Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Arethanische Union
Hier noch einmal der Vertrag:
Ich bitte wiederum um Diskussion!
Zitat
Arethanische Union
Vertrag vom xx. yyyy 2004
Seine Majestät der König von Alpinia,
Seine Majestät der König von Atraverdo,
Seine Exzellenz der Kanzler von Aurora,
Seine Exzellenz die Präsident von Dionysos,
Seine Durchlaucht der Fürst von Lauenburg,
und Seine Erlaucht der Baron von Volkby
bekräftigen, dass ihre Staaten in dem festen Willen, die Menschenrechte zu wahren und zu verteidigen, den kulturellen Austausch zu fördern, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu verbessern, Sicherheit und Frieden zu schützen und Konflikte zu vermeiden um so die Freiheit und den Wohlstand aller zu bewahren und zu mehren, nach mehrmaligem Austausch über folgende Bestimmungen übereingekommen sind und die Stadt Rantaplan als Sitz ihrer Union auserwählt haben:
ABSCHNITT I - Allgemeines
§1
Durch diesen Vertrag gründen die Mitgliedsstaaten untereinander die Arethanische Union.
§2
Alle Mitgliedstaaten der Union genießen gleiche Rechte und gemeinsame Pflichten.
§3
(1) Die Arethanische Union ist eine Union souveräner Staaten.
(2) Die Mitgliedstaaten üben ihre souveränen Rechte weiter direkt aus.
(3) Der Beitritt zur Union erfolgt ohne Zwang.
§4
(1) Sobald die verfassungsmäßig zuständigen Organe der Gründungsstaaten, welche das Königreich Alpinia, das Königreich Atraverdo, die Nationalrepublik Aurora, die Republik Dionysos, das Fürstentum Lauenburg und die Freie Stadt Volkby sind, den vorliegenden Unionsvertrag beschlossen haben und die Staatsoberhäupter ihn unterzeichnet haben, tritt er für diese Staaten in Kraft.
(2) Alle übrigen Staaten Arethaniens, insofern sie die Aufnahmebedingungen des Aufnahmebeschlusses der Union erfüllen, können in der Folge durch eine solche Ratifizierung der Union beitreten.
ABSCHNITT II - Grundlagen
§5
Die Mitglieder der Union werden gegenseitig ihre Souveränität und die sich daraus ergebenden Rechte achten, insbesondere des Rechtes eines jeden Staates auf rechtliche Gleichheit, auf territoriale Integrität sowie auf Freiheit und politische Unabhängigkeit.
§6
Die Mitglieder der Union werden Streitfälle zwischen ihnen mit friedlichen Mitteln auf solche Weise regeln, dass der internationale Frieden und die internationale Sicherheit sowie die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
§7
Die Mitglieder der Union bekunden ihren Willen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeugungsfreiheit für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion achten. Sie werden die Ausübung der zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen sowie der anderen Rechte und Freiheiten, die sich alle aus der dem Menschen innewohnenden Würde ergeben und für seine freie und volle Entfaltung wesentlich sind, fördern und ermutigen.
§8
(1) Die Mitglieder der Union werden sich an der Gründung und dem Aufbau einer Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Arethanien beteiligen. In ihr soll jeder Staat des arethanischen Kontinents mit einer Stimme vertreten sein. Die KSZA gibt sich bei Bedarf selbst eine Geschäftsordnung.
(2) Es werden regelmäßig Gipfeltreffen zwischen den Regierungen der Mitglieder der Union an wechselnden Lokalitäten stattfinden.
§9
Die Union respektiert die demokratischen Verfassungen seiner Mitgliedstaaten und gewährleistet ihr Fortbestehen im Sinne dieses Vertrages. Sie respektiert aufgrund der Souveränitätsrechte der Völker vollzogene Änderungen der Regierungsform eines jeden Mitgliedslandes, sofern dadurch keine Gefährdung des Friedens und der Menschenrechte eintritt.
ABSCHNITT III - Unionsrat
§10
(1) Der Unionsrat tagt ständig am Sitz der Arethanischen Union.
(2) Der Unionsrat trifft die organisatorischen Entscheidungen der Union. Alle Mitgliedsländer haben das selbe Stimmrecht.
(3) Der Unionsrat besteht aus Delegierten der Regierungen der Mitgliedsländer. Jedes Mitglied der Union kann je einen Delegierten in den Unionsrat entsenden.
(4) Der Unionsrat bestimmt den Unionshaushalt. Er beschließt für jedes Mitglied und seine organe bindende Unionsbeschlüsse einstimmig.
§11
(1) Der Unionsrat verfügt über ein Präsidium, das dessen Verhandlungen gerecht und unparteiisch leitet. Das Präsidium tritt jeweils für die Dauer von einem Monat zusammen und wechselt danach in einer vorbestimmten Reihenfolge.
(2) Die Reihenfolge der Zusammensetzung ist alphabetisch, beginnend mit dem Delegierten des Königreiches Alpinia als Präsidenten und dem Delegierten der Freien Stadt Volkby als Stellvertreter.
(3) Stellvertretender Präsident ist immer der Delegierte des Mitgliedes, das den vorhergehenden Präsidenten stellte.
ABSCHNITT IV - Gültigkeit und Übergangsbestimmungen
§12
Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung einer 2/3-Mehrheit aller Mitglieder des Unionsrates.
§13
Jedes Mitglied kann durch seine verfassungsmäßig zuständigen Organe mit einer 2/3-Mehrheit den Austritt aus der Union beschließen. Alle Rechte, die ihm durch diesen Vertrag zugestanden werden, sind einem austretenden Mitglied aberkannt.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Siehe die Meinung der Kirche zu dem angegebene Punkte im Völkerbund.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Auch hier bleibe ich dabei:
Solange sich der Bund als eine gemeinnützige Gemeinschaft erweisen kann, hat dieser meine vollste Zustimmung.
Solange sich der Bund als eine gemeinnützige Gemeinschaft erweisen kann, hat dieser meine vollste Zustimmung.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Wie schon in Dionysos gesagt, finde ich es sehr unglücklich, dass der Delegierte im Unionsrat ein Vertreter der regierung sein soll und kein demokratisch gewählter Vertreter ist.
Man sollte vielleicht auch den Ländern selber überlassen, wie sie ihren Vertreter bestimmen.
Man sollte vielleicht auch den Ländern selber überlassen, wie sie ihren Vertreter bestimmen.
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Wie schon in Dionysos mehrfach gesagt wurde: Die Regierung ist für die Außenpolitik zuständig - eine multilaterale Organisation gehört genau in diesen Bereich. 
Was du da forderst, ist Bürokratie hoch fünf.

Was du da forderst, ist Bürokratie hoch fünf.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Donnerstag, 26. Juni 2025, 22:02
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