Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
ABSTIMMUNG: Markenschutzgesetz
Markenschutzgesetz
§1 Recht auf Markenschutz
Jeder Bürger und jedes zugelassene Unternehmen der Freien Stadt Volkby hat das Recht, beim Patent- und Markenamt ein Wort oder einen sonstigen Begriff als Markenzeichen registrieren zu lassen. Diese Registrierung ist kostenlos und kann nur verweigert werden, falls der Begriff bereits allgemein gebräuchlich ist.
§2 Schutz des Markennamnes
Durch die Registrierung wird der Registrierende zum Alleininhaber an den Rechten zur kommerziellen Verwertung des Markennamens. Jede kommerzielle Verwendung, die nicht ausdrücklich vom Inhaber der Markenrechte genehmigt wurde, ist unzulässig, strafbar und hat Schadenersatzansprüche seitens des Markeninhabers zur Folge.
§3 Verfallen der Marke
Falls der Markeninhaber den Markennamen nicht innerhalb von zwei Monaten kommerziell verwendet oder über einen Zeitraum von vier Monaten nicht kommerziell verwendet, verfällt das Recht am Markennnamen, und die Registrierung wird ungültig.
§4 Gültigkeit
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.
§1 Recht auf Markenschutz
Jeder Bürger und jedes zugelassene Unternehmen der Freien Stadt Volkby hat das Recht, beim Patent- und Markenamt ein Wort oder einen sonstigen Begriff als Markenzeichen registrieren zu lassen. Diese Registrierung ist kostenlos und kann nur verweigert werden, falls der Begriff bereits allgemein gebräuchlich ist.
§2 Schutz des Markennamnes
Durch die Registrierung wird der Registrierende zum Alleininhaber an den Rechten zur kommerziellen Verwertung des Markennamens. Jede kommerzielle Verwendung, die nicht ausdrücklich vom Inhaber der Markenrechte genehmigt wurde, ist unzulässig, strafbar und hat Schadenersatzansprüche seitens des Markeninhabers zur Folge.
§3 Verfallen der Marke
Falls der Markeninhaber den Markennamen nicht innerhalb von zwei Monaten kommerziell verwendet oder über einen Zeitraum von vier Monaten nicht kommerziell verwendet, verfällt das Recht am Markennnamen, und die Registrierung wird ungültig.
§4 Gültigkeit
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Tot?!
Hiermit eröffne ich die Abstimmung. Die Abstimmung dauert 7 Tage. :ok:
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Tot?!
[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Zitat
When all else fails, read the directions.
Zitat
Original von Florian von Bernhard
Markenschutzgesetz
§1 Recht auf Markenschutz
Jeder Bürger und jedes zugelassene Unternehmen der Republik Freiland hat das Recht, beim Patent- und Markenamt ein Wort oder einen sonstigen Begriff als Markenzeichen registrieren zu lassen.
Wenn das geändert wurde
[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Edit: ich habe gestern zwei Markenschutzgesetzte geschrieben, dann müßte in Freiland heute das sein, wo Volkby steht.
Zitat
When all else fails, read the directions.
[ ] Ja
[X] Nein
[ ] Enthaltung
Für was brauchen wir so etwas???
[X] Nein
[ ] Enthaltung
Für was brauchen wir so etwas???

Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Freitag, 27. Juni 2025, 02:55
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