Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Markenschutzgesetz
Ich möchte der Volkskammer diesen Gesetzesentwurf zur Diskussion unterbreiten:
Tot?!
Markenschutzgesetz
§ 1 Recht auf Markenschutz
Jeder Bürger und jedes zugelassene Unternehmen der Freien Stadt Volkby hat das Recht, beim Patent- und Markenamt ein Wort oder einen sonstigen Begriff als Markenzeichen registrieren zu lassen. Diese Registrierung ist kostenlos und kann nur verweigert werden, falls der Begriff bereits allgemein gebräuchlich ist.
§ 2 Schutz des arkennamnes
Durch die Registrierung wird der Registrierende zum Alleininhaber an den Rechten zur kommerziellen Verwertung des Markennamens. Jede kommerzielle Verwendung, die nicht ausdrücklich vom Inhaber der Markenrechte genehmigt wurde, ist unzulässig, strafbar und hat Schadenersatzansprüche seitens des Markeninhabers zur Folge.
§ 3 Verfallen der Marke
Falls der Markeninhaber den Markennamen nicht innerhalb von zwei Monaten kommerziell verwendet, verfällt das Recht am Markennnamen, und die Registrierung wird ungültig. Der Registrierende kann nun diese Marke nicht erneut registrieren lassen.
§ 4 Gültigkeit
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.
§ 1 Recht auf Markenschutz
Jeder Bürger und jedes zugelassene Unternehmen der Freien Stadt Volkby hat das Recht, beim Patent- und Markenamt ein Wort oder einen sonstigen Begriff als Markenzeichen registrieren zu lassen. Diese Registrierung ist kostenlos und kann nur verweigert werden, falls der Begriff bereits allgemein gebräuchlich ist.
§ 2 Schutz des arkennamnes
Durch die Registrierung wird der Registrierende zum Alleininhaber an den Rechten zur kommerziellen Verwertung des Markennamens. Jede kommerzielle Verwendung, die nicht ausdrücklich vom Inhaber der Markenrechte genehmigt wurde, ist unzulässig, strafbar und hat Schadenersatzansprüche seitens des Markeninhabers zur Folge.
§ 3 Verfallen der Marke
Falls der Markeninhaber den Markennamen nicht innerhalb von zwei Monaten kommerziell verwendet, verfällt das Recht am Markennnamen, und die Registrierung wird ungültig. Der Registrierende kann nun diese Marke nicht erneut registrieren lassen.
§ 4 Gültigkeit
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Tot?!
Ja, schaut sinnvoll aus.
Vielleicht sollte man noch eine "Inaktivitätsklausel" einbauen.
Vielleicht sollte man noch eine "Inaktivitätsklausel" einbauen.
Zitat
Original von Florian von Bernhard
§ 3 Verfallen der Marke
Falls der Markeninhaber den Markennamen nicht innerhalb von zwei Monaten kommerziell verwendet oder über einen Zeitraum von vier Monaten nicht kommerzeill verwednet, verfällt das Recht am Markennnamen, und die Registrierung wird ungültig.
Zitat
Original von Jim Tres
§ 3 Verfallen der Marke
Falls der Markeninhaber den Markennamen nicht innerhalb von zwei Monaten kommerziell verwendet oder über einen Zeitraum von vier Monaten nicht kommerziell verwednet, verfällt das Recht am Markennnamen, und die Registrierung wird ungültig.
Diese Änderung klingt vernünftig.
Tot?!
Darf ich nun zur Abstimmung überschreiten? Oder hat noch jemand etwas dazu zu äußern, dann solle er das mal schleunigst tun...
Tot?!
Ja, ich:
Hier sind noch einige Rechtschreibehler drin, die man noch ausbessern sollte:
Hier sind noch einige Rechtschreibehler drin, die man noch ausbessern sollte:
Zitat
...§ 2 Schutz des Markennamnes ...
Zeitraum von vier Monaten nicht kommerziell verwendet
Dann ist es ok!
Zitat
When all else fails, read the directions.
Zitat
Original von Thomas Becker
Ja, ich:
Hier sind noch einige Rechtschreibehler drin, die man noch ausbessern sollte:
Zitat
...§ 2 Schutz des Markennamnes ...
Zeitraum von vier Monaten nicht kommerziell verwendet
Dann ist es ok!
Danke für den Hinweis.
Tot?!
Freitag, 27. Juni 2025, 03:03
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