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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Johanna Gutenberg

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1

Donnerstag, 10. August 2006, 23:02

[Aussprache] Staatsbürgerschaftsgesetz

Hiermit eröffne ich auf Antrag eine Aussprache zu einem Staatsbürgerschaftsgesetz.
Der Antragsteller möge sich hierzu bitte äußern.

Clausi I. von Alpinia

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2

Freitag, 11. August 2006, 07:05

Nun, ich kann auch hier nur meine Worte wiederholen:

Zitat

Ich beantrage, beizeiten eine Diskussion zum Thema "Staatsbürgerschaft" zu beginnen. Darin soll vornehmlich darüber diskutiert werden

a) wie man bewerkstelligen kann, dass inaktive Bürger ausgebürgert werden können,
b) wie Neubürger nicht durch unübersichtliche Regelungen in den Kantonen abgeschreckt werden können.

Womöglich macht es Sinn, dass ein Rahmengesetz zur Staatsbüregrschaft erlassen wird.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Johanna Gutenberg

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3

Freitag, 11. August 2006, 14:32

Also ein Rahmengesetz zur Ausbürgerung ist sicherlich sinnvoll.
Zur Einbürgerung sollten die Kantone ihre eigenen Regelungen finden.

Clausi I. von Alpinia

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4

Freitag, 11. August 2006, 14:48

Machen sie ja aber offensichtlich - mit einer Ausnahme - nicht. ;) In Mithland und der Wehrmark kann man derzeit faktisch nicht einbürgern...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Johanna Gutenberg

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5

Freitag, 11. August 2006, 20:56

Das ist aber doch das Problem von Mithland und der Wehrmark... Wenn die keine Neubürger wollen, kann man ihnen nicht helfen... ;)

Clausi I. von Alpinia

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6

Freitag, 11. August 2006, 22:41

Nanana, einen rechtsfreien Raum gibt es mit mir nicht. Auch wenn es Kantone sind. :P
Clausi von Plausibel
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Johanna Gutenberg

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7

Samstag, 12. August 2006, 14:15

Wenn du gerne was schreiben willst, tu dir keinen Zwang an... 8)

Clausi I. von Alpinia

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8

Samstag, 12. August 2006, 18:48

Ich mache ja sowieso nichts anderes. ;)
Clausi von Plausibel
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Johanna Gutenberg

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9

Samstag, 12. August 2006, 18:50

Ich schon! ;)

Derek Skynet

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10

Samstag, 12. August 2006, 19:12

ich würde aber wollen, dass das Gesetz über § 1 den Geltungsbereich über einen Anhang regelt - der Anhang kann dann bearbeitet werden, so das Mayenburg von dem Bundesgesetz nicht betroffen ist (auch wenn das Kantonsbürgerschaftsgesetz von Mayenburg erst Morgen in Kraft tritt).

PS: Wir sollten uns bei diesem Unterfangen einigen, woher der Bund die Ermächtigung erlangt so ein Gesetz zu erlassen (habe noch nicht geguckt...)
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Clausi I. von Alpinia

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11

Samstag, 12. August 2006, 19:22

Ich schlage eine Regelung vor, welche die Anwendung bestimmter Regelungen für Kantone mit entsprechendem Gesetz ausschließt. Das wäre besser, als bestimmte Kantone explizit auszuklammern.

Zitat

Original von Derek Skynet
PS: Wir sollten uns bei diesem Unterfangen einigen, woher der Bund die Ermächtigung erlangt so ein Gesetz zu erlassen (habe noch nicht geguckt...)

Ich würde sagen, Artikel 5 Absatz 2.

Wobei fraglich ist, welche Abgeordnetenzahl zur Zustimmung maßgeblich ist: Die gesetzliche (also 5) oder die tatsächliche (also 3)...
Also, meine Intention damals war eigentlich die gesetzliche, um die Rechte der Kantone zu schützen.
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Derek Skynet

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12

Samstag, 12. August 2006, 19:34

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Ich schlage eine Regelung vor, welche die Anwendung bestimmter Regelungen für Kantone mit entsprechendem Gesetz ausschließt. Das wäre besser, als bestimmte Kantone explizit auszuklammern.
....


Finde ich nicht gut.... Die Verfassung spricht von Kantonsbürgerschaft - Wenn der bund Rahmenbedingungen erstellt, kann man das gleich Bundesbrügerschaft nennen....
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Clausi I. von Alpinia

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13

Samstag, 12. August 2006, 21:03

Nein, wieso? Ist beides sowieso deckungsgleich. ;o)
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Derek Skynet

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14

Samstag, 12. August 2006, 21:58

Bevor es weitergeht - wie sollen die Rahmenbedingungen aussehen?

Ist das überhaupt notwendig, wenn das BKBezG in Kraft ist?
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15

Samstag, 12. August 2006, 21:59

Zitat

Original von Derek Skynet
Bevor es weitergeht - wie sollen die Rahmenbedingungen aussehen?

Dazu später mehr.

Zitat

Ist das überhaupt notwendig, wenn das BKBezG in Kraft ist?

Ja, denn Gesetze o.ä. wären im Falle des Bundeszwanges ja nicht möglich.
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Derek Skynet

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16

Samstag, 12. August 2006, 22:08

Aber das Verwaltungshandeln des Ein- und Ausbürgerns aufgrund eines Gesetzes welches für die Kantone, welche unter Bundeszwang stehen gilt.

Heißt: Statt eines Rahmengesetzes - ein Gesetz, welches die Ein- und Ausbürgerung der unter Bundeszwang stehenden Kantone regelt.
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Clausi I. von Alpinia

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17

Mittwoch, 16. August 2006, 08:28

Ich denke, dass solch ein Gesetz höchst problematisch wäre. Der Bund soll schließlich für den Gesamtstaat rechtsetzend tätig werden; eine (zwar akstrakte) Beschränkung auf Kantone, die auf Grund eines anderen Gesetzes für handlungsunfähig erklärt werden dürfte u.U. nicht rechtmäßig sein.

Man könnte aber vielleicht ein Rahmengesetz erlassen, dass für Kantone gilt, die selbst keine rechtlichen Regelungen zur Staatsbürgerschaft haben. Quasi eine Umkehrung des Verfassungsgrundsatzes "Bundesrecht bricht Kantonsrecht" in diesem besonderen Fall.
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18

Mittwoch, 16. August 2006, 17:07

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
.....

Man könnte aber vielleicht ein Rahmengesetz erlassen, dass für Kantone gilt, die selbst keine rechtlichen Regelungen zur Staatsbürgerschaft haben. Quasi eine Umkehrung des Verfassungsgrundsatzes "Bundesrecht bricht Kantonsrecht" in diesem besonderen Fall.


Dann ist das ja kein Rahmengesetz - es ist ein normales Gesetz - wo der Geltungsbereich festgelegt wird.

Ansonsten kann man ja ein Gesetz entwickeln, wonach jeder Kanton dazu verpflichtet wird Bürger unter bestimmten Voraussetzungen (4 Wochen oder so) einzubrügern und dazu, diese bei entsprechender Inaktivität auszubürgern - Über § 6 II Nr. 4 BKBez kann dann der Bundeszwang ausgeführt werden.
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Clausi I. von Alpinia

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19

Mittwoch, 16. August 2006, 18:39

Joa.
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Derek Skynet

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20

Montag, 21. August 2006, 18:59

Also, soll so etwas gebastelt werden (ich denke, mehr als 5 §§ bräuchte man nicht)
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