Vielen Dank für den Hinweis.
Allerdings bin i ch hierfür
noch nicht zuständig:
Artikel 32
(1) Richter am Königlichen Gerichtshof werden vom König nominiert und müssen sich einer Abstimmung der Volkskammer stellen. Von der Volkskammer bestätigte Richter hat der König zu ernennen.
Bitte wenden Sie sich an den König, ob Sie nominiert werden möchten bzw ob oder wie der König diesbezüglich verfahren will.