Hintergrundbild

Sie sind nicht angemeldet.

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 9. Juli 2003, 12:12

Änderung des Staatsbürgergesetzes

Also ich fang jetzt mal an, da die Änderung dringend notwendig ist!
Es sollte zumindest schon mal festgelegt werden, dass man die Staatsbürgerschaft erst erhält, wenn man im Forum mind. einen Beitrag geschrieben hat!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Beiträge: 1 042

Wohnort: Éstuchord, Vorerlberg

Beruf: Rechtsanwalt a.D.

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

2

Donnerstag, 10. Juli 2003, 11:03

Das ist organisatorisch glaube ich arg kompliziert. So müsste sich der Staatsbürger im Empfangssaal vorstellen.

Ich denke für eine Lösung an die Möglichkeiten, eine Frist einzufügen:

"dem Neubürger wird aufgetragen, sich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Staatsbürgerschaft, im Forum [...] angemeldet und in diesem auch mind. einen Post geschrieben zu haben."

Somit "schleichen" wir uns von hinten ans Problem :D
MfG
Quentin Vaurien

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

3

Donnerstag, 10. Juli 2003, 13:16

http://forum.alpinia.de/thread.php?threa…9186ce1f4ef8369

Hier hatte ich mal einen anderen Entwurf vorgestellt. Leider wurde der so nicht angenommen.

Aber folgenden Paragraphen hatte ich damals schon drin:


(2) Jeder Bürger ist mit dem Erhalt der Staatsbürgerschaft gezwungen, sich im Forum den anderen Bürgern vorzustellen.

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

4

Freitag, 11. Juli 2003, 16:16

Zitat

Original von Quentin Vaurien
"dem Neubürger wird aufgetragen, sich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Staatsbürgerschaft, im Forum [...] angemeldet und in diesem auch mind. einen Post geschrieben zu haben."

Das ist ne gute Idee. ich wollte das thema auch nur mal euf den weg bringen, denn das muss alsbald geklärt werden!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

5

Freitag, 11. Juli 2003, 16:46

Ihr solltet noch sagen, wie lange man Zeit hat, sich vorzustellen.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

6

Freitag, 11. Juli 2003, 16:49

Jeder Bürger ist mit dem Erhalt der Staatsbürgerschaft gezwungen, sich sofort im Forum den anderen Bürgern vorzustellen.





Das wäre nen Vorschlag. Was muß den noch geändert werden?

Joshua Sendler

Erleuchteter

Beiträge: 3 423

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

7

Freitag, 11. Juli 2003, 17:49

von 2 monaten auf einen monat die aktivitäts grenze setzen

Zitat

When all else fails, read the directions.

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

8

Freitag, 11. Juli 2003, 20:11

Zitat

Original von JoshuaSendler
von 2 monaten auf einen monat die aktivitäts grenze setzen

Das ist auch ne gute Idee!

@ Richard
Ich denke eine Woche sollte reichen. Von mir aus auch fünf Tage!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

9

Montag, 14. Juli 2003, 20:36

falls es noch zusätzlichen Ideen gibt bitte mal melden!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

10

Dienstag, 15. Juli 2003, 10:13

Also ich habe mal einen Vorschlag, Abderungen fett:

§ 1: Verwaltung

(1) Für alle Angelegenheiten der Ein- und Auswanderung, der Verlegung von Wohnorten innerhalb des Staatsgebietes sowie für die Bürgerverwaltung ist das Innenministerium der Demokratischen Republik Alpinia zuständig.

§ 2: Erwerb, Pflichtangaben, Verweigerung der Staatsbürgerschaft

(1) Die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia kann jede Realperson erwerben, die sich mit wahrheitsgemäßen Angaben auf der Webseite und im Forum anmeldet.

(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet sich innerhalb von einer Woche (fünf Tage?) im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.

(3) Es ist untersagt, sich mehrmals in Alpinia als Staatsbürger anzumelden.

(4) Folgende Angaben auf dem Staatsbürgerschaftsantrag sind Pflicht:

• Virtueller Name
• E-Mail Adresse
• Provider basierende E-Mail Adresse *
• Wohnort in Alpinia
• ein Benutzerpasswort für die Nutzung des Bürgerservice *
• weitere Staatsbürgerschaften *
• andere Identitäten *

(Mit einem * gekennzeichnete Informationen sind nur dem Innenministerium zugänglich.)

(5) Mit Erhalt der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung oder anderen Gesetzen oder Verträgen Bürgern der Demokratischen Republik Alpinia zugesprochen wird. Weiters sind auch entsprechend die Pflichten, die durch Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehen, zu beachten.

(6) Werden diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann das Innenministerium die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia verweigern. Eine Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist ebenso legitim, sofern die beantragende Person eine Gefahr für den Bestand der Republik, die Innere Sicherheit, den sozialen Frieden darstellt oder zur Schädigung der Republik zum Vorteil oder im Auftrag anderer Nationen dient. Dem Betroffenen steht der Weg einer Klage vor dem Hauptgerichtshof offen.


§ 3: Doppelte Staatsbürgerschaft, Mehrfachidentitäten

(1) Doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten, in denen die Person ebenfalls beheimatet ist, verstößt.
Die Rechte und Pflichten des Bürgers der Demokratischen Republik Alpinia dürfen denen in anderen Staaten und den damit verbundenen Aufgaben und Interessen nicht widersprechen.

(2) Absatz (1) gilt für die jeweilige reelle Person, gleichgültig, unter welchen Namen sie in anderen Nationen aktiv ist.

(3) Mehrfachidentitäten haben denn Sinn, das Leben in Alpinia in den verschieden Bereichen zu bereichern.

(4) Mehrfachidentitäten können nur von Staatsbürgern der Demokratischen Republik Alpinia beantragt werden. Es muss offen ersichtlich sein, wem die Mehrfachidentität zuzuordnen ist.

(5) Mehrfachidentitäten haben weder aktives noch passives Wahlrecht und dürfen nicht Mitglied einer Partei werden oder eine solche Gründen. Sie dürfen keine politischen Ämter ausüben. Des Weiteren ist es Mehrfachidentitäten untersagt, Vereine oder Organisationen zu gründen.

(6) Die Anzahl der Mehrfachidentitäten ist unbegrenzt, soll sich jedoch nach den verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben der Demokratischen Republik Alpinia richten.

(7) Für Gesetzesverstöße der Mehrfachidentität ist der Inhaber derselben zur Verantwortung zu ziehen.

§ 4: Entzug der Staatsbürgerschaft

(1) Die Staatsbürgerschaft kann aus folgenden Gründen entzogen werden:
a) Verstoß gegen die Verfassung oder die Gesetze der Demokratischen Republik Alpinia,
b) Verstoss gegen die Menschenrechte,
c) Staatsschädigendes Verhalten im In- und Ausland,
d) Mehrfachanmeldungen in Alpinia,
e) Versenden von Mailbomben, das Hacken von Webspace und/oder Foren, die mit der Republik in Verbindung gebracht werden.
f) Falsche Angabe von Daten aus § 2 Absatz (4)


(2) Über den Entzug entscheidet der Hauptgerichtshof.

(3) Wurde die Staatsbürgerschaft aus einem der in Absatz (1) genannten Punkte entzogen, so hat die Person jegliches Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft verwirkt.

§ 5: Erlöschen der Staatsbürgerschaft

(1) Die Staatsbürgerschaft erlischt bei Verzicht des Staatsbürgers.

(2) Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft jederzeit neu beantragt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 4 dieses Gesetzes.

(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.

§ 6: Schlussbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift des Staatspräsidenten am XX.XX.XXXX in Kraft.


Bitte mal diskutieren!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

11

Dienstag, 15. Juli 2003, 10:14

Also ich habe mal einen Vorschlag, Abderungen fett:

§ 1: Verwaltung

(1) Für alle Angelegenheiten der Ein- und Auswanderung, der Verlegung von Wohnorten innerhalb des Staatsgebietes sowie für die Bürgerverwaltung ist das Innenministerium der Demokratischen Republik Alpinia zuständig.

§ 2: Erwerb, Pflichtangaben, Verweigerung der Staatsbürgerschaft

(1) Die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia kann jede Realperson erwerben, die sich mit wahrheitsgemäßen Angaben auf der Webseite und im Forum anmeldet.

(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet sich innerhalb von einer Woche (fünf Tage?) im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.

(3) Es ist untersagt, sich mehrmals in Alpinia als Staatsbürger anzumelden.

(4) Folgende Angaben auf dem Staatsbürgerschaftsantrag sind Pflicht:

• Virtueller Name
• E-Mail Adresse
• Provider basierende E-Mail Adresse *
• Wohnort in Alpinia
• ein Benutzerpasswort für die Nutzung des Bürgerservice *
• weitere Staatsbürgerschaften *
• andere Identitäten *

(Mit einem * gekennzeichnete Informationen sind nur dem Innenministerium zugänglich.)

(5) Mit Erhalt der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung oder anderen Gesetzen oder Verträgen Bürgern der Demokratischen Republik Alpinia zugesprochen wird. Weiters sind auch entsprechend die Pflichten, die durch Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehen, zu beachten.

(6) Werden diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann das Innenministerium die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia verweigern. Eine Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist ebenso legitim, sofern die beantragende Person eine Gefahr für den Bestand der Republik, die Innere Sicherheit, den sozialen Frieden darstellt oder zur Schädigung der Republik zum Vorteil oder im Auftrag anderer Nationen dient. Dem Betroffenen steht der Weg einer Klage vor dem Hauptgerichtshof offen.


§ 3: Doppelte Staatsbürgerschaft, Mehrfachidentitäten

(1) Doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten, in denen die Person ebenfalls beheimatet ist, verstößt.
Die Rechte und Pflichten des Bürgers der Demokratischen Republik Alpinia dürfen denen in anderen Staaten und den damit verbundenen Aufgaben und Interessen nicht widersprechen.

(2) Absatz (1) gilt für die jeweilige reelle Person, gleichgültig, unter welchen Namen sie in anderen Nationen aktiv ist.

(3) Mehrfachidentitäten haben denn Sinn, das Leben in Alpinia in den verschieden Bereichen zu bereichern.

(4) Mehrfachidentitäten können nur von Staatsbürgern der Demokratischen Republik Alpinia beantragt werden. Es muss offen ersichtlich sein, wem die Mehrfachidentität zuzuordnen ist.

(5) Mehrfachidentitäten haben weder aktives noch passives Wahlrecht und dürfen nicht Mitglied einer Partei werden oder eine solche Gründen. Sie dürfen keine politischen Ämter ausüben. Des Weiteren ist es Mehrfachidentitäten untersagt, Vereine oder Organisationen zu gründen.

(6) Die Anzahl der Mehrfachidentitäten ist unbegrenzt, soll sich jedoch nach den verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben der Demokratischen Republik Alpinia richten.

(7) Für Gesetzesverstöße der Mehrfachidentität ist der Inhaber derselben zur Verantwortung zu ziehen.

§ 4: Entzug der Staatsbürgerschaft

(1) Die Staatsbürgerschaft kann aus folgenden Gründen entzogen werden:
a) Verstoß gegen die Verfassung oder die Gesetze der Demokratischen Republik Alpinia,
b) Verstoss gegen die Menschenrechte,
c) Staatsschädigendes Verhalten im In- und Ausland,
d) Mehrfachanmeldungen in Alpinia,
e) Versenden von Mailbomben, das Hacken von Webspace und/oder Foren, die mit der Republik in Verbindung gebracht werden.
f) Falsche Angabe von Daten aus § 2 Absatz (4)


(2) Über den Entzug entscheidet der Hauptgerichtshof.

(3) Wurde die Staatsbürgerschaft aus einem der in Absatz (1) genannten Punkte entzogen, so hat die Person jegliches Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft verwirkt.

§ 5: Erlöschen der Staatsbürgerschaft

(1) Die Staatsbürgerschaft erlischt bei Verzicht des Staatsbürgers.

(2) Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft jederzeit neu beantragt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 4 dieses Gesetzes.

(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.

§ 6: Schlussbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift des Staatspräsidenten am XX.XX.XXXX in Kraft.


Bitte mal diskutieren!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Joshua Sendler

Erleuchteter

Beiträge: 3 423

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

12

Dienstag, 15. Juli 2003, 12:31

ich bin damit fürs erste zufrieden, bevor wir noch mehr hinzufügen wollen sollten wir mal darüber abstimmen, *außer wenn jemand dazu änderungen hat*
dann haben wir zumindest das mal palletti und ändern können wir es immer noch später

Zitat

When all else fails, read the directions.

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

13

Dienstag, 15. Juli 2003, 12:38

Zitat

(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet sich innerhalb von einer Woche (fünf Tage?) im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.


Ich würds so machen:

(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.

Für mich heißt das sofort und nicht innerhalb von 5 Tagen.

Zitat

• ein Benutzerpasswort für die Nutzung des Bürgerservice *


Kann glaube ich wegfallen.



Ich habe inzwischen ein paar MNs gesehen, die die Inanktivität durch Pflichtposts unterbinden. Im interessantesten fall geht das soweit, das jeder Bürger einmal pro Woche ins Politikforum schreiben muß.

14

Dienstag, 15. Juli 2003, 14:29

Grundsätzlich habe ich gegen diesen Entwurf nichts einzuwenden, doch einige Fragen hätte ich da noch und zwar:

Zitat


(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.


Wie wird diese Inaktivität kontrolliert? Dabei stelle ich mir nämlich einen erhöhten Arbeitsaufwand für das Innenministerium vor, was m. E. nicht Sinn und Zweck einer Gesetzesnovellierung sein soll. Zwar war diese Regelung schon vorher gegeben, doch könnte man im Zuge dieser geplanten Änderungen gleich an einer Arbeitserleichterung arbeiten.

Da wäre es vielleicht sinnvoller, eine Regelung zu finden, dass der Staatsbürger in gewissen Abständen seine Staatsbürgerschaft erneuern muss? Zwar wäre dies kurzfristig wohl für unsere Programmierer ein großer Aufwand, aber längerfristig gesehen, künftig sicherlich eine Arbeitserleichterung für das Innenministerium.

Somit ist der Staatsbürger gezwungen, wenn er seine Staatsbürgerschaft behalten will, in gewissen Zeitabständen seine Staatsangehörigkeit zu bestätigen.
Eric Deschamps

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

15

Dienstag, 15. Juli 2003, 18:24

Zitat

Original von Eric Deschamps
Wie wird diese Inaktivität kontrolliert? Dabei stelle ich mir nämlich einen erhöhten Arbeitsaufwand für das Innenministerium vor, was m. E. nicht Sinn und Zweck einer Gesetzesnovellierung sein soll. Zwar war diese Regelung schon vorher gegeben, doch könnte man im Zuge dieser geplanten Änderungen gleich an einer Arbeitserleichterung arbeiten.

Da wäre es vielleicht sinnvoller, eine Regelung zu finden, dass der Staatsbürger in gewissen Abständen seine Staatsbürgerschaft erneuern muss? Zwar wäre dies kurzfristig wohl für unsere Programmierer ein großer Aufwand, aber längerfristig gesehen, künftig sicherlich eine Arbeitserleichterung für das Innenministerium.

Somit ist der Staatsbürger gezwungen, wenn er seine Staatsbürgerschaft behalten will, in gewissen Zeitabständen seine Staatsangehörigkeit zu bestätigen.

Die Inaktivität wird über das Forum kontrolliert. Bei den Infos zu einer entschprechenden Person befindet sich immer auch noch ein Datum, wann der/diejenige zuletzt Online war.
Das ist kein großer Aufwand, und hat sich eigentlich bewährt.

@Jack
Was heißt denn sofort für dich? Innerhalb einer Stunde? Innerhalb eines Tages?

Ich wäre froh, wenn wir bald zur Abstimmung kommen könnten!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

16

Dienstag, 15. Juli 2003, 18:36

Ich würde knallhart sagen 48 Stunden maximal.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

17

Dienstag, 15. Juli 2003, 18:39

Zitat

Original von Richard Nightingale III.
Ich würde knallhart sagen 48 Stunden maximal.

Ist mir auch recht. Wir sollten uns nur einigen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

18

Dienstag, 15. Juli 2003, 18:40

Dann macht das mal, ich habe da keinen Einfluss mehr drauf.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

19

Dienstag, 15. Juli 2003, 19:53

Sagen wir mal so. Durch die Programmierung unseres Portals ist man Staatsbürger, wenn man sich anmeldet und seiner Personendaten eingibt.
Wenn man das erledigt hat muß man sich vorstellen.
Ich meine es ist doch kein Arbeitsaufwand mal eben ins Forum zu hüpfen sich nen Account zu machen. Das sollte schon drin sitzen.
Aber das mit dem Vorstellen müßte dann auch auf der Portalsseite stehen.


@Eric: Es ist genau wie Johannes es sagt. Wir kontrollieren die Aktivität über das Forum. Man merkt ja wenn jemand nicht da war. Und dann überprüft man kurz das Datum und weiß bescheid. Das ist ne klasse Beschäftigungteraphie für das Innenministerium. :D

20

Dienstag, 15. Juli 2003, 22:11

Ok. Also wenn unser Innenminister, dieser Workaholic, nicht mehr Freizeit haben will, dann soll er weiter diese Vorgehensweise fortführen. :D

Dennoch bleibe ich auf dem Standpunkt, dass eine "Neubestätigung" der Staatsbürgerschaft eine sinnvollere Lösung wäre.
Eric Deschamps