Gemäß Art.3(5) der Verfassung der freien Stadt Volkby verweigere ich die Unterschrift unter das von der Volkskammer verabschiedete Bildungsgesetz.
Begründung: Das Bildungsgesetz berücksichtigt nicht die Struktur unserer Stadt. Es gibt logischerweise in Volkby nur eine höhere Schule, dazu vielleicht in den einzelnen Dörfern noch Vor-/Grundschulen. Eine Universität (§2 erster Satz) wird es sicher nicht geben.
Da der Inhalt des Bildungsgesetzes ansich nicht schlecht ist, bitte ich die Volkskammer, das Gesetz entsprechend zu überarbeiten.