Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Königliches Gesetz zur Parteienbildung
Ich bringe hiermit zur Aussprache:
Ich bitte Paragraph 3 zu beachten. Es wird vom König bzw. der Volkskammer ein solches Amt zu schaffen sein, dem diese Aufgabe obliegt. Meinungen?
Zitat
Königliches Gesetz zur Parteienbildung
Art. 1 Begriff der Partei
Die politischen Parteien sind Ausdruck des politischen Pluralismus; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beiteilung. Ihre Gründung und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind im Rahmen der Achtung der Verfassung und des Gesetzes frei. Ihre innere Struktur und Arbeitsweise müssen demokratisch sein.
Art. 2 Parteigründung
(1) Parteigründungen sind offiziell zu beantragen und nach der Zulassung öffentlich im Forum bekannt zu geben.
(2) Voraussetzungen für die Gründung einer Partei sind:
- eigene Parteihomepage
- ein Parteiprogramm, in denen die Ziele der Partei ersichtlich sind
- eine Satzung, welche die innere Struktur und Arbeitsweise der Partei festlegt
- ein demokratisch gewählter Vorstand, der ab einer Mitgliederstärke von 5 aus mindestens zwei Personen besteht, ansonsten mindestens aus einer
- mindestens 2 Mitglieder
(3) Nach Parteigründung sind alle in (2) geforderten Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, verliert sie ihre Rechtsstellung als Partei.
(4) Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsgemäße Grundordnung, die Gesetze oder die Völkerverständigung richten, sind verboten.
Art. 3 Zulassung
(1) Die Zulassung einer Partei wird vom Königlichen Hofkontrollamt entschieden.
(2) Ein Entzug der Zulassung oder eine Zulassungsverweigerung ist möglich, wenn die Bedingungen aus Art. 1 und Art. 2 nicht erfüllt sind.
Es findet eine regelmäßige Prüfung der Bedingungen durch den Königlicher Hoffkontolleur statt.
Art. 4 Mitgliedschaft
(1) Jeder gemeldete Bürger/in Alpinias kann Mitglied einer Partei werden. Jeder wahberechtigte Bürger kann eine Partei gründen.
(2) Die Mitgliedschaft in mehr als einer Partei Alpinias ist nicht zulässig.
Ich bitte Paragraph 3 zu beachten. Es wird vom König bzw. der Volkskammer ein solches Amt zu schaffen sein, dem diese Aufgabe obliegt. Meinungen?
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Gelungene Ausarbeitung! 
Die Schaffung eines solchen Amtes - wie im Königlichen Rat von den Exzellenzen angesprochen - stellt für mich eine sehr gute Alternative zu einem personalaufwendigen Kabinett dar.

Die Schaffung eines solchen Amtes - wie im Königlichen Rat von den Exzellenzen angesprochen - stellt für mich eine sehr gute Alternative zu einem personalaufwendigen Kabinett dar.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Das bemängele ich doch schon seit Monaten...

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Im Übrigen habe ich breits vorhin eine im Bürgernetz registriert.
Allerdings fehlt noch Satzung und Programm.
Und zwar handelt es sich um die NMPA, die Nationalmonarchistische Partei Alpinia.
Allerdings fehlt noch Satzung und Programm.
Und zwar handelt es sich um die NMPA, die Nationalmonarchistische Partei Alpinia.
Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski
Anna-Lisa von Lojewski
Nunja, trotz allem darf hier nun weiter diskutiert werden, meine werten Mitglieder der Volkskammer.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Hmm ich denke das wir da ein Problem haben.
4 Bürger und man braucht wenigestnes 2 für eine Partei.
Wenn ich eine machen will und finde keinen der mitmacht, dann war die Arbeit umsonst.
4 Bürger und man braucht wenigestnes 2 für eine Partei.
Wenn ich eine machen will und finde keinen der mitmacht, dann war die Arbeit umsonst.
Hm. In der Demokratischen Republik wollte ich das eigentlich auf 3 Personen ansetzen und ein entsprechender Einwand (wie deiner jetzt) hat nicht lange auf sich warten lassen. 
Ein-Personen-Parteien bringen genauso viel wie keine Parteien, daher sollte die Mindestmitgliederzahl bei 2 verbleiben.

Ein-Personen-Parteien bringen genauso viel wie keine Parteien, daher sollte die Mindestmitgliederzahl bei 2 verbleiben.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Eine One-Man-Show ist keine Partei.
Daher tendiere ich auch zu mind. 2 Leuten.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Dann sollte sich aber niemand wundern, das es auch in Zukunft erst mal keine Partei gibt. Ich sehe keinen Sinn darin eine Oartei zu gründen ohne das es einen gegenpart gibt. Und bei 2 parteien heißt das, das alle Bürger eintreten müßten. Die parteien werden erst interessant, wenn die Bevölkerungsmenge steigt.
Da stimme ich zu. Aber Sie sehen ein, Exzellenz, dass eine Partei aus einer Person ja keine Partei sein kann, nicht wahr?
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ich würde eine 3 Personen Regel oder eine 5 Personen Regel unterstützen, aber dazu fehlen uns die Leute.
Ich habe immer noch die Hoffnung das wir hier eines Tages so 5000 Mann sind und dann reden wir nochmal drüber.
Ich habe immer noch die Hoffnung das wir hier eines Tages so 5000 Mann sind und dann reden wir nochmal drüber.
Wenn mir meine Gicht das Tippen nicht erschwert, bin ich dabei.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich eröffne die Abstimmung in einem neuen Thread.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Donnerstag, 26. Juni 2025, 00:27
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