Hintergrundbild

Sie sind nicht angemeldet.

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Beiträge: 1 042

Wohnort: Éstuchord, Vorerlberg

Beruf: Rechtsanwalt a.D.

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

21

Mittwoch, 3. März 2004, 14:07

Mir persönlich gefällt folgende, vorgeschlagene Regelung nicht:

(§8 Abs. 5)

Zitat

In Fällen des Geschworenengerichts können Geschworene nicht als Befangen erklärt werden.


Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass von beiden Parteien (Anklage und Verteidigung) der Austausch eines Geschworenen beantragt werden kann. Zumindest wenn vor dem Prozessbeginn feststeht, dass Sympathien bzw. Antipathien die Meinung und letztendlich die Entscheidung dieser Person vorab beeinflussen.

Mögliche Formulierung:

in §2 Abs. 7:

In gesetzlich festgelegten Fällen kann es zu einem Geschworengericht kommen. In diesem Falle benennt der Richter 3 Bürgerinnen und/oder Bürger des Landes als Geschworene. Die Berufung kann nicht verweigert werden.

in §8 Abs. 5:

Die Befangenheit jeweils eines Geschworenen, in einem Verfahren nach § 2 Abs. 7 dieser Gerichtsordnung, kann durch eine der beiden Streitparteien (Anklage und/oder Verteidigung) beantragt werden. Den Streitpartein ist nach Bekanntgabe der Zusammensetzung des Geschworenengerichts 24 Std. Zeit zu geben. Der Vorwurf der Befangenheit ist zu begründen. Der Richter entscheidet über den Antrag und trifft die notwendigen Maßnahmen.
MfG
Quentin Vaurien

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 259 ¢

  • Nachricht senden

22

Mittwoch, 3. März 2004, 14:58

Einverstanden. Ich warte noch die Meinung Seiner Majestät ab, ob die anderen Änderungsvorschläge seine Zustimmung treffen.

Dann werd ich es in den ersten Beitrag einfügen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

23

Mittwoch, 3. März 2004, 15:20

Wir sind mit den Änderungsvorschlägen einverstanden.

Zum Thema Immunität: Wir sind laut Grundgesetz allein in Strafangelegenheiten immun, allem anderen Recht nach werden Wir selbstverständlich vor Gericht verantwortlich sein. Man beachte das \"müssen\". :)

*simoff*
Die Formulierung ist wohl ein wenig unglücklich... Wollte lediglich die strafrechtliche Immunität festschreiben, aber da scheint wohl etwas universales draus geworden zu sein... :rolleyes:
*simon*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 259 ¢

  • Nachricht senden

24

Donnerstag, 4. März 2004, 12:41

Ok, ich hab jetzt mal alle Änderungen eingefügt. Schaut bitte mal drüber, dann kanns danach zur Abstimmung, wenn nix mehr ist...
Viele Grüße

Dr. Thasco