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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

1

Donnerstag, 4. Dezember 2003, 17:14

Aufgabe

Hinsichtlich des Beitritts der Freien Stadt Volkby, gebe ich mit Zeitpunkt der Verkündung der Verfassung der Kantaonsrepublik Alpinia mein passives und aktives Wahlrecht gemäß §3 Staatsbürgerschaftsgesetz auf.

Ich bin bereit, daß Amt der Richterin bis zur Neuwahl eines Nachfolgers weiterzuleiten, so dies erwünscht und rechtlich möglich ist. Ansonsten bleibe ich weiterhin normale Bürgerin des Kantons Erlshire und Vertreterin der h3 Holding in Alpinia.
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Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

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2

Donnerstag, 4. Dezember 2003, 17:32

Zur Kenntnis genommen.

Mit Verlust des passiven Wahlrechtes sind sie aber grundsätzlich für kein (politisches) Amt mehr zugelassen. Es ist zwar bedauerlich, aber das heißt wohl auch, dass nichts anderes übrig bleibt, als dass sie zurück treten.

Ich verweise damit auch auf die Intentionen, die der Gesetzgeber mit diesem Paragraphen verbunden hat.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

3

Donnerstag, 4. Dezember 2003, 17:42

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Zur Kenntnis genommen.

Mit Verlust des passiven Wahlrechtes sind sie aber grundsätzlich für kein (politisches) Amt mehr zugelassen. Es ist zwar bedauerlich, aber das heißt wohl auch, dass nichts anderes übrig bleibt, als dass sie zurück treten.

Ich verweise damit auch auf die Intentionen, die der Gesetzgeber mit diesem Paragraphen verbunden hat.


Wen ich der Intention auch zustimme, finde ich doch das Wort "politisches Amt" für den Richter schlecht gewählt. Der Richter sollte doch eben kein politisches Amt sein.

Obiger Beitrag ist also als Rücktritt vom Richteramt anzusehen.
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Joshua Sendler

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4

Donnerstag, 4. Dezember 2003, 17:48

hmm wie soll ich jetzt denn die Verfassung mit 2/3 mehrheit durchbringen?
da muss luinil mal auftauchen...

Zitat

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