Hohes Gericht,
werte Exellenz,
ich bitte um die Überprüfung der Festhaltung des Abstimmungergebnisses des Beschlussantrages 09 der Volkskammer durch Seine heilige Emminenz Herrn von Brot.
Er sagt:
Ich erkläre ich die Abstimmung der Volkskammer, über den Beschlussantrag 09 - Änderung/Ergänzung der GeschO der Volkskammer, für beenedet.
Es haben 7 Bürger von ihrem Stimmrecht gebrauch gemacht
von den 7 Stimmen entfielen auf
JA 3
NEIN 2
ENTHALTUNG 2
Somit gab es eine Mehrheit, die änderung wurde somit angenommen , ich bitte seine Majestät die Änderung zu Verkünden.
In Artikel VI, Sektion 4 steht allerdings:
Sek. 4 Zu einem Beschlusse der Volkskammer ist die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich.
Nach meiner Auffassung ist es durchaus denkbar, dass die Zusammenlegung der Enthaltungen und der Nein-Stimmen den Schluss zulassen, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
nicht dem Beschluss zugestimmt hat.