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1

Sonntag, 30. November 2003, 22:49

Besuch aus Volkby

Liebe Alpinier, schon lange wird über einen Beitritt Volkbys zu einer Kantonsrepublik Alpinia spekuliert. Das ganze hat einen gewissen Reiz, aber ich sehe auch Probleme. Insbesondere sollte das ganze mit einem Staatsvertrag vereinbart werden, wo dann spezielle Probleme geregelt werden.
Ich würde mich daher gern mit denjenigen unterhalten, die sich dafür zuständig halten. Die Verhandlungen können gerne auch öffentlich erfolgen.

Dr. Thasco

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2

Montag, 1. Dezember 2003, 08:40

Öffentliche Verhandlungen fände ich hierbei besser.

Geehrter Herr Baron,

ein Staatsvertrag wird in dem Sinne nicht möglich sein. Alpinia wird - so sich die Bevölkerung dafür entscheiden sollte - eine Kantoinsrepublik. Jede der derzeit vier Kantone wird eigenständig, gibt ihre Souveränität allerdings an die Republik ab. Alle Gesetze, die die Republik festlegt, sind für die Kantone bindend.

Soll heissen: Wenn Volkby Kanton wird, kann es nach wie vor eine eigene Gesetzgebung haben. Ja sogar rein theoretisch ist denkbar, dass Sie als Baron im Kanton selbst autorkratisch regieren. Lediglich der Bund als solches hat Gesetzgebungs- und aussenpolitischens Recht.

Also, sprich: Wenn Volkby beitreten möchte, muss es sich als Kanton "unterordnen". Es kannkeinen völkerrechtlichen Vertrag zwischen Alpinia und Volkby geben (rein rechtlich).
Viele Grüße

Dr. Thasco

3

Montag, 1. Dezember 2003, 16:53

1. Ein Staatsvertrag muß ja nicht unbedingt zwischen souveränen Staaten geschlossen werden, sondern kann z.B. auch zwischen Kantonen abgeschlossen werden.

*sim-off* Vgl. Staatsverträge zwischen den deutschen Bundesländern oder Beitritt der DDR zum Grundgesetz
*sim-on*

2. Bis zum Beitritt ist Volkby ein souveräner Staat.

3. Im Gegensatz zu den Kantonen hat Volkby auchaussenpolitische Verpflichtungen. Es ist z.B. zu klären, was mit den Botschaften Volkbys im Ausland passiert, Mitgliedschaften in internationalen Orgas, Übergangsregelungen der divergierenden Gesetzgebung etc.

Clausi I. von Alpinia

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4

Montag, 1. Dezember 2003, 17:29

Dies ist alles im Verfassungsvorschlag, den ihr jederzeit einsehen könnt, zu ersehen.

1. Die Kantone haben keine eigene Außenpolitik und werden diese auch ausnahmslos nicht haben.
2. Botschaften im Ausland kann die Kantonsrepublik übernehmen (Zweit-IDs sollten so etwas übernehmen können, denke ich).
3. Die Mitgliedschaft in der UVNO geht grundsätzlich nicht auf die Kantonsrepublik über. Aber ich bin ja seither ein Befürworter des Beitrittes, da es ja bekanntermaßen keine nachteile mit sich bringt.
Vielleicht kann das Bundesparlament hierzu eine gemeinsame Linie finden.
4. Divergierende Gesetzgebung kann in einem zusätzlichen Gesetz geregelt werden, wie durch das Parlament für die aktuellen alpinischen Gesetze bereits geschehen.

Zu all diesen Punkten kommt, dass ein Staatsvertrag nicht iim Interesse der Gleichheit aller Kantone ist, daher nicht gewünscht sein kann.
All dies wird ergänzt durch die freie Entscheidung des volkbyschen Volkes, das über den Beitritt entscheiden muss.

*sim.off*
Volkby ist durch seine innersimulative Größe und Wichtigkeit den anderen Kantonen gegenüber sowieso um ein Vielfaches im Vorteil.
Falls man richtig simulieren wollte, müsste Volkby einem bestehenden bzw. derzeit geplanten Kanton angeschpossen werden.
Also sei froh, dass wir dir derart entgegen kommen. ;)
*sim.on*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Joshua Sendler

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5

Montag, 1. Dezember 2003, 18:52

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
3. Die Mitgliedschaft in der UVNO geht grundsätzlich nicht auf die Kantonsrepublik über. Aber ich bin ja seither ein Befürworter des Beitrittes, da es ja bekanntermaßen keine nachteile mit sich bringt.
Vielleicht kann das Bundesparlament hierzu eine gemeinsame Linie finden.
hmmm, NEIN, ich bin dagegen nur mal so nicht das jemand danach sagt niemand hat was dagegen gesagt

Zitat

When all else fails, read the directions.

Clausi I. von Alpinia

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6

Montag, 1. Dezember 2003, 19:03

Wo ist das nette Schildchen, dass in Ratelon oftmals die Runde macht?

"Erst lesen, denken, posten". ;)

Ich habe gesagt, dass das spätere Bundesparlament, also die zuständigen Politikerinnen und Politiker die Entscheidung für oder gegen einen Beitritt treffen sollen.
Wo steht da etwas von eibner entgültigen Entscheidung? ?(
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Joshua Sendler

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7

Montag, 1. Dezember 2003, 19:29

das habe ich schon kapiert ;)
aber es schadet ja nichts, man will ja immer die meinung hören siehe verfassung und hier isses mir nicht egal also melde ich mich jetzt schonmal

Zitat

When all else fails, read the directions.

8

Montag, 1. Dezember 2003, 20:18

Wenn Alpinia keine Rechtsicherheit wünscht (die auch im Sinne Alpinias wäre) und den Beitritt einfach so als hemdsärmeligen Anschluss handhaben will, wird es keinen Beitritt geben.
Ich danke für das Gespräch.

Dr. Thasco

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9

Montag, 1. Dezember 2003, 20:30

Schade.

Nur dass wir uns da richtig verstehen, Baron: Es kann keinen Staatsvertrag geben, das sieht die Verfassung hier nicht vor. Volkby kann lediglich als Kanton beitreten, nicht als autonomer Teil Alpinias. Es kann seine Autonomie lediglich im Gefilde und Gefüge der Kantone haben. Thats it.

Das hat nichts mit Rechtssicherheit zu tun. Im gegenteil. Es wäre quasi ein rechtsbruch, wenn die Kantone durch einen eigenständigen Vertrag Volkbys dann brüskiert würden. Warum darf dann nciht jeder Kanton einen Staatsvertrag mit Alpinia machen?

Wenn Volkby gerne der Kantonsrepublik beitreten will (was mich freuen würde), dann nur als Kanton. Wenn es das nicht will, dann gibt es keinen Beitritt.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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10

Montag, 1. Dezember 2003, 20:40

Ich habe nie von einem Anschluss gesprochen, da mißinterpretieren sie meine Aussagen.

Ich sagte lediglich das selbe, was Herr Dr. Thasco ihnen gerade noch einmal aufgelistet hat.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

11

Montag, 1. Dezember 2003, 21:09

*sim-off*
Ich erinnere hier nochmal an den Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR. War das eine Brüskierung der alten Bundesländer?

Clausi I. von Alpinia

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12

Montag, 1. Dezember 2003, 21:13

Das ist etwas gänzlich anderes.
In der baldigen Verfassung steht etwas und daran muss sich jederman sich halten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

13

Montag, 1. Dezember 2003, 21:18

Wie sollte den dann Ihrer Meinung nach ein Beitritt vor sich gehen?

Clausi I. von Alpinia

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14

Montag, 1. Dezember 2003, 21:41

Das sagte mein Kollege Dr. Thasco bereits: Volkby kann durch eine Annahme der Kantonsverfassung beitreten. Das benötigte Votum des Bundesparlamentes wird sicherlich positiv ausfallen.

Letzteres kann auch entfallen, wenn Volkby innerhalb von ca. 48 Stunden die Verfassung der Kantonsrepublik annimmt. Dann gehört es zu den Gründungskantonen. ;)


Die volkbysche Gesetzgebung kann für eine Übergangszeit (bis auf allgemeine, alle Kantone betreffende Gesetze, wie das Staatsbürgerschaftsgesetz) weiterhin für den Kanton gelten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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15

Montag, 1. Dezember 2003, 21:42

Die einzige Möglichkeit des Beitritts Volkbys zu Alpinia ist die eines Kantons. Solange keine Bundesgesetze was anderes ssagen, können Sie in Volkby weiterhin machen, was Sie wollen. Auch wie die innere Ordnung aussieht (also ein monarchisches System oder nicht) wird von dem Kantonssystem nicht belangt. Lediglich aussenpolitische Rechte, Bundgesetzgebung und allgemeine Ordnung in der Kantonsrepublik werden an den bund abgegeben. Lesen Sie sich nochmal die Verfassung durch, über die wir gerade abstimmen.

Als Beispiel: Wenn in einem Kanton Volkby das dortige Kantonsparlament etwas entscheidet und Sie als Baron ein Veto einlegen, ist das - so es in der Kantonsverfassung festgelegt ist - völlig legitim. Allerdings könnten Sie kein Veto gegen ein Bundesgesetz einlegen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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16

Montag, 1. Dezember 2003, 21:48

Ich muss Herrn Dr. Thasco korrigieren: Artikel 22 (1) besagt, dass der Bund die demokratischen Verfassungen der Kantone garantiert.
Dies heißt, dass eine Monarchie in einem Kanton bestehen kann, aber mit demokratischer Mitwirkung des Volkes. 8)

Das von Herrn Dr. Thasco angesprochene Veto ist ein Grenzfall, der vom Artikel ein- oder ausgeschlossen sein kann... Man wird sehen, was sich daraus ergibt.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

17

Montag, 1. Dezember 2003, 21:53

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Die volkbysche Gesetzgebung kann für eine Übergangszeit (bis auf allgemeine, alle Kantone betreffende Gesetze, wie das Staatsbürgerschaftsgesetz) weiterhin für den Kanton gelten.


Und wo steht diese Übergangszeit bei einem Beitritt?

Dr. Thasco

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18

Montag, 1. Dezember 2003, 21:59

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Ich muss Herrn Dr. Thasco korrigieren: Artikel 22 (1) besagt, dass der Bund die demokratischen Verfassungen der Kantone garantiert.
Dies heißt, dass eine Monarchie in einem Kanton bestehen kann, aber mit demokratischer Mitwirkung des Volkes. 8)


Ja, ok, das habe ich vorausgesetzt. Ein Veto ist davon aber nicht zwingend ausgenommen. ;)

Davon ab:

Es gibt ein Übergangsgesetz, dass unser stv. Präsident noch verkünden muss, aber was garantiert, dass 2 Monate lang alle Gesetze, die derzeit bestehen, Gültigkeit haben.
Viele Grüße

Dr. Thasco

19

Montag, 1. Dezember 2003, 22:01

Zitat

Original von Dr. Thasco
Es gibt ein Übergangsgesetz, dass unser stv. Präsident noch verkünden muss, aber was garantiert, dass 2 Monate lang alle Gesetze, die derzeit bestehen, Gültigkeit haben.


Das gilt für die Gesetze der Demokratischen Republik Alpinia, nicht aber für die der Freien Stadt Volkby. Was ist, wenn wir erst in zwei Monaten beitreten?

Clausi I. von Alpinia

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20

Montag, 1. Dezember 2003, 22:02

*sim.off*

Dann habt ihr Pech gehabt.
Nun sell dich nicht absichtlich blöd... :rolleyes:
*sim.on*
Clausi von Plausibel
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