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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Clausi I. von Alpinia

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1

Donnerstag, 24. Juni 2004, 13:59

Streitkräftegesetz

Wir bringen mit dieser Stunde folgenden Gesetzesentwurf ein und bitten um Diskussion und anschließender Abstimmung.

Zitat

Gesetz über die königlichen Streitkräfte

§ 1 - Rahmenbedingungen
(1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer und Luftwaffe , haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit des Königreiches Alpinia zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen.
(2) Die königlichen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder alpinische Staatsbürger, der sein 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.

§ 2 - Grundausbildung; Wehrübungen
(1) In Friedenszeiten besteht keine Wehrpflicht.
(2) Nach einer sechsmonatigen Grundausbildung ist es dem Soldaten freigestellt, im aktiven Dienst zu verbleiben oder in den Reservedienst versetzt zu werden. Eine Versetzung in den Reservedienst schließt die Rückkehr in den aktiven Dienst bei angemessener gesundheitlicher Verfassung nicht aus.
(3) Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine vom König angeordnete Wehrübung statt, an der alle Mitglieder der Streitkräfte mit erfolgter Grundausbildung teilnehmen, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person im Reservedienst ist oder nicht.

§ 3 - Struktur
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 100.000 Mann.
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 2 Teilbereiche, dem Heer und der Luftwaffe. Der Gewässerschutz wird durch beide Teilbereiche gemeinsam gewährleistet.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem König als Oberbefehlshaber unterstellt ist und von diesem ernannt wird. Zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres und für die Luftwaffe der General der Luftwaffe.
(4) Ein Mitglied des königlichen Regierung wird mit der Leitung der für die Verteidigung zuständigen Behörde betraut, welche im Friedensfall die oberste Kommandogewalt über die Streitkräfte führt.
(5) Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den König auf Vorschlag des zuständigen Ministers festgelegt.

§ 4 - Verteidigungsfall
(1) Der Verteidigungsfall ist gegeben wenn ein anderes Land dem Königreich Alpinia den Krieg erklärt, oder wenn ein Angriff mit militärischen Mitteln von außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. In solch einer Situation hat der König den Verteidigungsfall unverzüglich zu erklären. Ohne Ermächtigung durch die Volkskammer kann der König jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen.
(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder alpinische Staatsbürger mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräften nach Eignung und gesundheitlicher Verfassung verpflichtet werden.
(3) Sobald die Unversehrtheit der territorialen Integrität wieder hergestellt wurde und keine militärischen Übergriffe mehr drohen, ist der Verteidigungsfall vom König umgehend für beendet zu erklären.

§ 5 - Uniformen und Dienstgrade
Die Uniformen, Dienstgradbezeichnungen und Dienstgradabzeichen für die königlichen Streitkräfte werden durch ein Dekret des Königs festgelegt, dem die Volkskammer nicht widersprechen kann.

§ 6 - Königliche Leibgarde
(1) Die königliche Leibgarde hat eine Stärke von 2.500 Mann.
(2) Die königliche Leibgarde ist eine Schutzgarde. Jeder Soldat der königlichen Streitkräfte, der besonders hohen Ansprüchen körperlicher und geistiger Kategorie entspricht, kann eine Aufnahme in die königliche Leibgarde erfahren. Es findet eine gesonderte Eignungsprüfung statt.
(3) Die königliche Leibgarde wird für Gebäude- und Personenschutz an jedem Orte eingesetzt, an dem der König weilt.
(4) Die königliche Leibgarde ist dem Kommando und der Verwaltungshoheit des königlichen Premiers am Hofe unterstellt. Der König hat ein unumstößliches Weisungsrecht.
(5) Die königliche Garde soll sich im Verteidigungsfalle grundsätzlich nicht an Kampfhandlungen zu beteiligen, es sei denn, es handelt sich dabei um den Schutz der königlichen Familie oder den Schutz der königlichen Güter.
(6) Die königliche Leibgarde wird halbjährlich auf die Person des Königs vereidt. Die Formel lautet: ?Ich schwöre meinem Souverain und König ewige Treue, auf dass ich Schaden von Ihm wenden werde. Ich schwöre, dass ich all meine Kraft für das Leben des Königs einsetzen werde, komme was wolle. Dies bei meinem Glauben an den Heiligen Bastard!"
(7) Die untergeordnete Struktur der königlichen Leibgarde wird durch den König festgelegt.

§ 7 - Schutz von bestimmten Personengruppen bei bewaffneten Konflikten
(1) Zivile Einrichtungen und Zivilisten sowie Einrichtungen der Seelsorge und Sanitätseinrichtungen als auch deren Personal sind zu schützen und dürfen nicht Ziel eines Angriffes sein.
(2) Folterung und Ermordung von Kriegsgefangenen ist verboten.
(3) Teilnehmer eines bewaffneten Konflikts, die sich aus Notlagen retten, dürfen nicht angegriffen werden, es sei denn sie verfolgen mit ihrer Selbstrettung weitere Angriffe.
(4) Sollten sich Teilnehmer eines bewaffneten Konflktes ergeben, so gelten sie automatisch als Kriegsgefangene.
(5) Neutrale Flaggen und Zeichen dürfen für den bewaffneten Konflikt nicht genutzt werden.

§ 8 - Auflagen
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verboten. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Königs und seiner Regierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.
(3) Das Königreich Alpinia verpflichtet sich hiermit, auf jegliche Anwendung und Entwicklung von chemischen, biologischen und nuklearen Waffen zu verzichten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Anna-Lisa von Lojewski

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2

Donnerstag, 24. Juni 2004, 14:09

was ist mit der Bergmariene??
Unsere Gletscher-U-Boote? ;)

naa passt scho.
Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski

Dr. Thasco

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3

Donnerstag, 24. Juni 2004, 14:21

Bin auch einverstanden.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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4

Donnerstag, 24. Juni 2004, 17:35

Hmmm gibt es dann auch Trooping the Color oder wie das heißt???

Bin dafür.

Clausi I. von Alpinia

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5

Freitag, 25. Juni 2004, 13:09

Zitat

Original von Jack Kröger
Hmmm gibt es dann auch Trooping the Color oder wie das heißt???

Jetzt verwirrst du mich aber. Meinst du verschiedene Uniformfarben für die Teilstreitkräfte? Falls ja, dann wird es so kommen, ja. Falls nein: Erkläre dich doch bitte. :D
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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6

Freitag, 25. Juni 2004, 13:42

Nein das ist der offiziöse Name der Riesenparade, die die Engländer für Ihre Königin jedes Jahr durchziehen.
Und wenn bei uns schon auf 100 Einwohner ein Soldat kommt, dann muss sowas sein.

Clausi I. von Alpinia

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7

Freitag, 25. Juni 2004, 16:58

Achso. Ja, ich denke, so etwas wird es geben können. Zumindest die königliche Garde ist dafür prädestiniert. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Clausi I. von Alpinia

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8

Montag, 28. Juni 2004, 10:46

Möchte jemand die Abstimmung einleiten? ?(
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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9

Montag, 28. Juni 2004, 12:27

Ich leite hiermit die Abstimmung über oben stehendes Streitkräftegesetz ein. Sind Sie für die Annahme dieses Gesetzes?

Abgestimmt werden kann mit Ja, Nein und Enthaltung.

Die Abstimmung dauert bis zum 2. Juli 12:30 Uhr.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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10

Montag, 28. Juni 2004, 12:28

Ja.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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11

Montag, 28. Juni 2004, 14:38

JA


Hätten wir nicht vorher auf das Ergebniss der Volkszählung warten sollen?

Clausi I. von Alpinia

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12

Montag, 28. Juni 2004, 14:41

Ja.

Bei einem Gesetz zählt nur die einfache Mehrheit, daher ist das hier nicht so schlimm.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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13

Freitag, 2. Juli 2004, 19:51

Die Abstimmung ist beendet, das Gesetz wurde mit drei Ja-Stimmen angenommen.

:( Ey, da hätten aber mindestens noch 2-3 Leuz abstimmen können, ehrlich...
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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14

Freitag, 2. Juli 2004, 19:52

Ja, wo wir doch FÜNF Bürger sind... naja, angenommen ist angenommen.
Clausi von Plausibel
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