Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
SV Volkby 03
§1 Name des Vereins
Der Verein führt den Namen "Sportverein Volby 03" die Abkuerzung lautet SV Volkby 03 oder SVV 04
§2 Sinn des Vereins
Der Sinn des Vereins ist es ein den Sport in Volkby aufzubauen zu foerdern.
§3 Sitz
Der Sitz des Vereins liegt in Volkby.
§4 Aufnahme in den Verein
(1)Der Aufnahmeantrag muss schriftlich erfolgen und durch den Vereinsvorstand bestätigt werden.
(2)Mit dem Stellen des Aufnahmeantrags erklärt der Antragsteller, dass er/sie die Grundsätze und die Satzung respektiert.
(3)Der Aufnahmeantragsteller kann nur eine natürliche Person sein.
§5 Ende der Mitgliedschaft im Verein
Die Mitgliedschaft im Verein ist erst mit schriftlicher Erklärung zur Beendigung der Mitgliedschaft, dem Tod des Mitglieds oder bei einem Ausschluss aus dem Verein beendet.
§6 Ausschluss aus dem Verein
(1)Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt beim Verstoss gegen die Grundsätze oder die Satzung des Vereins.
(2)Der Ausschluss aus dem Verein kann auch erfolgen, wenn nach dreimaliger Zahlungsaufforderung der Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge nich nachgekommen wird.
§7 Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt am 13.05.2003 in Kraft.
HP wird mal erstellt wenn ich a bissel xtra Zeit habe...
P.S.: Trainer und Mitglieder werden haenderingend gesucht...
Der Verein führt den Namen "Sportverein Volby 03" die Abkuerzung lautet SV Volkby 03 oder SVV 04
§2 Sinn des Vereins
Der Sinn des Vereins ist es ein den Sport in Volkby aufzubauen zu foerdern.
§3 Sitz
Der Sitz des Vereins liegt in Volkby.
§4 Aufnahme in den Verein
(1)Der Aufnahmeantrag muss schriftlich erfolgen und durch den Vereinsvorstand bestätigt werden.
(2)Mit dem Stellen des Aufnahmeantrags erklärt der Antragsteller, dass er/sie die Grundsätze und die Satzung respektiert.
(3)Der Aufnahmeantragsteller kann nur eine natürliche Person sein.
§5 Ende der Mitgliedschaft im Verein
Die Mitgliedschaft im Verein ist erst mit schriftlicher Erklärung zur Beendigung der Mitgliedschaft, dem Tod des Mitglieds oder bei einem Ausschluss aus dem Verein beendet.
§6 Ausschluss aus dem Verein
(1)Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt beim Verstoss gegen die Grundsätze oder die Satzung des Vereins.
(2)Der Ausschluss aus dem Verein kann auch erfolgen, wenn nach dreimaliger Zahlungsaufforderung der Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge nich nachgekommen wird.
§7 Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt am 13.05.2003 in Kraft.
HP wird mal erstellt wenn ich a bissel xtra Zeit habe...
P.S.: Trainer und Mitglieder werden haenderingend gesucht...
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Ich trete ebenfalls bei.
Zitat
When all else fails, read the directions.
Freitag, 27. Juni 2025, 01:42
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