Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Beschlussantrag 11 / 27.07.2005 / Kirchensteuergesetz
Nachfolgender Entwurf wurde con Seiner Heiligkeit zur Diskussion eingereicht. Die Diskussion endet frühestens am 30.07.2005 spätestens am 06.08.2005 in einer Abstimmung.
Zitat
Kirchensteuergesetz
1. Der Staat überweist zum Ersten eines jeden Monates der bastardischen Kirche eine Summe, die der Einwohnerzahl des Königreichs Alpinia mal 50 Kronen entspricht.
2. Die bastardische Kirche hat zur Auflage, dieses Geld für Verwaltungszwecke und soziale Angelgenheiten zu verwenden.
3. Sämtliche soziale Ausgaben des Staates werden von der bastardischen Kirche getragen.
4. Sollten die sozialen Ausgaben des Staates das Budget der bastardischen Kirche überschreiten, so hat der Staat die Differenz zu tragen.
5. Eine Mehrung des Geldes zum Zwecke des Reichtums ist zu unterlassen.
6. Mit dem vom Staat überwiesenen Geld darf keine Spekulationen betrieben werden.
7. Ein Rechenschaftsbericht über die Ausgaben des vom Staat überwiesenen Geldes ist der Volkskammer auf deren Wunsch durch einen Repräsentaten der bastardischen Kirche vorzulegen.
8. Das Gesetz tritt am xx.xx.2005 in Kraft.
Herr Präsident,
geehrte Mitglieder der Volkskammer,
Ich lehne dieses Gesetz aus folgenden Gründen ab:
1. Die Berechnung der sogenannten Kirchensteuer ist unverhältnismäßig. Dies ist sie aus zwei Gründen. Zum einen sind die Nutznießer der "Kirchensteuer" hauptsächlich Mitglieder der bastardischen Kirche. Dennoch werden auch Nichtgläubige oder Andersgläubige in die Berechnung einbezogen. Zum zweiten ist eine Festsumme je Bürger festgelegt, die nicht mit dem Zweck der Steuer - lautend Sozialangelegenheiten und Verwaltung - verbunden sind.
2. Die Gelder stehen der bastardischen Kirche zu, ohne dass diese eine Gegenleistung zu leisten hat. Die Sozialausgaben des Staates wurden bisher noch nicht budgetiert, das heißt, dass die Sozialausgaben bisher NULL betragen. Der Kirche werden somit Gelder geschenkt.
3. Die bastardische Kirche hat keine Rückzahlungspflicht gegenüber dem Staat. Die Klausel Nummer 5 ist unwirksam, da Rücklagenbildung in keinem Falle ein "Zweck des Reichtums" ist. Der Staat hingegen muss im Umkehrschluss jegliche Überschreitungen des Budgets selbst tragen.
4. Im günstigsten Fall ist das Kirchensteuergesetz aus fiskaler Sicht ein Nullsummenspiel. Alle anderen denkbaren Anwendungen sind negativ für den Fiskus - gleich, ob eine Zahlung ohne Rückzahlung, Anwendung von Klausel 4 oder Missbrauch vorliegt. Ein solches Gesetz ist inakzeptabel.
5. Fehlende Kontrollmöglichkeiten verleiten zu Missbrauch. Eine Rechenschaftspflicht ist bei einem Gesetz, durch das derartige Summen bewegt werden eine conditio sine qua non. Auch im Sinne des Artikel 30 der Verfassung sollte die Volkskammer eine Prüfpflicht anstelle eines Prüfrechts erhalten.+
6. Das Kirchensteuergesetz ist nicht finanzierbar. Diese Aussage erhalte ich so lange aufrecht, bis der Antragssteller ein Papier vorlegt, indem er zeigt, wie die Steuer finanzbar wäre.
7. Das Gesetz fördert die Bürokratie, ohne einen Mehrwert hierfür zu bieten. Die Hin-und-her-schieberei von Geld ohne einen Mehrwert ist zu unterbinden.
8. Das Gesetz verlagert Gelder außerhalb des Zugriffs des Fiskus. Auch wenn dieser Punkt meinem Punkt Nummer 2 ähneln mag, ist er ein anderer. Der Fiskus muss Zugriff auf die ihm zustehenden Gelder haben, und dass in jedem Bereich seiner Zuständigkeit. Dieses Gesetz würde verhindern, dass der Fiskus dynamisch reagieren kann und eventuelle Krisen durch Umlagerung von Mitteln verhindern kann.
9. Die "Kirchensteuer" ist unberechenbar. Dies ist eine Folge der Klausel 4. Da die Differenz zwischen Kirchenbudget und Sozialausgaben nicht offen liegt - vor allem durch die mangelnde Transparenz der Kirche - kann der Staat und die Volkskammer nicht korrekt kalkulieren. Die Volkskammer wird damit auch an der Ausübung ihrer Pflicht nach Artikel 30 der Verfassung gehindert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz keinen Nutzen, aber viele Nachteile bietet. Ich halte eine Ablehnung des Gesetzes daher für nötig.
Ich lade Sie, verehrte Mitglieder der Volkskammer, und besonders den Autoren dieses Gesetz zur weiteren Diskussion ein. Besonders die Intention des Antragsstellers würde mich sehr interessieren.
geehrte Mitglieder der Volkskammer,
Ich lehne dieses Gesetz aus folgenden Gründen ab:
1. Die Berechnung der sogenannten Kirchensteuer ist unverhältnismäßig. Dies ist sie aus zwei Gründen. Zum einen sind die Nutznießer der "Kirchensteuer" hauptsächlich Mitglieder der bastardischen Kirche. Dennoch werden auch Nichtgläubige oder Andersgläubige in die Berechnung einbezogen. Zum zweiten ist eine Festsumme je Bürger festgelegt, die nicht mit dem Zweck der Steuer - lautend Sozialangelegenheiten und Verwaltung - verbunden sind.
2. Die Gelder stehen der bastardischen Kirche zu, ohne dass diese eine Gegenleistung zu leisten hat. Die Sozialausgaben des Staates wurden bisher noch nicht budgetiert, das heißt, dass die Sozialausgaben bisher NULL betragen. Der Kirche werden somit Gelder geschenkt.
3. Die bastardische Kirche hat keine Rückzahlungspflicht gegenüber dem Staat. Die Klausel Nummer 5 ist unwirksam, da Rücklagenbildung in keinem Falle ein "Zweck des Reichtums" ist. Der Staat hingegen muss im Umkehrschluss jegliche Überschreitungen des Budgets selbst tragen.
4. Im günstigsten Fall ist das Kirchensteuergesetz aus fiskaler Sicht ein Nullsummenspiel. Alle anderen denkbaren Anwendungen sind negativ für den Fiskus - gleich, ob eine Zahlung ohne Rückzahlung, Anwendung von Klausel 4 oder Missbrauch vorliegt. Ein solches Gesetz ist inakzeptabel.
5. Fehlende Kontrollmöglichkeiten verleiten zu Missbrauch. Eine Rechenschaftspflicht ist bei einem Gesetz, durch das derartige Summen bewegt werden eine conditio sine qua non. Auch im Sinne des Artikel 30 der Verfassung sollte die Volkskammer eine Prüfpflicht anstelle eines Prüfrechts erhalten.+
6. Das Kirchensteuergesetz ist nicht finanzierbar. Diese Aussage erhalte ich so lange aufrecht, bis der Antragssteller ein Papier vorlegt, indem er zeigt, wie die Steuer finanzbar wäre.
7. Das Gesetz fördert die Bürokratie, ohne einen Mehrwert hierfür zu bieten. Die Hin-und-her-schieberei von Geld ohne einen Mehrwert ist zu unterbinden.
8. Das Gesetz verlagert Gelder außerhalb des Zugriffs des Fiskus. Auch wenn dieser Punkt meinem Punkt Nummer 2 ähneln mag, ist er ein anderer. Der Fiskus muss Zugriff auf die ihm zustehenden Gelder haben, und dass in jedem Bereich seiner Zuständigkeit. Dieses Gesetz würde verhindern, dass der Fiskus dynamisch reagieren kann und eventuelle Krisen durch Umlagerung von Mitteln verhindern kann.
9. Die "Kirchensteuer" ist unberechenbar. Dies ist eine Folge der Klausel 4. Da die Differenz zwischen Kirchenbudget und Sozialausgaben nicht offen liegt - vor allem durch die mangelnde Transparenz der Kirche - kann der Staat und die Volkskammer nicht korrekt kalkulieren. Die Volkskammer wird damit auch an der Ausübung ihrer Pflicht nach Artikel 30 der Verfassung gehindert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz keinen Nutzen, aber viele Nachteile bietet. Ich halte eine Ablehnung des Gesetzes daher für nötig.
Ich lade Sie, verehrte Mitglieder der Volkskammer, und besonders den Autoren dieses Gesetz zur weiteren Diskussion ein. Besonders die Intention des Antragsstellers würde mich sehr interessieren.
Mit vorzüglichsten Grüßen,
Ihr Ford Prefect
Ihr Ford Prefect
Sehr geehrter Herr Pefect,
Sie tun genau das, was ich in der Volkskammer immer mit ein wenig Ärger beobachten durfte und darf.
Da schlägt jemand etwas vor - und es wird Rücksichtslos auseinandergenommen.
Seine Heiligkeit hat deutlich gemacht, dass dies ein Entwurf ist - eine Diskussions vorlage und kein Gesetz.
Ich denke, dass Herr Dr. Thasco hiermit ndlich mal die Diskussion starten und anschieben wollte.
Auch wenn Sie die erste Person sind, die sich dazu äußert muss ich sagen, dass Ihr Beitrag, obwohl sehr opulent und durchdacht ist, wenig zur Diskussion ebiträgt.
Sie haben etliche Gründe vorgebracht, warum dieses "Gesetz" (wie Sie es aufgefasst haben) abzulehnen sein - Und jetzt kommt das, was mich dann am meisten ärgert: Es kam kein Verbesserungsvorschlag
Sie tun genau das, was ich in der Volkskammer immer mit ein wenig Ärger beobachten durfte und darf.
Da schlägt jemand etwas vor - und es wird Rücksichtslos auseinandergenommen.
Seine Heiligkeit hat deutlich gemacht, dass dies ein Entwurf ist - eine Diskussions vorlage und kein Gesetz.
Ich denke, dass Herr Dr. Thasco hiermit ndlich mal die Diskussion starten und anschieben wollte.
Auch wenn Sie die erste Person sind, die sich dazu äußert muss ich sagen, dass Ihr Beitrag, obwohl sehr opulent und durchdacht ist, wenig zur Diskussion ebiträgt.
Sie haben etliche Gründe vorgebracht, warum dieses "Gesetz" (wie Sie es aufgefasst haben) abzulehnen sein - Und jetzt kommt das, was mich dann am meisten ärgert: Es kam kein Verbesserungsvorschlag
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Zitat
Sie haben etliche Gründe vorgebracht, warum dieses "Gesetz" (wie Sie es aufgefasst haben) abzulehnen sein - Und jetzt kommt das, was mich dann am meisten ärgert: Es kam kein Verbesserungsvorschlag
Dieses "Gesetz" ist mit "Kirchensteuergesetz" überschriftet. Ja, Ihre Heiligkeit hat um "Verbesserungsvorschläge" und "Ergänzungen" gebeten.
Aber wie soll ich einen Verbesserungsvorschlag zu etwas machen, was ich sinnlos finde?
Ich glaube kaum, dass ein kompletter Wandel des Gesetzes, der m.E. notwendig wäre, ein Verbesserungsvorschlag oder eine Ergänzung ist. Aber es ist natürlich möglich, dass ich mich irre (und das meine ich so, wie ich es sage).
Mit vorzüglichsten Grüßen,
Ihr Ford Prefect
Ihr Ford Prefect
Ich kann mich seiner Exzellenz Herrn Skynet nur anschliessen. Ich habe ausdrücklich darum gebeten, dass dieses Gesetz keine Abstimmungsvorlage ist, sondern eben ein Entwurf, den wir alle hier gemeinsam weitererarbeiten wollen.
Es war im Vorfeld mit Seiner Majestät vereinbart, dass die Kirche (die durch die Verfassung eben eine gesonderte Stellung im Staate hat - ob das seine Exzellenz Herr Perfect sehen will oder nicht) komplett die Sozialen Ausgaben übernimmt. Dies kann die Kirche natürlich nur leisten, wenn sie dafür Geld zur Verfügung bekommt. Man kann das sicherlich noch besser formulieren, als ich es getan habe, da warte ich hier gerne auf Verbesserungsvorschläge. Und dass auch Nicht-Gläubige Brüder und Schwestern zahlen müssen, ist selbstverständlich, weil auch diese von den Sozialausgaben nutzniessen werden.
Weiterhin wird dieses Gesetz selbstverständlich erst dann in Kraft treten, wenn es seine Majestät unterzeichnet. Und das wird er sicherlich erst dann tun, wenn auch ein Sozialgesetz da ist.
Das Argument der Finanzierbarkeit ist absolut hinfällig, weil - wenn es nicht die Kirche bezahlt (die übrigens ja auch Spendengelder bekommt, die durchaus auch in die sozialen Ausgaben einfliessen könnten), muss es der Staat bezahlen, so what?
Auf den Rest der Argumente gehe ich nicht ein, weil sie in meinen Augen polemisch sind.
Es war im Vorfeld mit Seiner Majestät vereinbart, dass die Kirche (die durch die Verfassung eben eine gesonderte Stellung im Staate hat - ob das seine Exzellenz Herr Perfect sehen will oder nicht) komplett die Sozialen Ausgaben übernimmt. Dies kann die Kirche natürlich nur leisten, wenn sie dafür Geld zur Verfügung bekommt. Man kann das sicherlich noch besser formulieren, als ich es getan habe, da warte ich hier gerne auf Verbesserungsvorschläge. Und dass auch Nicht-Gläubige Brüder und Schwestern zahlen müssen, ist selbstverständlich, weil auch diese von den Sozialausgaben nutzniessen werden.
Weiterhin wird dieses Gesetz selbstverständlich erst dann in Kraft treten, wenn es seine Majestät unterzeichnet. Und das wird er sicherlich erst dann tun, wenn auch ein Sozialgesetz da ist.
Das Argument der Finanzierbarkeit ist absolut hinfällig, weil - wenn es nicht die Kirche bezahlt (die übrigens ja auch Spendengelder bekommt, die durchaus auch in die sozialen Ausgaben einfliessen könnten), muss es der Staat bezahlen, so what?
Auf den Rest der Argumente gehe ich nicht ein, weil sie in meinen Augen polemisch sind.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Polemisch? Das mag sein, abstreiten möchte ich es nicht. Ich sehe jedoch nicht, wo Polemik negativ sein sollte. Ich bin nicht spöttisch, und ich werde auch nicht persönlich. Gut, dass ich bei Ihnen auch darauf hoffen kann (und ja, das war jetzt sarkastisch)
Diese Vorlage ist gekennzeichnet als ein Beschlussantrag und ich behandele sie damit auch entsprechend. Ich gehe also nicht davon aus, dass Sie fundamentalen Änderungen zustimmen würden. Ich gehe weiters davon aus, dass Sie bewusst einen Beschlussantrag initiiert haben und keine Debatte oder Aussprache (zwei Möglichkeiten, die die GO explizit anspricht [§2.1;§4 Titel]). Daher halte ich es für unangebracht, Besserungsvorschläge zu entwickeln, wenn ich das gesamte Gesetz für unnötig und damit (im Sinne der Bürokratievermeidung) als schädlich erachte. Weitere sachliche Gründe finden Sie ja oben, eure Heiligkeit, aber die ignorieren sie ja (manchmal fällt es schwer nicht spöttisch zu werden)
Wie dem auch sei. Sie möchten Vorschläge. So in etwa würde ich meinen Protest fallen lassen:
Sozialträgerschaftsgesetz (oder so, weniger wichtig
1. Der bastardisch-orthodoxen Kirche werden die sozialen Aufgaben des Königreiches übertragen. Sie wird verpflichtet, diese Aufgaben ausreichend und wie in den Gesetzen festgelegt zu erfüllen.
Selbsterklärend.
2. Zur Wahrnehmung dieser Pflichten erhält die bastardisch-orthodoxe Kirche monatlich eine zinsfreie vorlagige Auslage vom Staat, die auf 50 Kronen je Bürger am ersten jenen Monats limitiert ist und "Sozialfond" benannt wird. Eine Überziehung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, die der Volkskammer zu begründen sind und nicht zurückgezahlt werden müssen. Überschüssige Auslagen verfallen mit dem Ersten des Folgemonats.
Budgetüberziehung muss auch bei Ihrem Rechenmodell, Heiligkeit, eine Ausnahme sein. Die Namensgebung ist für eine bessere Adressierung dieser vorlagigen Auslage (bereitstehendes Guthaben)
3. Die Gelder des Sozialfonds sind zweckgebunden. Andersweitige Benutzung ist zur Kostendeckung der Verwaltung und Rücklagenbildung gestattet. Die Rücklagenbildung darf 10% des Monatsfonds nicht überschreiten. Die Rücklage in ihrer Gesamtheit darf 200% des letzten Monatsfonds nicht überschreiten. Überschreitungen hiervon werden in den Sozialfonds des nächsten Monats abgeführt.
Dies ist der Auschluss der Reichtumsmehrung mit Erlaubnis von Rücklagenbildungen.
4. Über die Verwendung sämtlicher Gelder, die durch dieses Gesetz an die bastardisch-orthodoxe Kirche übertragen werden, ist Buch zu führen. Der Volkskammer ist mindestens einmal pro Quartal Rechenschaft abzulegen. Sollte die Volkskammer den Bericht beanstanden, wird er durch staatliche Ermittlungsbehörden geprüft und auf Beschluss der Volkskammer durch das Gericht innerhalb von zwei Wochen als gesetzeskonform oder gesetzeswidrig erklärt. Die bastardisch-orthodoxe Kirche bessert den Bericht daraufhin aus bzw. stellt beanstandete Praktiken ab. Dies wird wieder erstinstanzig durch die Volkskammer und zweitinstanzig durch das Gericht überprüft.
Sehr kompliziert, wird aber nur in Ausnahmefällen gebraucht. Die Volkskammer und die Kirche sind gefordert, falls bei Abgabe des Rechenschaftsberichts Unstimmigkeiten auftreten, diese möglichst sofort beizulegen.
5. Bei der Ausübung seiner sozialen Pflichten ist die bastardisch-orthodoxe Kirche verpflichtet, Nicht- und Andersgläubige nicht zu benachteiligen. Ihr ist es erlaubt, missionarische Tätigkeit auszuüben, solange der Angesprochene diesem nicht widerspricht.
Wenn Sie dem Zustimmen, ist das Thema vom Tisch. Und hey, ich billige Ihnen ein Missionarsrecht auf Widerruf zu, das ist doch mehr als Sie verlangt haben, oder?
6. Dieses Gesetz tritt zum Monatsersten des auf den Verkündigungsmonats folgenden Monat in Kraft.
Vorher machts auch keinen Sinn
Diese Vorlage ist gekennzeichnet als ein Beschlussantrag und ich behandele sie damit auch entsprechend. Ich gehe also nicht davon aus, dass Sie fundamentalen Änderungen zustimmen würden. Ich gehe weiters davon aus, dass Sie bewusst einen Beschlussantrag initiiert haben und keine Debatte oder Aussprache (zwei Möglichkeiten, die die GO explizit anspricht [§2.1;§4 Titel]). Daher halte ich es für unangebracht, Besserungsvorschläge zu entwickeln, wenn ich das gesamte Gesetz für unnötig und damit (im Sinne der Bürokratievermeidung) als schädlich erachte. Weitere sachliche Gründe finden Sie ja oben, eure Heiligkeit, aber die ignorieren sie ja (manchmal fällt es schwer nicht spöttisch zu werden)
Wie dem auch sei. Sie möchten Vorschläge. So in etwa würde ich meinen Protest fallen lassen:
Sozialträgerschaftsgesetz (oder so, weniger wichtig

1. Der bastardisch-orthodoxen Kirche werden die sozialen Aufgaben des Königreiches übertragen. Sie wird verpflichtet, diese Aufgaben ausreichend und wie in den Gesetzen festgelegt zu erfüllen.
Selbsterklärend.
2. Zur Wahrnehmung dieser Pflichten erhält die bastardisch-orthodoxe Kirche monatlich eine zinsfreie vorlagige Auslage vom Staat, die auf 50 Kronen je Bürger am ersten jenen Monats limitiert ist und "Sozialfond" benannt wird. Eine Überziehung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, die der Volkskammer zu begründen sind und nicht zurückgezahlt werden müssen. Überschüssige Auslagen verfallen mit dem Ersten des Folgemonats.
Budgetüberziehung muss auch bei Ihrem Rechenmodell, Heiligkeit, eine Ausnahme sein. Die Namensgebung ist für eine bessere Adressierung dieser vorlagigen Auslage (bereitstehendes Guthaben)
3. Die Gelder des Sozialfonds sind zweckgebunden. Andersweitige Benutzung ist zur Kostendeckung der Verwaltung und Rücklagenbildung gestattet. Die Rücklagenbildung darf 10% des Monatsfonds nicht überschreiten. Die Rücklage in ihrer Gesamtheit darf 200% des letzten Monatsfonds nicht überschreiten. Überschreitungen hiervon werden in den Sozialfonds des nächsten Monats abgeführt.
Dies ist der Auschluss der Reichtumsmehrung mit Erlaubnis von Rücklagenbildungen.
4. Über die Verwendung sämtlicher Gelder, die durch dieses Gesetz an die bastardisch-orthodoxe Kirche übertragen werden, ist Buch zu führen. Der Volkskammer ist mindestens einmal pro Quartal Rechenschaft abzulegen. Sollte die Volkskammer den Bericht beanstanden, wird er durch staatliche Ermittlungsbehörden geprüft und auf Beschluss der Volkskammer durch das Gericht innerhalb von zwei Wochen als gesetzeskonform oder gesetzeswidrig erklärt. Die bastardisch-orthodoxe Kirche bessert den Bericht daraufhin aus bzw. stellt beanstandete Praktiken ab. Dies wird wieder erstinstanzig durch die Volkskammer und zweitinstanzig durch das Gericht überprüft.
Sehr kompliziert, wird aber nur in Ausnahmefällen gebraucht. Die Volkskammer und die Kirche sind gefordert, falls bei Abgabe des Rechenschaftsberichts Unstimmigkeiten auftreten, diese möglichst sofort beizulegen.
5. Bei der Ausübung seiner sozialen Pflichten ist die bastardisch-orthodoxe Kirche verpflichtet, Nicht- und Andersgläubige nicht zu benachteiligen. Ihr ist es erlaubt, missionarische Tätigkeit auszuüben, solange der Angesprochene diesem nicht widerspricht.
Wenn Sie dem Zustimmen, ist das Thema vom Tisch. Und hey, ich billige Ihnen ein Missionarsrecht auf Widerruf zu, das ist doch mehr als Sie verlangt haben, oder?

6. Dieses Gesetz tritt zum Monatsersten des auf den Verkündigungsmonats folgenden Monat in Kraft.
Vorher machts auch keinen Sinn

Mit vorzüglichsten Grüßen,
Ihr Ford Prefect
Ihr Ford Prefect
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ford Prefect« (28. Juli 2005, 21:48)
Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag im Büro des Präsidenten vorzustellen.
Zitat
Original von Johanna Gutenberg
Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag im Büro des Präsidenten vorzustellen.
Das weiß ich. Aber wenn Sie sich mal genau dieses Thema anschauen, heilihe Eminenz, werden Sie merken, dass anscheinend Änderungsvorschläge sehr gefragt sind. Wenn Sie sich jetzt noch die Mühe machen würden, meinen Beitrag durchzulesen, dann würden Sie merken, dass meine Vorschläge einen starken Bezug zum Original haben...
Möchten Sie sich eigentlich auch noch zum Thema äußern?

Mit vorzüglichsten Grüßen,
Ihr Ford Prefect
Ihr Ford Prefect
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ford Prefect« (29. Juli 2005, 16:19)
Zitat
Original von Ford Prefect
Das weiß ich. Aber wenn Sie sich mal genau dieses Thema anschauen, heilihe Eminenz, werden Sie merken, dass anscheinend Änderungsvorschläge sehr gefragt sind. Wenn Sie sich jetzt noch die Mühe machen würden, meinen Beitrag durchzulesen, dann würden Sie merken, dass meine Vorschläge einen starken Bezug zum Original haben...
Na sowas! Das muss wohl an mir vorbei gegangen sein.

Zitat
Möchten Sie sich eigentlich auch noch zum Thema äußern?![]()
Wann ich mich wozu äußere lassen sie mal meine Sorge sein!
Wir geben zur Kenntnis, dass Wir bereits ein Sozialgesetz ausgearbeitet haben, dass die Aufgaben der Kirche genauer regelt, ebenso die Finanzierung des Sozialsystems.
Seine Exzellenz, der Reichskanzler, wird dies bestätigen können.
Seine Exzellenz, der Reichskanzler, wird dies bestätigen können.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Also zunächst, damit seine Exzellenz Herr Perfect nicht glaubt, wir würden ständig nur Kritik an ihm üben wollen: Ich halte ihre Ausarbeitung meines _Entwurfs_ für ausgezeichnet und würden den Herrn Präsidenten bitten, diesen als weitere Grundlage zur Diskussion über ein Kirchensteuergesetz zu behandeln.
Majestät: Wenn dies so ist, müsste man wahrscheinlich dieses Gesetz mit dem hiesigen vergleichen? Überschneidet sich da einiges? Oder ergänzt sich es?
Ich bitte den Herrn Volkskammerpräsidenten darum, die Diskussionszeit hiermit auf 240 Stunden auszudehnen, damit wir hier in Ruhe reden können.
Majestät: Wenn dies so ist, müsste man wahrscheinlich dieses Gesetz mit dem hiesigen vergleichen? Überschneidet sich da einiges? Oder ergänzt sich es?
Ich bitte den Herrn Volkskammerpräsidenten darum, die Diskussionszeit hiermit auf 240 Stunden auszudehnen, damit wir hier in Ruhe reden können.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Es gäbe Überschneidungen. Der von Uns entworfene Vorschlag würde hierbei aber detallierter sein, ausserdem würde das Hofkontrollamt ebenfalls Aufgaben im Bereich des Sozialen ("Sozialhilfe") erhalten.
Ehe Sie diesen Vorschlag ablehnen, bitten Wir auf die Einbringung Unseres Entwurfes zu warten. Dies dürfte am morgigen Tage einzurichten sein.
Ehe Sie diesen Vorschlag ablehnen, bitten Wir auf die Einbringung Unseres Entwurfes zu warten. Dies dürfte am morgigen Tage einzurichten sein.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Eine Ablehnung liegt mir fern, Majestät. Ich warte gespannt.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ja, ich habe das Sozialgesetzbuch im Entwurf bereits überfliegen können. Einiges überschneidet sich tatsächlich...
Darüber hinaus bietet sich - wenn Seine Majestät den Entwurf zur Beratung freigibt - eine zusammengelegte Diskussion sicherlich an.
Dennoch lassen sich hier bereits gute Ideen herauslesen!
Darüber hinaus bietet sich - wenn Seine Majestät den Entwurf zur Beratung freigibt - eine zusammengelegte Diskussion sicherlich an.
Dennoch lassen sich hier bereits gute Ideen herauslesen!
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
*sim-off*
Da ich momentan nicht "zu Hause" bin, wo übrigens meine Entwürfe liegen, kann ich den Entwurf erst am Wochenende einbringen. Voraussetzung ist, dass mein Internet dort auch funktioniert. ;o)
*sim-on*
Da ich momentan nicht "zu Hause" bin, wo übrigens meine Entwürfe liegen, kann ich den Entwurf erst am Wochenende einbringen. Voraussetzung ist, dass mein Internet dort auch funktioniert. ;o)
*sim-on*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Eure Heiligkeit eure bitte wird gewährt.
Die Diskussion wird bis zum 18.08.2005 verlängert.
Die Diskussion wird bis zum 18.08.2005 verlängert.
Ja, ich fänds auch schön, wenn wir hier mal weiterverfahren könnten. Ansonsten finde ich den Vorschlag von seiner Exzellenz Herrn Perfect bisher am perfektesten.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Zitat
Original von Dr. Thasco
Ja, ich fänds auch schön, wenn wir hier mal weiterverfahren könnten. Ansonsten finde ich den Vorschlag von seiner Exzellenz Herrn Perfect bisher am perfektesten.![]()
welchen?
PS: Ich bin auch lange Zeit darauf rein gefallen

Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Diesen hier:
Zitat
Original von Ford Prefect
Sozialträgerschaftsgesetz (oder so, weniger wichtig
1. Der bastardisch-orthodoxen Kirche werden die sozialen Aufgaben des Königreiches übertragen. Sie wird verpflichtet, diese Aufgaben ausreichend und wie in den Gesetzen festgelegt zu erfüllen.
Selbsterklärend.
2. Zur Wahrnehmung dieser Pflichten erhält die bastardisch-orthodoxe Kirche monatlich eine zinsfreie vorlagige Auslage vom Staat, die auf 50 Kronen je Bürger am ersten jenen Monats limitiert ist und "Sozialfond" benannt wird. Eine Überziehung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, die der Volkskammer zu begründen sind und nicht zurückgezahlt werden müssen. Überschüssige Auslagen verfallen mit dem Ersten des Folgemonats.
Budgetüberziehung muss auch bei Ihrem Rechenmodell, Heiligkeit, eine Ausnahme sein. Die Namensgebung ist für eine bessere Adressierung dieser vorlagigen Auslage (bereitstehendes Guthaben)
3. Die Gelder des Sozialfonds sind zweckgebunden. Andersweitige Benutzung ist zur Kostendeckung der Verwaltung und Rücklagenbildung gestattet. Die Rücklagenbildung darf 10% des Monatsfonds nicht überschreiten. Die Rücklage in ihrer Gesamtheit darf 200% des letzten Monatsfonds nicht überschreiten. Überschreitungen hiervon werden in den Sozialfonds des nächsten Monats abgeführt.
Dies ist der Auschluss der Reichtumsmehrung mit Erlaubnis von Rücklagenbildungen.
4. Über die Verwendung sämtlicher Gelder, die durch dieses Gesetz an die bastardisch-orthodoxe Kirche übertragen werden, ist Buch zu führen. Der Volkskammer ist mindestens einmal pro Quartal Rechenschaft abzulegen. Sollte die Volkskammer den Bericht beanstanden, wird er durch staatliche Ermittlungsbehörden geprüft und auf Beschluss der Volkskammer durch das Gericht innerhalb von zwei Wochen als gesetzeskonform oder gesetzeswidrig erklärt. Die bastardisch-orthodoxe Kirche bessert den Bericht daraufhin aus bzw. stellt beanstandete Praktiken ab. Dies wird wieder erstinstanzig durch die Volkskammer und zweitinstanzig durch das Gericht überprüft.
Sehr kompliziert, wird aber nur in Ausnahmefällen gebraucht. Die Volkskammer und die Kirche sind gefordert, falls bei Abgabe des Rechenschaftsberichts Unstimmigkeiten auftreten, diese möglichst sofort beizulegen.
5. Bei der Ausübung seiner sozialen Pflichten ist die bastardisch-orthodoxe Kirche verpflichtet, Nicht- und Andersgläubige nicht zu benachteiligen. Ihr ist es erlaubt, missionarische Tätigkeit auszuüben, solange der Angesprochene diesem nicht widerspricht.
Wenn Sie dem Zustimmen, ist das Thema vom Tisch. Und hey, ich billige Ihnen ein Missionarsrecht auf Widerruf zu, das ist doch mehr als Sie verlangt haben, oder?
6. Dieses Gesetz tritt zum Monatsersten des auf den Verkündigungsmonats folgenden Monat in Kraft.
Vorher machts auch keinen Sinn![]()
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
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Donnerstag, 26. Juni 2025, 14:36
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