Verehrte Kollegen,
damit etwas Ordnung in die anstehenden Arbeiten kommt, sollten wir grundätzliche Überlegungen machen, in welcher Reihenfolge wir bestimmte Gesetze überarbeiten und ob dies bei bestimmten Gesetzen überhaupt nötig ist.
Als Beispiel nehme ich einmal das Amtshandlungsgesetz: Nachdem ich mir dieses angeschaut habe, sind bis auf die Eidesregelungen für den soldatischen Berufsstand keinerlei Regelungen mehr relevant. Die Parlamentszusammensetzung regeln die einzelnen Kantone autonom und der allgemeine Amtseid ist in der Verfassung festgelegt.