Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Telefonnummernverordnung
Ich möchte der Volkskammer einen Vorschlag für eine Telefonnummernverordnung vorstellen.
Tot?!
Telefonnummernverordnung der Freien Stadt Volkby
§ 1 Allgemeines
(1) Jeder Haushalt mit angemeldeten Telefon in der Freien Stadt Volkby hat mindestens eine eigene, eindeutige Telefonnummer.
(2) Die Vorwahl ist immer zweistellig, die erste Nummer ist eine 0.
(3) Die zweite Nummer ist die jeweilige Ortsschaftskennung.
(4) Die Nummer ist fünfstellig
§ 2 Ortsschaftenkennungen
(1) Die Ortsschaften erhalten folgende Kennungen:
Volkby-Stadt: 1
Ortschaft Ping: 2
Ortschaft Kreith: 3
Ortschaft Morf: 4
§ 3 Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.
§ 1 Allgemeines
(1) Jeder Haushalt mit angemeldeten Telefon in der Freien Stadt Volkby hat mindestens eine eigene, eindeutige Telefonnummer.
(2) Die Vorwahl ist immer zweistellig, die erste Nummer ist eine 0.
(3) Die zweite Nummer ist die jeweilige Ortsschaftskennung.
(4) Die Nummer ist fünfstellig
§ 2 Ortsschaftenkennungen
(1) Die Ortsschaften erhalten folgende Kennungen:
Volkby-Stadt: 1
Ortschaft Ping: 2
Ortschaft Kreith: 3
Ortschaft Morf: 4
§ 3 Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.
Tot?!
Hört sich gut an!
Zitat
When all else fails, read the directions.
Bei 14.000 Einwohner brauchen wir keine Vorwahlen. Und die Telefonnummern selbst werden von der/den Telefongesellschaft(en) vergeben, daß muss nicht staatlich vorgeschrieben werden.
Also ich denke, das sich bei dem Bevölkerungswachstum, was Volkby bald vollziehen wird, Vorwahlen brauchen wird!
Tot?!
Telefonnummernverordnung der Freien Stadt Volkby
§1 Allgemeines
(1) Jeder Haushalt mit angemeldeten Telefon in der Freien Stadt Volkby hat mindestens eine eigene, eindeutige Telefonnummer.
(2) Die Vorwahl ist immer zweistellig, die erste Nummer ist eine 0.
(3) Die zweite Nummer ist die jeweilige Ortsschaftskennung.
(4) Die Nummer ist fünfstellig
§2 Ortsschaftenkennungen
(1) Die Ortsschaften erhalten folgende Kennungen:
Volkby-Stadt: 1
Ortschaft Ping: 2
Ortschaft Kreith: 3
Ortschaft Morf: 4
§3 Notrufnummern
(1) Die Notrufnummern sind Landesweit einheitlich.
10 Polizei
11 Feuerwehr
12 Rettungsdienst/Krankentransport
13 Rettungsflugwacht
14 Vergiftungen
15 Autopanne
16 Reiseruf
17 Telefonseelsorge
§4 Staatliche Nummern
(1) Alle staatlichen Einrichtungen haben eine 2 als erste Zahl. Die genauen Nummern sind bei der Landesweit einheitlichen Auskunft zu erfragen.
20 Auskunft
§5 Kostenfreie und Gebührenpflichtige Nummern
(1) Alle Telefonnummern die, die Vorwahl 30 benutzen sind generell kostenlos.
(2) Alle Telefonnummern die, die Vorwahl 40 benutzen sind Gebührenpflichte Telefonnummern. Die Verbindungsgebühr trägt der Empfänger.
§6 Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
§1 Allgemeines
(1) Jeder Haushalt mit angemeldeten Telefon in der Freien Stadt Volkby hat mindestens eine eigene, eindeutige Telefonnummer.
(2) Die Vorwahl ist immer zweistellig, die erste Nummer ist eine 0.
(3) Die zweite Nummer ist die jeweilige Ortsschaftskennung.
(4) Die Nummer ist fünfstellig
§2 Ortsschaftenkennungen
(1) Die Ortsschaften erhalten folgende Kennungen:
Volkby-Stadt: 1
Ortschaft Ping: 2
Ortschaft Kreith: 3
Ortschaft Morf: 4
§3 Notrufnummern
(1) Die Notrufnummern sind Landesweit einheitlich.
10 Polizei
11 Feuerwehr
12 Rettungsdienst/Krankentransport
13 Rettungsflugwacht
14 Vergiftungen
15 Autopanne
16 Reiseruf
17 Telefonseelsorge
§4 Staatliche Nummern
(1) Alle staatlichen Einrichtungen haben eine 2 als erste Zahl. Die genauen Nummern sind bei der Landesweit einheitlichen Auskunft zu erfragen.
20 Auskunft
§5 Kostenfreie und Gebührenpflichtige Nummern
(1) Alle Telefonnummern die, die Vorwahl 30 benutzen sind generell kostenlos.
(2) Alle Telefonnummern die, die Vorwahl 40 benutzen sind Gebührenpflichte Telefonnummern. Die Verbindungsgebühr trägt der Empfänger.
§6 Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Tot?!
Ich sags nochmal: eine Vorwahl für ein Dorf mit 800m Einwohnern ist reiner Humbug. Ende der Diskussion.
Ich denke auch, dass es schwachsinnig ist. Selbst Städte mit über 3 Millionen Einwohnern (Rl Beispiel: Berlin) kommen mit einer Vorwahl aus. Der ganze andere Kram muss nicht in einem vom Staat verfassten Gesetz geregelt werden. Ende der Diskussion...
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Falls wirklich jemand glaubt, daß Vorwahlen nötig sind, soll er sich hier melden, dann wird darüber abgestimmt.
Zitat
Original von Jim Tres
Falls wirklich jemand glaubt, daß Vorwahlen nötig sind, soll er sich hier melden, dann wird darüber abgestimmt.
Ich stelle fest, daß dem nicht so ist.
Freitag, 27. Juni 2025, 03:06
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