

1. Staatspräsident:
Bleibt Staatspräsident, derzeit Frau Luinil Stern

2. Ministerpräsident:
Wird zu stv. Staatspräsident, derzeit Herr Clausi von Plausibel

3. Minister:
Werden absofort Bundesräte (Bundesrat des Äusseren, Bundesrat des Inneren, Bundesrat der verteidigung, Bundesrat der Wirtschaft und Finanzen).

4. Parlament:
Wird zum Bundesparlament.

5. Parlamentarier:
Bleiben Parlamentarier; die Titulaturen aus den Kantonen wreden erst nach der Übergangszeit eingeführt.

6. Richter:
Werden zu Bundesrichter

Das meiste ist ja im Übergangsgesetz, wollte nur wg. den Titulaturen das mal ansprechen. Trifft das Ihre Zustimmung?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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2

Donnerstag, 4. Dezember 2003, 15:47

Der Hinweis hat mein zustimmendes Einverständnis. ;)

Sobald die Verfassung verkündet ist, werde ich dementsprechend verfahren.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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3

Donnerstag, 4. Dezember 2003, 16:09

Noch n Hinweis... (Ich komm mir wie Heinz Erhardt vor "Noch n Gedicht. :D ):

Die jetzige Verfassung mus snoch von Luinil respektive Jack verkündet werden, da es ja noch nach der alten Verfassung beschlossen wurde. Erst danach tauschen quasi Jack und Clausi die Posten. ;)

Aber waret noch auf Volkby, die kommen auch noch. :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

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4

Samstag, 6. Dezember 2003, 13:45

Ach ja, nochwas: Ich denke, es ist fair, dass in der Übergangszeit bis zu den Neuwahlen Baron Volkby auch hier im Bundesparlament Rede- und Stimmrecht hat. Hat da einer meiner Kollegen etwas dagegen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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5

Samstag, 6. Dezember 2003, 13:55

Rein rechtlich ist diese Vorgehensweise fraglich. Das Übergangsgesetz würde dagegen sprechen.

Zumindest aber Rederecht kann man dem Baron einräumen, bei Abstimmungen ist seine Mitwirkung fraglich...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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6

Samstag, 6. Dezember 2003, 13:58

Nun, wir haben doch ein Land, was sich der Kantonsrepublik angeschlossen hat. Und in der Verfassung (die ja schon gilt) steht, dass jedes Land einen Repräsentanten in den Bundesrat schickt.

Einziger Haken der Zusatz "die dort nach demokratischen Prinzipien gewählt sind". Aber die ehemalige Verfassung Volkbys gilt ja auch noch. :)

Ich weiss, alles sehr kompliziert. Aber wir sind ja in einer Übergangsphase. Könnte man vielleicht das Übergangsgesetz erweitern um den Zusatz, dass Baron Volkby seinen Kanton im Bundesparlament bis zu Neuwahlen vertritt?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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7

Samstag, 6. Dezember 2003, 14:14

Ja, aber nur für eine begrenzte Zeitspanne. Ich denke, drei Wochen sind ausreichend bzw. müssen es sein.

Alpinia ist und bleibt eine Demokratie und wird keine Oligarchie werden. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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8

Samstag, 6. Dezember 2003, 14:57

Ich habe einen entsprechenden Antrag im Sekretariat eingereicht.

Ansonsten: Schreibst Du dann die Wahlen zum Staatspräsidenten aus?
Viele Grüße

Dr. Thasco

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9

Dienstag, 9. Dezember 2003, 11:50

Geehrte Kollegen,

ich darf Ihnen voller Stolz mitteilen, dass ich vom Kantonsparlament in Mithland zum Kantonsrat bestellt wurde.
Viele Grüße

Dr. Thasco