Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Friedensvertrag
Ich schlage dem alpinischen Volk folgenden Friedensvertrag vor:
Präambel
Dieser Vertrag, der zwischen dem Fürstentum von Lauenburg und der Demokratischen Republik Alpinia (nachfolgend: Die Vertragspartner) geschlossen wird, wurde unterzeichnet, um den Frieden zwischen den Vertragspartnern zu sichern.
I. Nichtangriffspakt
Artikel 1
Die Vertragspartner verpflichten sich bindend, das Staatsgebiet der jeweils anderen Nation nicht mit militärischen Mitteln anzugreifen, noch einer dritten Partei irgendwelche Unterstützung für einen solchen Angriff zukommen zu lassen.
Artikel 2
Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen zwischen den beiden Staaten auf dem Verhandlungswege einvernehmlich beizulegen. Sollte sich kein Kompromiss o.ä. finden lassen, kann zur Beratung, Schlichtung und Lösungsfindung eine dritte unparteiische Gemeinschaft oder ein dritter unparteiischer Staat, der/die von beiden Unterzeichnerstaaten anerkannt wird angerufen werden.
Artikel 3
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich zu keiner Hilfshandlung im Angriffsfall, ebenso sind solidarische Aktionen wie Spenden o.ä. freiwillig.
Artikel 4
Geheimdienstaktivitäten auf dem Territorium der anderen Nation dürfen nicht vorgenommen werden, falls die Regierung der anderen Nation nicht informiert wurde. Alle Geheimdienstaktivitäten, die über informierte Tätigkeiten hinaus geht ist nicht zulässig.
II. Diplomatische Anerkennung und Kontakt
Artikel 5
Die Vertragspartner erkennen die jeweils andere Nationen mit ihrem aktuellen Staatsgebiet an.
Artikel 6
Die Vertragspartner stufen ihre diplomatischen Kontakte mindestens auf "Neutral" oder sinnverwandt ein.
Artikel 7
Die Vertragspartner ermöglichen Botschafteraustausch. Die Botschafter beider Länder erhalten diplomatische Immunität.
Artikel 8
Die Vertragspartner ermöglichen das Einrichten von Botschaften im eigenen Territorium. Botschaftsgelände ist geschütztes Gebiet und ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.
III. Kündigung
Artikel 9a
Dieser Vertrag kann in beiderseitigen Einverständnis mit Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Artikel 9b
Dieser Vertrag kann einseitig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Artikel 10a
Wenn Sonderkündigungsrecht vorliegt, kann der Vertrag einseitig, jedoch nicht ohne vorherige Aussprache, mit der Frist von einer Woche gekündigt werden.
Artikel 10b
Sonderkündigungsrecht liegt vor:
a) bei jeglichen Vertragsbrüchen
b) im Falle feindseliger militärischer oder paramilitärischen Aktionen oder Krieg der einen Nation gegen Bündnispartner der anderen Nation
Artikel 11a
Im Sofortkündigungsfall kann der Vertrag fristlos und einseitig gekündigt werden.
Artikel 11b
Der Sofortkündigungsfall liegt bei Bruch der Artikel 1 und / oder 8 vor.
IV. Sonstiges
Artikel 12
Dieser Vertrag bedarf zur Gültigkeit der Legitimation gem. den Verfassungen der Vertragspartner und der Gegenzeichnung.
Für das Fürstentum Lauenburg:
Für die Demokratische Republik Alpinia:
Da-und-dort, Datum
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Präambel
Dieser Vertrag, der zwischen dem Fürstentum von Lauenburg und der Demokratischen Republik Alpinia (nachfolgend: Die Vertragspartner) geschlossen wird, wurde unterzeichnet, um den Frieden zwischen den Vertragspartnern zu sichern.
I. Nichtangriffspakt
Artikel 1
Die Vertragspartner verpflichten sich bindend, das Staatsgebiet der jeweils anderen Nation nicht mit militärischen Mitteln anzugreifen, noch einer dritten Partei irgendwelche Unterstützung für einen solchen Angriff zukommen zu lassen.
Artikel 2
Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen zwischen den beiden Staaten auf dem Verhandlungswege einvernehmlich beizulegen. Sollte sich kein Kompromiss o.ä. finden lassen, kann zur Beratung, Schlichtung und Lösungsfindung eine dritte unparteiische Gemeinschaft oder ein dritter unparteiischer Staat, der/die von beiden Unterzeichnerstaaten anerkannt wird angerufen werden.
Artikel 3
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich zu keiner Hilfshandlung im Angriffsfall, ebenso sind solidarische Aktionen wie Spenden o.ä. freiwillig.
Artikel 4
Geheimdienstaktivitäten auf dem Territorium der anderen Nation dürfen nicht vorgenommen werden, falls die Regierung der anderen Nation nicht informiert wurde. Alle Geheimdienstaktivitäten, die über informierte Tätigkeiten hinaus geht ist nicht zulässig.
II. Diplomatische Anerkennung und Kontakt
Artikel 5
Die Vertragspartner erkennen die jeweils andere Nationen mit ihrem aktuellen Staatsgebiet an.
Artikel 6
Die Vertragspartner stufen ihre diplomatischen Kontakte mindestens auf "Neutral" oder sinnverwandt ein.
Artikel 7
Die Vertragspartner ermöglichen Botschafteraustausch. Die Botschafter beider Länder erhalten diplomatische Immunität.
Artikel 8
Die Vertragspartner ermöglichen das Einrichten von Botschaften im eigenen Territorium. Botschaftsgelände ist geschütztes Gebiet und ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.
III. Kündigung
Artikel 9a
Dieser Vertrag kann in beiderseitigen Einverständnis mit Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Artikel 9b
Dieser Vertrag kann einseitig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Artikel 10a
Wenn Sonderkündigungsrecht vorliegt, kann der Vertrag einseitig, jedoch nicht ohne vorherige Aussprache, mit der Frist von einer Woche gekündigt werden.
Artikel 10b
Sonderkündigungsrecht liegt vor:
a) bei jeglichen Vertragsbrüchen
b) im Falle feindseliger militärischer oder paramilitärischen Aktionen oder Krieg der einen Nation gegen Bündnispartner der anderen Nation
Artikel 11a
Im Sofortkündigungsfall kann der Vertrag fristlos und einseitig gekündigt werden.
Artikel 11b
Der Sofortkündigungsfall liegt bei Bruch der Artikel 1 und / oder 8 vor.
IV. Sonstiges
Artikel 12
Dieser Vertrag bedarf zur Gültigkeit der Legitimation gem. den Verfassungen der Vertragspartner und der Gegenzeichnung.
Für das Fürstentum Lauenburg:
Für die Demokratische Republik Alpinia:
Da-und-dort, Datum
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Christian I. Fürst von Lauenburg
Ein schöner Vertrag. Nur der Abschnitt "Kündigung" ist etwas ausführlich geraten. Im Fall der Fälle ist das aber auch nicht schlecht. 
Was ist denn aus dem bisher angedachten Vertragswerk geworden?

Was ist denn aus dem bisher angedachten Vertragswerk geworden?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Es ist mir unmöglich, in das Forum zu kommen

Der Abschnitt "Kündigung" ist mit Absicht sehr ausführlich.


Der Abschnitt "Kündigung" ist mit Absicht sehr ausführlich.
Christian I. Fürst von Lauenburg
Sowas... Vielleicht hat der Fürst ja den "Schlüssel"?
Zitat
Original von Christian von Lauenburg
Es ist mir unmöglich, in das Forum zu kommen![]()
Der Abschnitt "Kündigung" ist mit Absicht sehr ausführlich.

Ansonsten denke ich, dass der Vertrag durchaus gut ist.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich misch mich mal ein:
Warum das denn?
Ansonsten finde ich den Vertrag auch gut!
Zitat
Original von Christian von Lauenburg
Der Abschnitt "Kündigung" ist mit Absicht sehr ausführlich.
Warum das denn?
Ansonsten finde ich den Vertrag auch gut!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Zitat
Artikel 2
Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen zwischen den beiden Staaten auf dem Verhandlungswege einvernehmlich beizulegen. Sollte sich kein Kompromiss o.ä. finden lassen, kann zur Beratung, Schlichtung und Lösungsfindung eine dritte unparteiische Gemeinschaft oder ein dritter unparteiischer Staat, der/die von beiden Unterzeichnerstaaten anerkannt wird angerufen werden.
Wer soll das Unparteiische Land sein?
Also inzwischen frag ich das schon bei jedem Vertrag.
Wenn es zu Konflikten kommt, ist das suchen eines Unparteiischen meist schon zu spät.
Ich schlage entweder Dionysos oder Pottyland als neutrales Land vor.
Ansonsten finde ich den Vertrag recht gut.
Zustimmung zum Vertrag. Ich finde auch die lange Passage der Kündigung durchaus in Ordnungh, bei den meisten Verträgen dieser Art ist das bisher viel zu schwammig (siehe auch Vertrag Moncao/PFKanien). So ists klar geregelt und gut is.
Ich schlage als Änderung für das "unparteiische Land" vor, den IGH zu nehmen. Oder eine andere grosse Orga (GS der UVNO, GS des UCs). So ists leichter und bei allem, was man den drei Orgas auch nachsagen kann, so sind sie trotzdem doch als Schlichter ganz gut.
Ich schlage als Änderung für das "unparteiische Land" vor, den IGH zu nehmen. Oder eine andere grosse Orga (GS der UVNO, GS des UCs). So ists leichter und bei allem, was man den drei Orgas auch nachsagen kann, so sind sie trotzdem doch als Schlichter ganz gut.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Lauenburg verurteilt den IGH als illegitim! Die genauen Gründe sind zu ausführlich um hier genannt zu werden.
Eine drittnation vorher zu bestimmen ist unmöglich:
Nehmen wir mal an, wie nehmen Land X als neutralen dritten.
Und dann greift Lauenburg mit Unterstützung von Land X Alpinia an, oder umgekehrt - na das wäre ja ein toller Vermittler....
Nein, der Vermittler muss im Bedarfsfall festgelegt werden, da es ja ein neutrales Land sein muss, und nicht jedes Land immer neutral ist.
Eine drittnation vorher zu bestimmen ist unmöglich:
Nehmen wir mal an, wie nehmen Land X als neutralen dritten.
Und dann greift Lauenburg mit Unterstützung von Land X Alpinia an, oder umgekehrt - na das wäre ja ein toller Vermittler....
Nein, der Vermittler muss im Bedarfsfall festgelegt werden, da es ja ein neutrales Land sein muss, und nicht jedes Land immer neutral ist.
Christian I. Fürst von Lauenburg
Der IGH ist illegitim?? Huch, wieso denn das? Das wäre mir jetzt neu. Vor allem ist Lauenbuerg doch noch gar nicht so lange dabei, dass dieses Land den IGH verurteilen könnte, oder? 
Was den Vermittler angeht: Genauaus dem Grund schlage ich eben das Generalsekretariat der beiden grossen Orgas (UC und UVNO) vor, damit es kein Land ist, was vermittelt.

Was den Vermittler angeht: Genauaus dem Grund schlage ich eben das Generalsekretariat der beiden grossen Orgas (UC und UVNO) vor, damit es kein Land ist, was vermittelt.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Es gibt inzwischen viele Lände die den IGH als illegetim ansehen. Interessanterweise. Aber ich bin im Umkehrschluß gegen das UC oder die UNVO. Ich habe meine Gründe gegen diese beiden Orgas schon zu oft vorgetragen um das nochmal zu machen.
Ich denke das wenn sich jetzt zum Vertragsabschluss keiner fidnen lässt, den wir als Schlichter festhalten, dann müssen wir uns im Bedarfsfall einen suchen.
Ich denke das wenn sich jetzt zum Vertragsabschluss keiner fidnen lässt, den wir als Schlichter festhalten, dann müssen wir uns im Bedarfsfall einen suchen.
*seufz* Abgesehen von der teilweisen Unflexibilität weiss ich nicht genau, wieso es hier allgemein so Probleme mit den grossen Orgas gibt. Aber jut, man will ja produktiv sein.
Ergo müssen wir da wohl was finden.
Meine Bedenken gegen das offen lassen des Schlichters ist einfach die Tatsache, dass zwei verfeindete (wir hoffen natürlich, dass es soweit nie kommen wird!!!!) Staaten sich nur schwer bis nie auf einen Schlichter einigen könnten. Daher mein Einwand.

Meine Bedenken gegen das offen lassen des Schlichters ist einfach die Tatsache, dass zwei verfeindete (wir hoffen natürlich, dass es soweit nie kommen wird!!!!) Staaten sich nur schwer bis nie auf einen Schlichter einigen könnten. Daher mein Einwand.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Wie bereits gesagt, verurteile ich den IGH als illegitim. Er hat keinerlei Völkerrechtliche Grundlage!
UVNO und UC sind gut gemeinte Organisationen, sind aber absolut handlungsunfähig.
UVNO und UC sind gut gemeinte Organisationen, sind aber absolut handlungsunfähig.
Christian I. Fürst von Lauenburg
Man koennte denn da noch den PAKS und die sich imn Aufbau befindene GSM...
Mal im Ernst (Ja, mein Onkel) jetzt...der Suedbund (wenn er dann mal kommt) duerfte ja ausfallen. Aber vielleicht koennte man eine Nation anfragen, die so oder so immer neutral bleibt...wie waere es mit Pottyland oder gleich Lord Reis???
![:]](wcf/images/smilies/pleased.gif)
Mal im Ernst (Ja, mein Onkel) jetzt...der Suedbund (wenn er dann mal kommt) duerfte ja ausfallen. Aber vielleicht koennte man eine Nation anfragen, die so oder so immer neutral bleibt...wie waere es mit Pottyland oder gleich Lord Reis???
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Geehrter Prinz von Lauenburg,
wieso fehlt dem IGH die völkerrechtliche Grundlage?? Der IGH urteilt nur über Staaten, die dem IGH angehören bzw. ihn als Vermittlungs- und/oder Urteilsinstanz auch anerkennen. Das ist dann die völkerrechtliche Grundlage.
Geehrter Herr Suchard,
grundsätzlich würde ich sofort zustimmen, wenn es um Lord Reis geht, aber was ist, wenn der mal nicht mehr unter uns weilt? Dann doch besser eine Nation ... nur was ist, wenn diese irgendwann nicht mehr neutral ist? You get the point?
Klauselvorschlag:
Als Vermittlernation wird willkürlich eine Nation genommen (per Zufallsgenerator), die weder mit Alpinia, noch mit Lauenburg vertragliche Zusammenarbeit hat oder mit beiden Nationen freundschaftlich vertragliche Zusammenarbeit hat.
Sowas in dieser Art vielleicht?
wieso fehlt dem IGH die völkerrechtliche Grundlage?? Der IGH urteilt nur über Staaten, die dem IGH angehören bzw. ihn als Vermittlungs- und/oder Urteilsinstanz auch anerkennen. Das ist dann die völkerrechtliche Grundlage.

Geehrter Herr Suchard,
grundsätzlich würde ich sofort zustimmen, wenn es um Lord Reis geht, aber was ist, wenn der mal nicht mehr unter uns weilt? Dann doch besser eine Nation ... nur was ist, wenn diese irgendwann nicht mehr neutral ist? You get the point?

Klauselvorschlag:
Als Vermittlernation wird willkürlich eine Nation genommen (per Zufallsgenerator), die weder mit Alpinia, noch mit Lauenburg vertragliche Zusammenarbeit hat oder mit beiden Nationen freundschaftlich vertragliche Zusammenarbeit hat.
Sowas in dieser Art vielleicht?
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Sagen Sie was sie wollen, ich erkenne den IGH nicht an und damit Lauenburg auch nicht, und sie müssen nicht damit rechnen dass sich das in absehbarer Zeit ändert.
Einen Vermittler "Per Zufall" halte ich für noch gefährlicher als ein vorher festgelegter.
So ein Zufallsvermittler kann russisches Roulette für diesen Vertrag bedeuten.
Einen Vermittler "Per Zufall" halte ich für noch gefährlicher als ein vorher festgelegter.
So ein Zufallsvermittler kann russisches Roulette für diesen Vertrag bedeuten.
Christian I. Fürst von Lauenburg
ich will ja nix sagen aber kein land bleibt immer neutral
nichtmal alpinia
auch keine person...
ich denke dann einen vermittler zu suchen wäre besser, und wenn ein land nicht will dann isses halt vorbei...
nichtmal alpinia
auch keine person...
ich denke dann einen vermittler zu suchen wäre besser, und wenn ein land nicht will dann isses halt vorbei...
Zitat
When all else fails, read the directions.
Zitat
Original von JoshuaSendler
ich will ja nix sagen aber kein land bleibt immer neutral
nichtmal alpinia
auch keine person...
Das sehe ich auch so.
ich denke allerdings erst im Moment des Streites einen Vermittler zu suchen könnte sich als schwierig erweisen, da es auch in diesem Punkt zu keiner Einigung kommt.
Eine Nation per Zufallsgenerator zu bestimen, ist aber meiner Meung nach, auch keine gute Lösung.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Herr von Lauenburg, ich finde ihre haltung ... merkwürdig und habe nur versucht Ihnen aufzuzeigen, wo ein Denkfehler Ihrerseits sein mag. Mehr nicht. Ich habe nicht vor, ihre Meinung zu ändern. 
@alle: Zufallsgenerator hin, Zufallsgenerator her: Ein neutrales Land im voraus gibt es nicht. Es gibt für kein Land der MNs die Garantie, dass es wirklich neutral bleibt.
Ausserdem sage mir einer eine bessere Lösung. Ich sehe keine. Ein Land vorher zu bestimmen ist nicht ratsam, ein land nachher zu bestimmen ein zu schwieriges Unterfangen. Ich habe einen konstruktiven Vorschlag gemacht, den ihr nicht wollen, also macht einen anderen. Meine Zustimmung bekommt dieser Vertragsentwurf so nicht.

@alle: Zufallsgenerator hin, Zufallsgenerator her: Ein neutrales Land im voraus gibt es nicht. Es gibt für kein Land der MNs die Garantie, dass es wirklich neutral bleibt.
Ausserdem sage mir einer eine bessere Lösung. Ich sehe keine. Ein Land vorher zu bestimmen ist nicht ratsam, ein land nachher zu bestimmen ein zu schwieriges Unterfangen. Ich habe einen konstruktiven Vorschlag gemacht, den ihr nicht wollen, also macht einen anderen. Meine Zustimmung bekommt dieser Vertragsentwurf so nicht.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ich kann mit Ihnen lange über das IGH sprechen, und sie würden sehen, das ich keinen Denkfehler aufsitze.
Der IGH ist jedenfalls für mich als Vermittler unvertretbar.
Ich möchte ihnen nichts unterstellen, aber ich habe das deutliche Gefühl, das ihnen der Vertrag missfällt, weil Lauenburg den IGH nicht anerkennt... das ist wohl eher merkwürdig.
Der IGH ist jedenfalls für mich als Vermittler unvertretbar.
Ich möchte ihnen nichts unterstellen, aber ich habe das deutliche Gefühl, das ihnen der Vertrag missfällt, weil Lauenburg den IGH nicht anerkennt... das ist wohl eher merkwürdig.
Christian I. Fürst von Lauenburg
Schauen Sie, Herr von Lauenburg, es ist eigentlich recht simpel: Ich habe kein Problem mit den grossen Organisationen, sei es UC, UVNO oder IGH. Ich erkenne eine völkerrechliche Grundlage für alle diese drei Organisationen. Daher ist einer dieser drei (oder alle drei) für mich der ideale Vermittlungspartner.
Der Vertrag, der hier geschlossen werden soll, ist im Prinzip gut, aber wenn er schon auf die Kündbarkeit und Vermittlungsfunktion dritter eingeht, dann sollte dies auch Hand und Fuss haben und nicht larifari sein (ohne Herrn von Larifari jetzt verärgern zu wollen.
).
In meinen Augen ist das Offen lassen des Vermittlers nicht haltbar, daher lehne ich den Vertrag ab. Wenn eine Klausel gefunden werden kann, die hier eindeutiger ist, soll es mir gerne recht sein. Ausserdem: Ich mag den Vertrat so ablehnen, aber ich bin ja nur einer von vielen Alpinianern. Die denken da vielleicht eh ganz anders als ich das tue. Und weiterhin: Lassen Sie den Vertrag doch einfach noch ein bisschen ruhen, dann gibt es ein Parlament (in dem ich nicht sitze.
) und dies kann ja dann den Vertrag so annehmen.
Der Vertrag, der hier geschlossen werden soll, ist im Prinzip gut, aber wenn er schon auf die Kündbarkeit und Vermittlungsfunktion dritter eingeht, dann sollte dies auch Hand und Fuss haben und nicht larifari sein (ohne Herrn von Larifari jetzt verärgern zu wollen.

In meinen Augen ist das Offen lassen des Vermittlers nicht haltbar, daher lehne ich den Vertrag ab. Wenn eine Klausel gefunden werden kann, die hier eindeutiger ist, soll es mir gerne recht sein. Ausserdem: Ich mag den Vertrat so ablehnen, aber ich bin ja nur einer von vielen Alpinianern. Die denken da vielleicht eh ganz anders als ich das tue. Und weiterhin: Lassen Sie den Vertrag doch einfach noch ein bisschen ruhen, dann gibt es ein Parlament (in dem ich nicht sitze.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
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Freitag, 6. Juni 2025, 19:18
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