Hintergrundbild

Sie sind nicht angemeldet.

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Königreich Alpinia. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

1

Sonntag, 26. Januar 2003, 15:01

Judikative

Das Staatspräsidium schreibt folgende Stellen aus, die schnellsmöglich zu besetzen sind:

1 Hauptgerichtspräsident
sowie
2 Schöffen.

Wir bitten alle Interessenten sich unter president@alpinia.de.sr mit einem Lebenslauf und (optional) weiteren Bewerbungsunterlagen zu melden.

Ausgeschlossen von einer Bewerbung sind alle bereits verbeamteten Staatsdiener.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

2

Dienstag, 28. Januar 2003, 20:34

Na das wär ja etwas für mich ich werde mich schnellst möglich bewerben.

MFG
Andreas von Schwarzenberg
Präsident und Trainer vom 1FC Rantaplan
Andreas von Schwarzenberg

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

3

Dienstag, 28. Januar 2003, 20:42

Schön, dass sie sich auch mal wieder sehen lassen. :)

Ich werde ihre Bewerbung erwarten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

4

Mittwoch, 29. Januar 2003, 20:32

ich entschuldige mich aber in letzter zeit hatte ich viel um die ohren


MFG
Andreas von Schwarzenberg
Präsident und Trainer vom 1FC Rantaplan
Andreas von Schwarzenberg

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

5

Samstag, 1. Februar 2003, 22:26

Das ist natürlich zu entschuldigen. :)

Aber haben sie schon etwas geschickt? Falls ja, habe ich es nicht bekommen...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

6

Donnerstag, 6. Februar 2003, 14:31

Erinnerung

Bei mir ist bis dato erst [b]eine Bewerbung eingegangen! Ich werde mich bis morgen, 14:00 Uhr für einen Kandidaten entscheiden. Sollte noch jemand eine Bewerbung einreichen wollen, so soll er dies bis heute Abend, 19:00 Uhr tun. Die Adresse ist oben angegeben...[/B]
Ausserdem werde ich, sollte es noch zwei weitere Bewerbungen geben, die "unterlegenen" Kandidaten zu Schöffen ernennen. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 234 ¢

  • Nachricht senden

7

Freitag, 7. Februar 2003, 15:08

Ich bin ja so gespannt... *hüpf*:hupf2: Der Staatspräsident machts spannend...

Viele Grüße
Lord Thasco
Viele Grüße

Dr. Thasco

Beiträge: 35

Wohnort: Buru, Königreich Moncao

Beruf: Rechtsanwalt

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

8

Freitag, 7. Februar 2003, 15:11

Ich denke das der Präsident nun feststehen dürfte, oder?

Bin äusserst gespannt... denn: nimmt das Gericht seine Arbeit auf, dann könnte ich ja auch das Gesetzbuch aufklappen!
MfG
Dr. Pierre Vaurien

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

9

Freitag, 7. Februar 2003, 15:17

Tja, da bin ich leider in einem rechtlichen Dilemma, wie es scheint...

Der einzige Kandidat, der sich gemeldet hat, ist Lord Thasco von Jäger. Aber die Verfassung hat da ein "Leck", wie mir leider aufgefallen ist: Es ist die Rede davon, dass die Wahlen zum Staatspräsidenten und zum Hauptgerichtshofspräsidenten eine Ausnahme beim Erlangen des passiven Wahlrechtes bilden. Bei der seinerzeitigen Ausarbeitung habe ich aber vergessen, explizit anzugeben, ab wann man denn passives Wahlrecht bei der Wahl des Gerichtspräsidenten hat.

Daher bitte ich um Meinungen, wie ich jetzt verfahren soll. Kann ich Lord von Jäger ernennen oder spricht etwas dagegen? :rolleyes:

Ausserdem möchte ich anfragen, ob es Interessenten für einen Schöffensitz gibt, diese müssen selbstverständlich auch besetzt werden! :)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Beiträge: 35

Wohnort: Buru, Königreich Moncao

Beruf: Rechtsanwalt

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

10

Freitag, 7. Februar 2003, 15:22

Sollte allerdings die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt werden (aus welchen Gründen auch immer...), so würde ich mich auch für dieses Amt bewerben.

Wie ich feststellen musste, wird die Arbeit eines Rechtsanwaltes bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht in Anspruch genommen werden müssen... denn eine Klage gegen eine Wahl steht meineserachtens nicht an, oder ??? ;)

Sollte Herr Andreas von Schwarzenberg seine Bewerbung nicht zurück genommen haben (und davon gehe ich aus!!!), so ist er natürlich auszuwählen!!!

Nur im Ausnahme-Fall dürfen Sie meine Bewerbung somit als weiterhin bestehend betrachten!!
MfG
Dr. Pierre Vaurien

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 234 ¢

  • Nachricht senden

11

Freitag, 7. Februar 2003, 15:23

Lord Thasco reicht übrigens, ich hab in Moncao auch meinen Namen "angepasst", weil alle mich nur noch unter Lord Thasco kennen. :)

Ja, im Prinzip versteh ich zwar ihr Dilemma, werter Herr von Plausibel, aber im Grunde genommen ist die Verfassung ja da eindeutig: Ich darf noch nicht wählen und auch noch kein Staatspräsident werden, aber ebenso wie der Staatspräsident von der regel "21 Tage" ausgenommen ist, ist es der Hauptgerichtspräsident auch, der muss laut derzeitiger Verfassung nämlich "0" Tage da sein. ;-))

Ist nicht ideal, stimmt, aber so lautet die Verfassung ja derzeit. Ergo dürfte es keine verfassungsrechtlichen Probleme bekommen, allerdings sollte das Parlament die Verfassung dahingehend anpassen. :)

Viele Grüße
Lord Thasco
Viele Grüße

Dr. Thasco

Joshua Sendler

Erleuchteter

Beiträge: 3 423

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

12

Freitag, 7. Februar 2003, 15:26

Hmm
wenn nichts dagegen in der Verfassung steht sehe in kein Hinderniss das sollte aber sobald wie möglich geändert werden.

Zitat

When all else fails, read the directions.

Beiträge: 35

Wohnort: Buru, Königreich Moncao

Beruf: Rechtsanwalt

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

13

Freitag, 7. Februar 2003, 15:26

Schön das Sie diesen Post während dessen verfasst haben, als ich nach den richtigen Worten gesucht habe! ;)

Den Schöffensitz möchte ich allerdings ausschlagen!
MfG
Dr. Pierre Vaurien

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

14

Freitag, 7. Februar 2003, 15:28

Zitat

Original von PierreVaurien
Sollte allerdings die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt werden (aus welchen Gründen auch immer...), so würde ich mich auch für dieses Amt bewerben.
Sie sind ja ein Fall der selben Sachlage, Herr Vaurien! :) Da würde es keinen Unterschied machen, sie haben ihre 21 Tage auch noch nicht voll... :D

Zitat

Wie ich feststellen musste, wird die Arbeit eines Rechtsanwaltes bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht in Anspruch genommen werden müssen... denn eine Klage gegen eine Wahl steht meineserachtens nicht an, oder ??? ;)

Zitat

Das wollen wir hoffen, vielleicht klagt ja jemand gegen meine bald zu verkündende Notverordnung? ():-) quote]Sollte Herr Andreas von Schwarzenberg seine Bewerbung nicht zurück genommen haben (und davon gehe ich aus!!!), so ist er natürlich auszuwählen!!!
Das ist ja das verzwickte: Ich habe keine Bewerbung erhalten und daher kann ich die weiter oben angekündigte "Absicht" nicht gelten lassen, zumal diese eben keine Bewerbung darstellt! :rolleyes:

Zitat

Nur im Ausnahme-Fall dürfen Sie meine Bewerbung somit als weiterhin bestehend betrachten!!
Und da waren es schon zwei... Jetzt habe ich ein noch größeres Dilemma... *tz tz*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 234 ¢

  • Nachricht senden

15

Freitag, 7. Februar 2003, 15:31

Das war wohl das 600. Posting von Ihnen, Herr vonPlausibel! GRATS!!! :beer: :applaus:

Viele Grüße
Lord Thasco
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

16

Freitag, 7. Februar 2003, 15:33

Zitat

Original von Lord_Thasco
Lord Thasco reicht übrigens, ich hab in Moncao auch meinen Namen "angepasst", weil alle mich nur noch unter Lord Thasco kennen. :)
Wobei ich dich ja nur bei offiziellen Sachen sieze... ;)

Zitat

Ja, im Prinzip versteh ich zwar ihr Dilemma, werter Herr von Plausibel, aber im Grunde genommen ist die Verfassung ja da eindeutig: Ich darf noch nicht wählen und auch noch kein Staatspräsident werden, aber ebenso wie der Staatspräsident von der regel "21 Tage" ausgenommen ist, ist es der Hauptgerichtspräsident auch, der muss laut derzeitiger Verfassung nämlich "0" Tage da sein. ;-))
Das sehe ich ein, dann werde ich mal gleich die Vereidigung vorbereiten gehen... *grummel, hab ich nichts anderes zu tun?* :D

Zitat

Ist nicht ideal, stimmt, aber so lautet die Verfassung ja derzeit. Ergo dürfte es keine verfassungsrechtlichen Probleme bekommen, allerdings sollte das Parlament die Verfassung dahingehend anpassen. :)
Das sehe ich genauso. Aber abweichend von dieser Änderung habe ich da schon ein paar weitere Knackpunkte, die zu ändern sind, herausgefischt... *schande über mein haup, aber niemand ist perfekt! ;)*

Zitat


Original von PierreVaurien
Den Schöffensitz möchte ich allerdings ausschlagen!
Das ist schade, auch, wenn sie damit nur einen Monat lang "beschäftigt" wären... Dabei sind diese Posten aber zu besetzen, zumal die Verfassung dahingehend kein Verweigerungsrecht vorsieht! :D
Aber ich hoffe, hier melden sich andere Interessenten... :))
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Beiträge: 35

Wohnort: Buru, Königreich Moncao

Beruf: Rechtsanwalt

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

17

Freitag, 7. Februar 2003, 15:34

Zitat

Und da waren es schon zwei... Jetzt habe ich ein noch größeres Dilemma... *tz tz


Da haben sie mich aber falsch verstanden Herr von Plausibel!

Es gilt was ich sagte.

Da Herr Lord Thasco eine ordnungsgemäße, fristgerechte Bewerbung eingelegt hat, werde ich mich nicht als Konkurrent darstellen!

Ich habe keine Bewerbung innerhalb der von Ihnen gestellten frist abgeschickt, demnach sollte ich Ihrerseits auch nicht zur Auswahl stehen!

Da meines Erachtens ganz und garkeine Verfassungsproblematik zu sehen ist, ist auch meine Meinung:

Ernennen Sie Herrn Lord Thasco zum Präsidenten des Gerichtshofes!
MfG
Dr. Pierre Vaurien

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

18

Freitag, 7. Februar 2003, 15:38

Zitat

Original von PierreVaurien

Zitat

Und da waren es schon zwei... Jetzt habe ich ein noch größeres Dilemma... *tz tz


Da haben sie mich aber falsch verstanden Herr von Plausibel!

Es gilt was ich sagte.

Da Herr Lord Thasco eine ordnungsgemäße, fristgerechte Bewerbung eingelegt hat, werde ich mich nicht als Konkurrent darstellen!

Ich habe keine Bewerbung innerhalb der von Ihnen gestellten frist abgeschickt, demnach sollte ich Ihrerseits auch nicht zur Auswahl stehen!

Da meines Erachtens ganz und garkeine Verfassungsproblematik zu sehen ist, ist auch meine Meinung:

Ernennen Sie Herrn Lord Thasco zum Präsidenten des Gerichtshofes!
Sagen wir es erstmal so: Eigentlich liegt es ganz allein in meinem Ermessen, wer Richter bzw. Schöffe wird. Dass ich hier eine Frist gesetzt habe, sollte möglichen Interessenten eigentlich "Feuer unterm Hintern machen..." :D
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

19

Freitag, 7. Februar 2003, 15:41

Zitat

Da meines Erachtens ganz und garkeine Verfassungsproblematik zu sehen ist,


Der Meinung bin ich auch ich kann auch keine besonderen Schwieriegkeiten erkennen
desshalb sollte er ernannt werden:judge:


Herrzlichen Glückwunsch zum 600 Post

:beer: :musicband: :partyxtreme:
MFG
Alexeasy Joker


Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

20

Freitag, 7. Februar 2003, 15:44

Zitat

Original von Alexeasy Joker
Herrzlichen Glückwunsch zum 600 Post

:beer: :musicband: :partyxtreme:
Danke, aber spart euch das mal für Joshua auf, der wirds demnächst ja auch schaffen! ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia