Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Königreich Alpinia. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Mich interessierts eben
Naja, sonst ist ja nichts dran auszusetzen.

Naja, sonst ist ja nichts dran auszusetzen.
Ex-Kanzlerin, Ex-Bürgerin
Zitat
Original von Ms. Money Penny
*Hand von ElTres schüttel*
Hallo Herr Amtskollege.
Mal abgesehen das ich das grundsätzlich alles befürworte, wie sehen denn die juristischen Bedingungen aus? So mit Kündigung etc. - nicht das ich das vorhätte, aber mal so nach gefragt.
@ Joshua
Gibts schon was von der MGE? Mal im Reg.forum posten.
Moment:
IV. Schlussbestimmungen
1. In beiden Ländern werden die erforderlichen Anordnungen zur unverzüglichen Verwirklichung des Vorstehenden getroffen. Die Außenminister stellen bei jeder ihrer Zusammenkünfte fest, welche Fortschritte erzielt worden sind.
2. Die beiden Regierungen können die Anpassungen vornehmen, die sich zur Ausführung dieses Vertrages als wünschenswert erweisen, wenn die Parlamente beider Länder dem zustimmen.
3. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald jeder der beiden Vertragschließenden dem anderen mitgeteilt hat, dass die dazu erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für die Demokratische Republik Alpinia und der Republik Dionysos gültig. Dieser Vertrag kann einseitig aufgelöst werden, dazu ist eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner notwendig. Es besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Nachdem die Gültigkeit des Vertrages durch die Auflösung erloschen ist, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber. Falls Vertragsbrüche vorliegen, kann der Vertrag mit der Frist einer Woche gekündigt werden, bei Bruch der Punkte I. 1 und 2 fristlos. Über Vertragsbrüche entscheidet ein von beiden Seiten anerkannter Schiedsrichter. Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages müssen die Botschafter unversehrt in Ihr Heimatland zurückkehren können, sofern das andere Land dies verlangt.
Ist doch OK. Nur finden Sie eine Woche nicht ein bisschen kurz?
Ex-Kanzlerin, Ex-Bürgerin
Allianzvertrag Teil 2:
Frieden und Freundschaft der Demokratischen Republik Alpinia.
Der 2. Teil des Allianzvertrages sieht wie folgt aus:
II. Organisation
1. Die Staats- und Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im Folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, sooft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens viermal jährlich.
2. Die für Außenpolitik und Diplomatie zuständigen Minister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle zwei Monate zusammen. Unbeschadet der normalen Kontakte über die Botschaften treten diejenigen leitenden Beamten der beiden Ministerien dieser Ressorts, denen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten obliegen, alle drei Wochen abwechselnd in Rantaplan und Klauth zusammen, um den Stand der vorliegenden Fragen festzustellen und die Zusammenkunft der Minister vorzubereiten. Ferner nehmen die diplomatischen Vertretungen und die Konsulate der beiden Staaten sowie ihre ständigen Vertretungen bei den internationalen Organisationen die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses auf.
3. Zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten finden regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Umwelt statt. Die für Außenpolitik und Diplomatie zuständigen Minister sind bei diesen Zusammenkünften vertreten, um die Gesamtkoordinierung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.
a) Die für Wirtschaft, Finanzen, Infrastruktur und Verkehr zuständigen Minister treten wenigstens einmal alle zwei Monate zusammen. Ferner treffen sich die für Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung zuständigen Minister, sowie die für Kunst und Kultur zuständigen Minister in den gleichen Zeitabständen, um die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.
b) Die für Umwelt zuständigen Minister beider Staaten treten wenigstens einmal alle drei Monate zusammen.
c) Die für Bildung zuständigen Minister, sowie die für Sport zuständigen Minister treffen sich wenigstens einmal alle vier Monate.
4. In jedem der beiden Staaten wird eine interministerielle Kommission beauftragt, die Fragen der Zusammenarbeit zu verfolgen. In dieser Kommission, der Vertreter aller beteiligten Ministerien angehören, führt der für Außenpolitik und Diplomatie zuständige Minister den Vorsitz. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vorgehen der beteiligten Ministerien zu koordinieren und in regelmäßigen Abständen ihrer Regierung einen Bericht über den Stand der alpinisch-dionysischen Zusammenarbeit zu erstatten. Die Kommission hat ferner die Aufgabe, zweckmäßige Anregungen für die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit und dessen etwaige Ausdehnung auf neue Gebiete zu geben.
Der 2. Teil des Allianzvertrages sieht wie folgt aus:
II. Organisation
1. Die Staats- und Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im Folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, sooft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens viermal jährlich.
2. Die für Außenpolitik und Diplomatie zuständigen Minister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle zwei Monate zusammen. Unbeschadet der normalen Kontakte über die Botschaften treten diejenigen leitenden Beamten der beiden Ministerien dieser Ressorts, denen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten obliegen, alle drei Wochen abwechselnd in Rantaplan und Klauth zusammen, um den Stand der vorliegenden Fragen festzustellen und die Zusammenkunft der Minister vorzubereiten. Ferner nehmen die diplomatischen Vertretungen und die Konsulate der beiden Staaten sowie ihre ständigen Vertretungen bei den internationalen Organisationen die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses auf.
3. Zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten finden regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Umwelt statt. Die für Außenpolitik und Diplomatie zuständigen Minister sind bei diesen Zusammenkünften vertreten, um die Gesamtkoordinierung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.
a) Die für Wirtschaft, Finanzen, Infrastruktur und Verkehr zuständigen Minister treten wenigstens einmal alle zwei Monate zusammen. Ferner treffen sich die für Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung zuständigen Minister, sowie die für Kunst und Kultur zuständigen Minister in den gleichen Zeitabständen, um die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.
b) Die für Umwelt zuständigen Minister beider Staaten treten wenigstens einmal alle drei Monate zusammen.
c) Die für Bildung zuständigen Minister, sowie die für Sport zuständigen Minister treffen sich wenigstens einmal alle vier Monate.
4. In jedem der beiden Staaten wird eine interministerielle Kommission beauftragt, die Fragen der Zusammenarbeit zu verfolgen. In dieser Kommission, der Vertreter aller beteiligten Ministerien angehören, führt der für Außenpolitik und Diplomatie zuständige Minister den Vorsitz. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vorgehen der beteiligten Ministerien zu koordinieren und in regelmäßigen Abständen ihrer Regierung einen Bericht über den Stand der alpinisch-dionysischen Zusammenarbeit zu erstatten. Die Kommission hat ferner die Aufgabe, zweckmäßige Anregungen für die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit und dessen etwaige Ausdehnung auf neue Gebiete zu geben.
Frieden und Freundschaft
Mentor Sarekeus Spockos
Mentor Sarekeus Spockos
Sehen sie, das sieht doch schon recht gut aus. 
Aber ein wenig feht mir das Amt des Staatspräsidenten... Immerhin ist die Regierung u.a. mir verantwortlich...
Punkt II.(4) ist ausserdem ein bisschen zu detalliert. Können das die Regierungen nicht selber bestimmen?

Aber ein wenig feht mir das Amt des Staatspräsidenten... Immerhin ist die Regierung u.a. mir verantwortlich...
Punkt II.(4) ist ausserdem ein bisschen zu detalliert. Können das die Regierungen nicht selber bestimmen?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Sehen sie, das sieht doch schon recht gut aus.
Aber ein wenig feht mir das Amt des Staatspräsidenten... Immerhin ist die Regierung u.a. mir verantwortlich...
Ah ja. Ich bin mit dem politische System Alpinias nicht wirklich vertraut, unser Präsident hat eigentlich sehr wenig zu sagen (leider!).
*sim-off* Am österreichischen System angelehnt? *sim-on*
Zitat
Punkt II.(4) ist ausserdem ein bisschen zu detalliert. Können das die Regierungen nicht selber bestimmen?
Unser Aussenminister ist sehr produktiv, manchmal gehen ihm die Gäule durch

Ja, ich denke den Punkt kann man streichen.
Zitat
Original von ElTres
Ah ja. Ich bin mit dem politische System Alpinias nicht wirklich vertraut, unser Präsident hat eigentlich sehr wenig zu sagen (leider!).
*sim-off* Am österreichischen System angelehnt? *sim-on*
Dann empfehle ich die Lektür der Verfassung, falls Interesse besteht. Siehe dazu im Staatsarchiv.

*simoff*Naje, eher ein bisschen Weimarer Rep. Aber nur ein bisschen...*simon*
Zitat
Unser Aussenminister ist sehr produktiv, manchmal gehen ihm die Gäule durch![]()
Ja, ich denke den Punkt kann man streichen.
Gut. Oder man ersetzt das einfach durch den Hinweis, dass sich jede Regierung intern abspricht. Ich denke, das reicht.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Ms. Money Penny
Ist doch OK. Nur finden Sie eine Woche nicht ein bisschen kurz?
zum ersten Teil
(ihr seit alle so schnell*tz tz*)
ein Woche finde ich ausreichen
Zitat
4. Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos werden zusammenwirken, um sich gegenseitig bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen Hilfe zu leisten. Wird eine Nation durch militärische Aggression bedroht, kann Sie beim Vertragspartner Hilfe ersuchen.
ich bin mir nicht sicher kann man da erkennen das es sich nur um Verteidigung handelt?
sonst ist alles OK
ps. dieser Vertrag wurde bestimmt in ihren Parteiforum ausgetüftelt *g*
Zitat
When all else fails, read the directions.
Naja, ich kann auch mit einer Woche leben.
@ Joshi
Man kann erkennen, dass es sich um Verteidigung handelt.
@ Joshi
Man kann erkennen, dass es sich um Verteidigung handelt.
Ex-Kanzlerin, Ex-Bürgerin
Zitat
Original von JoshuaSendler
Zitat
4. Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos werden zusammenwirken, um sich gegenseitig bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen Hilfe zu leisten. Wird eine Nation durch militärische Aggression bedroht, kann Sie beim Vertragspartner Hilfe ersuchen.
ich bin mir nicht sicher kann man da erkennen das es sich nur um Verteidigung handelt?
Vielleicht sollte man generell einfügen, daß beide Staaten keine "Präventivverteidigung" befürworten.
Zitat
ps. dieser Vertrag wurde bestimmt in ihren Parteiforum ausgetüftelt *g*
Nein, wir haben ja jetzt das Regierungsforum für uns

Punkt II.(4) kann man weglassen *zustimm*
ich denke wenn man will kann man hereinbringen das sich die Staatspräsidenten einmal in ihrer Legilatur Periode auch treffen sollten aber ich halte es nicht für ein muss
sonst ist alles gut
ich denke wenn man will kann man hereinbringen das sich die Staatspräsidenten einmal in ihrer Legilatur Periode auch treffen sollten aber ich halte es nicht für ein muss
sonst ist alles gut

Zitat
When all else fails, read the directions.
dito.
naja, ob sich die Präsidenten treffen oder nicht, sollten wir denen selbst anheim stellen.
naja, ob sich die Präsidenten treffen oder nicht, sollten wir denen selbst anheim stellen.
Ex-Kanzlerin, Ex-Bürgerin
Ich hätte nichts dagegen, meinen Amtskollegen aus Dionysos mal zu besuchen...

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Können Sie ja gerne machen, aber das muss man nicht vertraglich festlegen.
Ex-Kanzlerin, Ex-Bürgerin
Eben, das ist ja kein Zwang.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
So, hier kommt noch der dritte Teil des Vertragsvorschlags:
III. Programm
A Auswärtige Angelegenheiten
1. Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation betrifft unter Anderem folgende Gegenstände:
- Angelegenheiten, die in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind, insbesondere in der UVNO und ihren Sonderorganisationen.
2. Die beiden Regierungen prüfen gemeinsam die Mittel und Wege dazu, ihre in anderen wichtigen Bereichen der Wirtschaftspolitik, der Energiepolitik, der Verkehrs- und Transportfragen, der industriellen Entwicklung ebenso wie der Ausfuhrkreditpolitik, zu verstärken.
B Wirtschaft
Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos arbeiten wirtschaftlich zusammen und in Wirtschaftssimulationsfragen wird das Wissen ausgetauscht und zusammen gearbeitet. Dem Handel zwischen der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos wird zugestimmt. Es ist darauf zu achten, dass die Inflationsrate nicht mehr als 5 Prozent übersteigen sollte. Es ist darauf zu achten, dass die Neuverschuldung des Staates nicht 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht übersteigen sollte. Es ist darauf zu achten, dass der gesamte Schuldenstand des Staates nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen sollte. Die langfristigen Zinsen sollten auf einem ausreichend niedrigen Niveau sein. Sie sollten höchstens vier Prozent betragen. Es ist darauf zu achten, dass der Wechselkurs zwischen Alpen-Dollar und Dion in einem Zeitraum von zwei Monaten höchstens um 5% schwankt.
C Verteidigung
I. Auf diesem Gebiet werden nachstehende Ziele verfolgt:
Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik nähern sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander an, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Es werden alpinisch-dionysische Institute für militärisch-operative Forschung errichtet. Auf dem Gebiet der Rüstung arbeiten die beiden Regierungen gemeinsam, vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren zweimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
II. Die Regierungen arbeiten auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes zusammen.
D Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung
Auf den Gebieten der Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung organisieren die beiden Regierungen, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Forschungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren zweimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
E Bildung
1. Auf dem Gebiet der Bildung richten sich die Bemühungen hauptsächlich auf folgende Punkte:
a) Frage der Gleichwertigkeit der Diplome
Die zuständigen Behörden beider Staaten sollen gebeten werden, beschleunigt Bestimmungen über die Gleichwertigkeit der Schulzeiten, die Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome zu erlassen.
b) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung
Die Forschungsstellen und die wissenschaftlichen Institute bauen ihre Verbindungen untereinander aus, wobei sie mit einer gründlicheren gegenseitigen Unterrichtung beginnen; vereinbarte Forschungsprogramme werden in den Disziplinen aufgestellt, in denen sich dies als möglich erweist.
2. Der alpinischen und dionysischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut. Es wird ein Austausch- und Förderungswerk der beiden Länder errichtet, an dessen Spitze ein unabhängiges Kuratorium steht. Diesem Werk wird ein alpinisch-dionysischer Gemeinschaftsfonds zur Verfügung gestellt, der der Begegnung und dem Austausch von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern zwischen beiden Ländern dient.
F Umwelt
2. Auf dem Gebiet der Umwelt arbeiten die beiden Regierungen vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Forschungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zusammen. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren dreimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
III. Programm
A Auswärtige Angelegenheiten
1. Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation betrifft unter Anderem folgende Gegenstände:
- Angelegenheiten, die in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind, insbesondere in der UVNO und ihren Sonderorganisationen.
2. Die beiden Regierungen prüfen gemeinsam die Mittel und Wege dazu, ihre in anderen wichtigen Bereichen der Wirtschaftspolitik, der Energiepolitik, der Verkehrs- und Transportfragen, der industriellen Entwicklung ebenso wie der Ausfuhrkreditpolitik, zu verstärken.
B Wirtschaft
Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos arbeiten wirtschaftlich zusammen und in Wirtschaftssimulationsfragen wird das Wissen ausgetauscht und zusammen gearbeitet. Dem Handel zwischen der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos wird zugestimmt. Es ist darauf zu achten, dass die Inflationsrate nicht mehr als 5 Prozent übersteigen sollte. Es ist darauf zu achten, dass die Neuverschuldung des Staates nicht 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht übersteigen sollte. Es ist darauf zu achten, dass der gesamte Schuldenstand des Staates nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen sollte. Die langfristigen Zinsen sollten auf einem ausreichend niedrigen Niveau sein. Sie sollten höchstens vier Prozent betragen. Es ist darauf zu achten, dass der Wechselkurs zwischen Alpen-Dollar und Dion in einem Zeitraum von zwei Monaten höchstens um 5% schwankt.
C Verteidigung
I. Auf diesem Gebiet werden nachstehende Ziele verfolgt:
Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik nähern sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander an, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Es werden alpinisch-dionysische Institute für militärisch-operative Forschung errichtet. Auf dem Gebiet der Rüstung arbeiten die beiden Regierungen gemeinsam, vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren zweimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
II. Die Regierungen arbeiten auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes zusammen.
D Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung
Auf den Gebieten der Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung organisieren die beiden Regierungen, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Forschungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren zweimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
E Bildung
1. Auf dem Gebiet der Bildung richten sich die Bemühungen hauptsächlich auf folgende Punkte:
a) Frage der Gleichwertigkeit der Diplome
Die zuständigen Behörden beider Staaten sollen gebeten werden, beschleunigt Bestimmungen über die Gleichwertigkeit der Schulzeiten, die Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome zu erlassen.
b) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung
Die Forschungsstellen und die wissenschaftlichen Institute bauen ihre Verbindungen untereinander aus, wobei sie mit einer gründlicheren gegenseitigen Unterrichtung beginnen; vereinbarte Forschungsprogramme werden in den Disziplinen aufgestellt, in denen sich dies als möglich erweist.
2. Der alpinischen und dionysischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut. Es wird ein Austausch- und Förderungswerk der beiden Länder errichtet, an dessen Spitze ein unabhängiges Kuratorium steht. Diesem Werk wird ein alpinisch-dionysischer Gemeinschaftsfonds zur Verfügung gestellt, der der Begegnung und dem Austausch von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern zwischen beiden Ländern dient.
F Umwelt
2. Auf dem Gebiet der Umwelt arbeiten die beiden Regierungen vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Forschungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zusammen. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren dreimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
Ich möchte nur kurz einflechten, dass ich mich ebenfalls für den herzlichen Empfang unserer Delegation bedanken möchte.
Gerne lasse ich Ihnen auch eine Zusammenfassung des von mir verfassten Wirtschaftskonzepts zukommen. Sie finden das Konzept in einer sehr ausführlichen Version auch auf der Webseite MiNWi-Konzept .
Der erste Baustein der technischen Einrichtungen wird ein Bankensystem sein. Dieses wird nach 4 Wochen Entwicklungszeit voraussichtlich noch in dieser Woche fertig gestellt. Es wird erstellt von der Firma MiNSoft. Dort wird auch eine Demo-Version zur Verfügung stehen.
Nur nebenbei bemerkt, da es für Sie vielleicht auch von Interesse sein könnte: Die Firmen MiNSoft und Oispur haben einen Homepage-Baukasten entwickelt, der auf der gleichen Plattform basiert, auf dem auch das Bankensystem laufen wird. Sie können es sich gerne ansehen bei Oispur
Gerne lasse ich Ihnen auch eine Zusammenfassung des von mir verfassten Wirtschaftskonzepts zukommen. Sie finden das Konzept in einer sehr ausführlichen Version auch auf der Webseite MiNWi-Konzept .
Der erste Baustein der technischen Einrichtungen wird ein Bankensystem sein. Dieses wird nach 4 Wochen Entwicklungszeit voraussichtlich noch in dieser Woche fertig gestellt. Es wird erstellt von der Firma MiNSoft. Dort wird auch eine Demo-Version zur Verfügung stehen.
Nur nebenbei bemerkt, da es für Sie vielleicht auch von Interesse sein könnte: Die Firmen MiNSoft und Oispur haben einen Homepage-Baukasten entwickelt, der auf der gleichen Plattform basiert, auf dem auch das Bankensystem laufen wird. Sie können es sich gerne ansehen bei Oispur
Narr von Dionysos
Willkommen Herr Kollege,
sie können sich ja vorstellen das mich ihr Konzept als Wirtschaftsminister besonders interessiert da wir in unserem Staat in der Wirtschaft und auch bezüglich einer Bank noch im Aufbau sind.
Ich werde mir ihr Konzept bald Ansehn.
Vielen Dank,
Ihr
sie können sich ja vorstellen das mich ihr Konzept als Wirtschaftsminister besonders interessiert da wir in unserem Staat in der Wirtschaft und auch bezüglich einer Bank noch im Aufbau sind.
Ich werde mir ihr Konzept bald Ansehn.
Vielen Dank,
Ihr
MFG
Alexeasy Joker
Alexeasy Joker
mit den Punkten der Wirtschaft dazu kann ich nichts sagen nur das es sich gut anhört...
vor allem wichtig finde ich die Punkte unter Bildung
finde ich sehr gut, vor allem sollten wir das versuchen schon jetzt zu "üben", soweit ich weiß hat Herr Spockos kein ICQ, wie kann man sei am besten erreich? Bis jetzt hatte ich immer nur Kontakt mit El Tres. In schnellen Entscheidungen wie es oft sehr schnell zugeht und der anderen Aussen nicht weiß worum es geht sollte man zusammenarbeiten, soweit wie möglich. Zur Not sollte man auch den Kanzler des anderen Landes um ihre Haltung fragen. Vor allem wenn man sich auch mal nicht einig ist sollte man trozdem informationen austauschen. Man sollte auch versuchen öfters gemeinsame Besuche zu machen.
wie wäre es wenn man da noch hinzufägt
"Sonderorganisationen aber auch in der UC" oder irgendwie auch die UC miteinbezieht im moment ist sie nicht so wichtig wie die UVNO aber das kann sich ändern.
@Marinos Rumpakis wenn sie hilfe mit der Bank brauchen sollten stehe ich zur Verfügung
vor allem wichtig finde ich die Punkte unter Bildung
Zitat
A Auswärtige Angelegenheiten
1. Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation betrifft unter Anderem folgende Gegenstände:
- Angelegenheiten, die in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind, insbesondere in der UVNO und ihren Sonderorganisationen.
finde ich sehr gut, vor allem sollten wir das versuchen schon jetzt zu "üben", soweit ich weiß hat Herr Spockos kein ICQ, wie kann man sei am besten erreich? Bis jetzt hatte ich immer nur Kontakt mit El Tres. In schnellen Entscheidungen wie es oft sehr schnell zugeht und der anderen Aussen nicht weiß worum es geht sollte man zusammenarbeiten, soweit wie möglich. Zur Not sollte man auch den Kanzler des anderen Landes um ihre Haltung fragen. Vor allem wenn man sich auch mal nicht einig ist sollte man trozdem informationen austauschen. Man sollte auch versuchen öfters gemeinsame Besuche zu machen.
wie wäre es wenn man da noch hinzufägt
"Sonderorganisationen aber auch in der UC" oder irgendwie auch die UC miteinbezieht im moment ist sie nicht so wichtig wie die UVNO aber das kann sich ändern.
@Marinos Rumpakis wenn sie hilfe mit der Bank brauchen sollten stehe ich zur Verfügung
Zitat
When all else fails, read the directions.
ICQ
Meine ICQ-Nr. ist 111737666, mein ICQ-Nickname ist Zeus Olympiakos.
Frieden und Freundschaft
Mentor Sarekeus Spockos
Mentor Sarekeus Spockos
Freitag, 6. Juni 2025, 19:18
Zum Seitenanfang