Original von Clausi von Plausibel
Zur Kenntnis genommen.
Mit Verlust des passiven Wahlrechtes sind sie aber grundsätzlich für kein (politisches) Amt mehr zugelassen. Es ist zwar bedauerlich, aber das heißt wohl auch, dass nichts anderes übrig bleibt, als dass sie zurück treten.
Ich verweise damit auch auf die Intentionen, die der Gesetzgeber mit diesem Paragraphen verbunden hat.
Wen ich der Intention auch zustimme, finde ich doch das Wort "politisches Amt" für den Richter schlecht gewählt. Der Richter sollte doch eben kein politisches Amt sein.
Obiger Beitrag ist also als Rücktritt vom Richteramt anzusehen.