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Judikative
Das Staatspräsidium schreibt folgende Stellen aus, die schnellsmöglich zu besetzen sind:
1 Hauptgerichtspräsident
sowie
2 Schöffen.
Wir bitten alle Interessenten sich unter president@alpinia.de.sr mit einem Lebenslauf und (optional) weiteren Bewerbungsunterlagen zu melden.
Ausgeschlossen von einer Bewerbung sind alle bereits verbeamteten Staatsdiener.
1 Hauptgerichtspräsident
sowie
2 Schöffen.
Wir bitten alle Interessenten sich unter president@alpinia.de.sr mit einem Lebenslauf und (optional) weiteren Bewerbungsunterlagen zu melden.
Ausgeschlossen von einer Bewerbung sind alle bereits verbeamteten Staatsdiener.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Schön, dass sie sich auch mal wieder sehen lassen. 
Ich werde ihre Bewerbung erwarten.

Ich werde ihre Bewerbung erwarten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Das ist natürlich zu entschuldigen. 
Aber haben sie schon etwas geschickt? Falls ja, habe ich es nicht bekommen...

Aber haben sie schon etwas geschickt? Falls ja, habe ich es nicht bekommen...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Erinnerung
Bei mir ist bis dato erst [b]eine Bewerbung eingegangen! Ich werde mich bis morgen, 14:00 Uhr für einen Kandidaten entscheiden. Sollte noch jemand eine Bewerbung einreichen wollen, so soll er dies bis heute Abend, 19:00 Uhr tun. Die Adresse ist oben angegeben...[/B]
Ausserdem werde ich, sollte es noch zwei weitere Bewerbungen geben, die "unterlegenen" Kandidaten zu Schöffen ernennen.
Ausserdem werde ich, sollte es noch zwei weitere Bewerbungen geben, die "unterlegenen" Kandidaten zu Schöffen ernennen.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich bin ja so gespannt... *hüpf*:hupf2: Der Staatspräsident machts spannend...
Viele Grüße
Lord Thasco
Viele Grüße
Lord Thasco
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ich denke das der Präsident nun feststehen dürfte, oder?
Bin äusserst gespannt... denn: nimmt das Gericht seine Arbeit auf, dann könnte ich ja auch das Gesetzbuch aufklappen!
Bin äusserst gespannt... denn: nimmt das Gericht seine Arbeit auf, dann könnte ich ja auch das Gesetzbuch aufklappen!
MfG
Dr. Pierre Vaurien
Dr. Pierre Vaurien
Tja, da bin ich leider in einem rechtlichen Dilemma, wie es scheint...
Der einzige Kandidat, der sich gemeldet hat, ist Lord Thasco von Jäger. Aber die Verfassung hat da ein "Leck", wie mir leider aufgefallen ist: Es ist die Rede davon, dass die Wahlen zum Staatspräsidenten und zum Hauptgerichtshofspräsidenten eine Ausnahme beim Erlangen des passiven Wahlrechtes bilden. Bei der seinerzeitigen Ausarbeitung habe ich aber vergessen, explizit anzugeben, ab wann man denn passives Wahlrecht bei der Wahl des Gerichtspräsidenten hat.
Daher bitte ich um Meinungen, wie ich jetzt verfahren soll. Kann ich Lord von Jäger ernennen oder spricht etwas dagegen?
Ausserdem möchte ich anfragen, ob es Interessenten für einen Schöffensitz gibt, diese müssen selbstverständlich auch besetzt werden!
Der einzige Kandidat, der sich gemeldet hat, ist Lord Thasco von Jäger. Aber die Verfassung hat da ein "Leck", wie mir leider aufgefallen ist: Es ist die Rede davon, dass die Wahlen zum Staatspräsidenten und zum Hauptgerichtshofspräsidenten eine Ausnahme beim Erlangen des passiven Wahlrechtes bilden. Bei der seinerzeitigen Ausarbeitung habe ich aber vergessen, explizit anzugeben, ab wann man denn passives Wahlrecht bei der Wahl des Gerichtspräsidenten hat.
Daher bitte ich um Meinungen, wie ich jetzt verfahren soll. Kann ich Lord von Jäger ernennen oder spricht etwas dagegen?

Ausserdem möchte ich anfragen, ob es Interessenten für einen Schöffensitz gibt, diese müssen selbstverständlich auch besetzt werden!

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Sollte allerdings die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt werden (aus welchen Gründen auch immer...), so würde ich mich auch für dieses Amt bewerben.
Wie ich feststellen musste, wird die Arbeit eines Rechtsanwaltes bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht in Anspruch genommen werden müssen... denn eine Klage gegen eine Wahl steht meineserachtens nicht an, oder ???
Sollte Herr Andreas von Schwarzenberg seine Bewerbung nicht zurück genommen haben (und davon gehe ich aus!!!), so ist er natürlich auszuwählen!!!
Nur im Ausnahme-Fall dürfen Sie meine Bewerbung somit als weiterhin bestehend betrachten!!
Wie ich feststellen musste, wird die Arbeit eines Rechtsanwaltes bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht in Anspruch genommen werden müssen... denn eine Klage gegen eine Wahl steht meineserachtens nicht an, oder ???

Sollte Herr Andreas von Schwarzenberg seine Bewerbung nicht zurück genommen haben (und davon gehe ich aus!!!), so ist er natürlich auszuwählen!!!
Nur im Ausnahme-Fall dürfen Sie meine Bewerbung somit als weiterhin bestehend betrachten!!
MfG
Dr. Pierre Vaurien
Dr. Pierre Vaurien
Lord Thasco reicht übrigens, ich hab in Moncao auch meinen Namen "angepasst", weil alle mich nur noch unter Lord Thasco kennen. 
Ja, im Prinzip versteh ich zwar ihr Dilemma, werter Herr von Plausibel, aber im Grunde genommen ist die Verfassung ja da eindeutig: Ich darf noch nicht wählen und auch noch kein Staatspräsident werden, aber ebenso wie der Staatspräsident von der regel "21 Tage" ausgenommen ist, ist es der Hauptgerichtspräsident auch, der muss laut derzeitiger Verfassung nämlich "0" Tage da sein. ;-))
Ist nicht ideal, stimmt, aber so lautet die Verfassung ja derzeit. Ergo dürfte es keine verfassungsrechtlichen Probleme bekommen, allerdings sollte das Parlament die Verfassung dahingehend anpassen.
Viele Grüße
Lord Thasco

Ja, im Prinzip versteh ich zwar ihr Dilemma, werter Herr von Plausibel, aber im Grunde genommen ist die Verfassung ja da eindeutig: Ich darf noch nicht wählen und auch noch kein Staatspräsident werden, aber ebenso wie der Staatspräsident von der regel "21 Tage" ausgenommen ist, ist es der Hauptgerichtspräsident auch, der muss laut derzeitiger Verfassung nämlich "0" Tage da sein. ;-))
Ist nicht ideal, stimmt, aber so lautet die Verfassung ja derzeit. Ergo dürfte es keine verfassungsrechtlichen Probleme bekommen, allerdings sollte das Parlament die Verfassung dahingehend anpassen.

Viele Grüße
Lord Thasco
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Hmm
wenn nichts dagegen in der Verfassung steht sehe in kein Hinderniss das sollte aber sobald wie möglich geändert werden.
wenn nichts dagegen in der Verfassung steht sehe in kein Hinderniss das sollte aber sobald wie möglich geändert werden.
Zitat
When all else fails, read the directions.
Schön das Sie diesen Post während dessen verfasst haben, als ich nach den richtigen Worten gesucht habe! 
Den Schöffensitz möchte ich allerdings ausschlagen!

Den Schöffensitz möchte ich allerdings ausschlagen!
MfG
Dr. Pierre Vaurien
Dr. Pierre Vaurien
Sie sind ja ein Fall der selben Sachlage, Herr Vaurien!
Zitat
Original von PierreVaurien
Sollte allerdings die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt werden (aus welchen Gründen auch immer...), so würde ich mich auch für dieses Amt bewerben.


Zitat
Wie ich feststellen musste, wird die Arbeit eines Rechtsanwaltes bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht in Anspruch genommen werden müssen... denn eine Klage gegen eine Wahl steht meineserachtens nicht an, oder ???Das ist ja das verzwickte: Ich habe keine Bewerbung erhalten und daher kann ich die weiter oben angekündigte "Absicht" nicht gelten lassen, zumal diese eben keine Bewerbung darstellt!
Zitat
Das wollen wir hoffen, vielleicht klagt ja jemand gegen meine bald zu verkündende Notverordnung? ():-) quote]Sollte Herr Andreas von Schwarzenberg seine Bewerbung nicht zurück genommen haben (und davon gehe ich aus!!!), so ist er natürlich auszuwählen!!!Und da waren es schon zwei... Jetzt habe ich ein noch größeres Dilemma... *tz tz*
Zitat
Nur im Ausnahme-Fall dürfen Sie meine Bewerbung somit als weiterhin bestehend betrachten!!
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Das war wohl das 600. Posting von Ihnen, Herr vonPlausibel! GRATS!!! :beer:
Viele Grüße
Lord Thasco

Viele Grüße
Lord Thasco
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Wobei ich dich ja nur bei offiziellen Sachen sieze...
Zitat
Original von Lord_Thasco
Lord Thasco reicht übrigens, ich hab in Moncao auch meinen Namen "angepasst", weil alle mich nur noch unter Lord Thasco kennen.![]()

Das sehe ich ein, dann werde ich mal gleich die Vereidigung vorbereiten gehen... *grummel, hab ich nichts anderes zu tun?*
Zitat
Ja, im Prinzip versteh ich zwar ihr Dilemma, werter Herr von Plausibel, aber im Grunde genommen ist die Verfassung ja da eindeutig: Ich darf noch nicht wählen und auch noch kein Staatspräsident werden, aber ebenso wie der Staatspräsident von der regel "21 Tage" ausgenommen ist, ist es der Hauptgerichtspräsident auch, der muss laut derzeitiger Verfassung nämlich "0" Tage da sein. ;-))

Das sehe ich genauso. Aber abweichend von dieser Änderung habe ich da schon ein paar weitere Knackpunkte, die zu ändern sind, herausgefischt... *schande über mein haup, aber niemand ist perfekt!
Zitat
Ist nicht ideal, stimmt, aber so lautet die Verfassung ja derzeit. Ergo dürfte es keine verfassungsrechtlichen Probleme bekommen, allerdings sollte das Parlament die Verfassung dahingehend anpassen.![]()

Das ist schade, auch, wenn sie damit nur einen Monat lang "beschäftigt" wären... Dabei sind diese Posten aber zu besetzen, zumal die Verfassung dahingehend kein Verweigerungsrecht vorsieht!
Zitat
Original von PierreVaurien
Den Schöffensitz möchte ich allerdings ausschlagen!

Aber ich hoffe, hier melden sich andere Interessenten...

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Und da waren es schon zwei... Jetzt habe ich ein noch größeres Dilemma... *tz tz
Da haben sie mich aber falsch verstanden Herr von Plausibel!
Es gilt was ich sagte.
Da Herr Lord Thasco eine ordnungsgemäße, fristgerechte Bewerbung eingelegt hat, werde ich mich nicht als Konkurrent darstellen!
Ich habe keine Bewerbung innerhalb der von Ihnen gestellten frist abgeschickt, demnach sollte ich Ihrerseits auch nicht zur Auswahl stehen!
Da meines Erachtens ganz und garkeine Verfassungsproblematik zu sehen ist, ist auch meine Meinung:
Ernennen Sie Herrn Lord Thasco zum Präsidenten des Gerichtshofes!
MfG
Dr. Pierre Vaurien
Dr. Pierre Vaurien
Sagen wir es erstmal so: Eigentlich liegt es ganz allein in meinem Ermessen, wer Richter bzw. Schöffe wird. Dass ich hier eine Frist gesetzt habe, sollte möglichen Interessenten eigentlich "Feuer unterm Hintern machen..."
Zitat
Original von PierreVaurien
Zitat
Und da waren es schon zwei... Jetzt habe ich ein noch größeres Dilemma... *tz tz
Da haben sie mich aber falsch verstanden Herr von Plausibel!
Es gilt was ich sagte.
Da Herr Lord Thasco eine ordnungsgemäße, fristgerechte Bewerbung eingelegt hat, werde ich mich nicht als Konkurrent darstellen!
Ich habe keine Bewerbung innerhalb der von Ihnen gestellten frist abgeschickt, demnach sollte ich Ihrerseits auch nicht zur Auswahl stehen!
Da meines Erachtens ganz und garkeine Verfassungsproblematik zu sehen ist, ist auch meine Meinung:
Ernennen Sie Herrn Lord Thasco zum Präsidenten des Gerichtshofes!

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Da meines Erachtens ganz und garkeine Verfassungsproblematik zu sehen ist,
Der Meinung bin ich auch ich kann auch keine besonderen Schwieriegkeiten erkennen
desshalb sollte er ernannt werden:judge:
Herrzlichen Glückwunsch zum 600 Post
:beer: :musicband: :partyxtreme:
MFG
Alexeasy Joker
Alexeasy Joker
Danke, aber spart euch das mal für Joshua auf, der wirds demnächst ja auch schaffen!
Zitat
Original von Alexeasy Joker
Herrzlichen Glückwunsch zum 600 Post
:beer: :musicband: :partyxtreme:

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Dienstag, 22. Juli 2025, 22:11
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