Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Beschlussantrag 18: Anpassung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
Geehrte Kollegen,
anbei mein eigener Vorschlag.
anbei mein eigener Vorschlag.
Zitat
Geehrter Herr Präsident,
anbei meine Änderungsvorschläge (in rot).
Zitat
Staatsbürgerschaftsgesetz
§ 1: Verwaltung
(1) Für alle Angelegenheiten der Ein- und Auswanderung, der Verlegung von Wohnorten innerhalb des Staatsgebietes sowie für die Bürgerverwaltung ist das Innenministerium der Kantonsrepublik Alpinia zuständig.
§ 2: Erwerb, Pflichtangaben, Verweigerung der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft der Kantonsrepublik Alpinia kann jede Realperson erwerben, die sich mit wahrheitsgemäßen Angaben auf der Webseite und im Forum anmeldet.
(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Kantonsrepublik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet sich innerhalb von 48 Stunden im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.
(3) Es ist untersagt, sich mehrmals in Alpinia als Staatsbürger anzumelden.
(4) Folgende Angaben auf dem Staatsbürgerschaftsantrag sind Pflicht:
• Virtueller Name
• E-Mail Adresse
• Provider basierende E-Mail Adresse * (oder Nachweis der Identität per RL-Personalausweis an den Innenminister)
• Wohnort in Alpinia
• weitere Staatsbürgerschaften *
• andere Identitäten *
(Mit einem * gekennzeichnete Informationen sind nur dem Innenministerium zugänglich.)
(5) Mit Erhalt der Staatsbürgerschaft der Kantonsrepublik Alpinia erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung oder anderen Gesetzen oder Verträgen Bürgern der Kantonsrepublik Alpinia zugesprochen wird. Weiters sind auch entsprechend die Pflichten, die durch Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehen, zu beachten.
(6) Werden diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann das Innenministerium die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Kantonsrepublik Alpinia verweigern. Eine Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist ebenso legitim, sofern die beantragende Person eine Gefahr für den Bestand der Republik, die Innere Sicherheit, den sozialen Frieden darstellt oder zur Schädigung der Republik zum Vorteil oder im Auftrag anderer Nationen dient. Dem Betroffenen steht der Weg einer Klage vor dem Bundesgrichtshof offen.
§ 3: Doppelte Staatsbürgerschaft, Mehrfachidentitäten
(1) Doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten, in denen die Person ebenfalls beheimatet ist, verstößt.
Die Rechte und Pflichten des Bürgers der Kantonsrepublik Alpinia dürfen denen in anderen Staaten und den damit verbundenen Aufgaben und Interessen nicht widersprechen.
(2) Absatz (1) gilt für die jeweilige reelle Person, gleichgültig, unter welchen Namen sie in anderen Nationen aktiv ist.
(3) Mehrfachidentitäten haben denn Sinn, das Leben in Alpinia in den verschieden Bereichen zu bereichern.
(4) Mehrfachidentitäten können nur von Staatsbürgern der Kantonsrepublik Alpinia beantragt werden. Es muss offen ersichtlich sein, wem die Mehrfachidentität zuzuordnen ist.
(5) Mehrfachidentitäten haben weder aktives noch passives Wahlrecht und dürfen nicht Mitglied einer Partei werden oder eine solche Gründen. Sie dürfen keine politischen Ämter ausüben. Des Weiteren ist es Mehrfachidentitäten untersagt, Vereine oder Organisationen zu gründen.
(6) Die Anzahl der Mehrfachidentitäten ist unbegrenzt, soll sich jedoch nach den verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben der Kantonsrepublik Alpinia richten.
(7) Für Gesetzesverstöße der Mehrfachidentität ist der Inhaber derselben zur Verantwortung zu ziehen.
§ 4: Entzug der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft kann aus folgenden Gründen entzogen werden:
a) Verstoß gegen die Verfassung oder die Gesetze der Kantonsrepublik Alpinia,
b) Verstoss gegen die Menschenrechte,
c) Staatsschädigendes Verhalten im In- und Ausland,
d) Mehrfachanmeldungen in Alpinia,
e) Versenden von Mailbomben, das Hacken von Webspace und/oder Foren, die mit der Republik in Verbindung gebracht werden.
f) Falsche Angabe von Daten aus § 2 Absatz (4)
(2) Über den Entzug entscheidet der Bundesgerichtshof .
(3) Wurde die Staatsbürgerschaft aus einem der in Absatz (1) genannten Punkte entzogen, so hat die Person jegliches Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft verwirkt.
§ 5: Erlöschen der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft erlischt bei Verzicht des Staatsbürgers.
(2) Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft jederzeit neu beantragt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 4 dieses Gesetzes.
(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.
Ein Bürger kann seine Staatsbürgerschaft auf Wunsch mit Begründung für maximal sechs Monate ruhen lassen. In dieser Zeit hat der Staatsbürger kein Wahlrecht. Dieses erhält er erst eine Woche nach seiner Rückkehr wieder.
Das Innenministerium ist mind. eine Woche vor Beginn über die Dauer der Ruhephase zu informieren.
§ 6: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift des Staatspräsidenten am xx.xx.xxxx in Kraft.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Wenn du auch noch die restlichen "Demokratische Republik Alpinia" durch "Kantonsrepublik Alpinia" ersetzt bin ich dafür. Das Gesetz entstammt immerhin meiner Feder, zumindest zum größten teil.
Kollege von Plausibel, noch irgendwas hierzu? Sonst können wir hierüber auch abstimmen...
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Wie gesagt: Ich würde gerne auf die Regelung einer providerbasierenden eMail - Adresse bzw. den personalausweis zur eindeutigen identifikation verzichten.
Da dieser Punkt eh simff ist, möchte ich jetzt auch mal simoff argumentieren.
Alpinia ist ein Spiel. Wenn wir nicht ein mal minimalstes Vertrauen in die Spieler setzen, können wir eigentlich den ganzen Laden schmeissen. Natürlich kann es Probleme mit Mehrfach - ID's geben, doch betrügen sich diese leute slbst und nehmen sich eigentlich selbst den Spielspass. Schon aus dieser Sicht heraus sind diese Mitspieler nur bemitleidenswerte Subjekte dieser Gesellschafft.
Konkret: Ich bin dafür den Punkt zu streichen.
Da dieser Punkt eh simff ist, möchte ich jetzt auch mal simoff argumentieren.
Alpinia ist ein Spiel. Wenn wir nicht ein mal minimalstes Vertrauen in die Spieler setzen, können wir eigentlich den ganzen Laden schmeissen. Natürlich kann es Probleme mit Mehrfach - ID's geben, doch betrügen sich diese leute slbst und nehmen sich eigentlich selbst den Spielspass. Schon aus dieser Sicht heraus sind diese Mitspieler nur bemitleidenswerte Subjekte dieser Gesellschafft.
Konkret: Ich bin dafür den Punkt zu streichen.
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
*simoff*
Du hast nicht mitbekommen was hier los war. In diesem Staat gab es mal mehr Doppel-Ids die aktiv waren als wirkliche RL Personen. Ich finde das ist Betrug gegenüber den anderen Spielern. Die Leute die das durchziehen interessiert es sowieso nicht, also sehe ich diese Maßnahme als gerechtfertigen Schutz an.
Außerdem, wer wirklich Bürger werden will, den wird das Gesetz nicht aufhalten.
*simon*
Du hast nicht mitbekommen was hier los war. In diesem Staat gab es mal mehr Doppel-Ids die aktiv waren als wirkliche RL Personen. Ich finde das ist Betrug gegenüber den anderen Spielern. Die Leute die das durchziehen interessiert es sowieso nicht, also sehe ich diese Maßnahme als gerechtfertigen Schutz an.
Außerdem, wer wirklich Bürger werden will, den wird das Gesetz nicht aufhalten.
*simon*
*simoff*
Ich habe das sehr wohl mitbekommen und auch interessiert verfolgt. Es war ja ähnlich den Vorfällen in der MGE und in Tibor. Natürlich ist es eine Sauerei, aber letztendlich ist die Person doch aufgeflogen, wurde dann micronational geächtet und scheint sich jetzt tatsächlich entweder an die Regeln zu halten, nicht aufzufallen oder aus den MN's ausgestiegen zu sein.
Ich glaube kaum, dass jemals ein zweiter solch krasser Fall vörkommen wird.
*simon*
Ich habe das sehr wohl mitbekommen und auch interessiert verfolgt. Es war ja ähnlich den Vorfällen in der MGE und in Tibor. Natürlich ist es eine Sauerei, aber letztendlich ist die Person doch aufgeflogen, wurde dann micronational geächtet und scheint sich jetzt tatsächlich entweder an die Regeln zu halten, nicht aufzufallen oder aus den MN's ausgestiegen zu sein.
Ich glaube kaum, dass jemals ein zweiter solch krasser Fall vörkommen wird.
*simon*
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Man kann davon aber nicht ausgehen, die momentanen Regelungen haben sich bewährt. Wenn sich einige Bürger nicht stur stellen und nicht erst nach Monaten realisieren würden, dass solch eine Regelung besteht, dann würde das auch ordentlich ablaufen.
In PFKanein erfragt man sogar den RL-Namen, das wäre auch eine Möglichkeit. Aber nur in Verbindung mit der bisherigen Regelung der providerbasierenden Email.
In PFKanein erfragt man sogar den RL-Namen, das wäre auch eine Möglichkeit. Aber nur in Verbindung mit der bisherigen Regelung der providerbasierenden Email.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Naja, ich geb mich geschlagen. Will ja die Weiterarbeit nicht mit Querstellen hindern.
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Dann bitte ich zur Abstimmung zu schreiten.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Mittwoch, 25. Juni 2025, 14:37
Zum Seitenanfang