Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Mir persönlich gefällt folgende, vorgeschlagene Regelung nicht:
(§8 Abs. 5)
Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass von beiden Parteien (Anklage und Verteidigung) der Austausch eines Geschworenen beantragt werden kann. Zumindest wenn vor dem Prozessbeginn feststeht, dass Sympathien bzw. Antipathien die Meinung und letztendlich die Entscheidung dieser Person vorab beeinflussen.
Mögliche Formulierung:
in §2 Abs. 7:
In gesetzlich festgelegten Fällen kann es zu einem Geschworengericht kommen. In diesem Falle benennt der Richter 3 Bürgerinnen und/oder Bürger des Landes als Geschworene. Die Berufung kann nicht verweigert werden.
in §8 Abs. 5:
Die Befangenheit jeweils eines Geschworenen, in einem Verfahren nach § 2 Abs. 7 dieser Gerichtsordnung, kann durch eine der beiden Streitparteien (Anklage und/oder Verteidigung) beantragt werden. Den Streitpartein ist nach Bekanntgabe der Zusammensetzung des Geschworenengerichts 24 Std. Zeit zu geben. Der Vorwurf der Befangenheit ist zu begründen. Der Richter entscheidet über den Antrag und trifft die notwendigen Maßnahmen.
(§8 Abs. 5)
Zitat
In Fällen des Geschworenengerichts können Geschworene nicht als Befangen erklärt werden.
Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass von beiden Parteien (Anklage und Verteidigung) der Austausch eines Geschworenen beantragt werden kann. Zumindest wenn vor dem Prozessbeginn feststeht, dass Sympathien bzw. Antipathien die Meinung und letztendlich die Entscheidung dieser Person vorab beeinflussen.
Mögliche Formulierung:
in §2 Abs. 7:
In gesetzlich festgelegten Fällen kann es zu einem Geschworengericht kommen. In diesem Falle benennt der Richter 3 Bürgerinnen und/oder Bürger des Landes als Geschworene. Die Berufung kann nicht verweigert werden.
in §8 Abs. 5:
Die Befangenheit jeweils eines Geschworenen, in einem Verfahren nach § 2 Abs. 7 dieser Gerichtsordnung, kann durch eine der beiden Streitparteien (Anklage und/oder Verteidigung) beantragt werden. Den Streitpartein ist nach Bekanntgabe der Zusammensetzung des Geschworenengerichts 24 Std. Zeit zu geben. Der Vorwurf der Befangenheit ist zu begründen. Der Richter entscheidet über den Antrag und trifft die notwendigen Maßnahmen.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Einverstanden. Ich warte noch die Meinung Seiner Majestät ab, ob die anderen Änderungsvorschläge seine Zustimmung treffen.
Dann werd ich es in den ersten Beitrag einfügen.
Dann werd ich es in den ersten Beitrag einfügen.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Wir sind mit den Änderungsvorschlägen einverstanden.
Zum Thema Immunität: Wir sind laut Grundgesetz allein in Strafangelegenheiten immun, allem anderen Recht nach werden Wir selbstverständlich vor Gericht verantwortlich sein. Man beachte das \"müssen\".
*simoff*
Die Formulierung ist wohl ein wenig unglücklich... Wollte lediglich die strafrechtliche Immunität festschreiben, aber da scheint wohl etwas universales draus geworden zu sein...
*simon*
Zum Thema Immunität: Wir sind laut Grundgesetz allein in Strafangelegenheiten immun, allem anderen Recht nach werden Wir selbstverständlich vor Gericht verantwortlich sein. Man beachte das \"müssen\".

*simoff*
Die Formulierung ist wohl ein wenig unglücklich... Wollte lediglich die strafrechtliche Immunität festschreiben, aber da scheint wohl etwas universales draus geworden zu sein...

*simon*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ok, ich hab jetzt mal alle Änderungen eingefügt. Schaut bitte mal drüber, dann kanns danach zur Abstimmung, wenn nix mehr ist...
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
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Donnerstag, 26. Juni 2025, 00:29
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