Hintergrundbild

Sie sind nicht angemeldet.

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

21

Freitag, 27. Juni 2003, 23:09

Ich sage es jetzt mal mit aller Deutlichkeit:

Ich werde jedes Gesetz, dass einen Verein mit nur einem Mitglied verbietet, mit allen Mitteln und Wegen boykottieren!

Meiner Meinung nach sollten wir die Mitgliederzahl nicht beschränken. Nicht nur bei Sportvereinen, sondern bei allen Vereinen: Wenn ich gerne einen Verein für bibeltreue Christen gründen will, aber sonst alle dagegen sind, sollte ich trotzdem das Recht dazu haben! (Scheiß Beispiel, tut mir leid, aber mir ist nichts besseres (bzw. schlechters) eingefallen.)
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

22

Freitag, 27. Juni 2003, 23:26

Es sollte bei Vereinen nur Ausnahmen geben dürfen, die weniger als mindestens zwei Mitglieder haben. Ansonsten meldet sich jeder schwachsinnige Verein an und verrottet in der Vereinsliste...

Deswegen nur eine Ausnahme für Sportvereine sowie die Möglichkeit, bestimmten Vereinen ebenfalls die Mindestvoraussetzungen zu erlassen.

Das ist allgemeine Praxis in den Mikronationen und regt dazu an, auch sinnvolle Vereine zu gründen, denen sich auch andere Bürger verschreiben würden. :)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

23

Samstag, 28. Juni 2003, 00:11

Ich denke eher, dass in einer kleinen MN eine solche Mindestmitgliedzahl keinen Sinn macht. Lieber sollte man Regeln für die Aktivität eines Vereines finden.
Es gibt ganz ohne Zweifel eine ganze Reihe von Vereinen, die nur einen in Alpinia interessieren würden, die dieser (oder diese) aber mit viel Elan verfolgen würde und damit dem Land helfen würde. Wenn nun aber mindestens ein weiteres Mitglied vorhanden sein müsste, ist es gut möglich, dass dieses nur dabei ist, um den Gründer zu helfen aber selber nichts macht und damit nur die Eloquenz des Interessierten mindert.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

24

Samstag, 28. Juni 2003, 14:22

Man kann das mit den Mitgliederzahlen auch zu leicht umgehen. Man könnte sich, dem Staatsbürgerschaftsgesetzt entsprechend einen 2 Charakter machen der in den Verein eintritt. Schon wäre das gegessen. Aber befor hier ein haufen DA`s rumläuft bin ich dafür, das Vereinsgesetzt so zu formulieren, das jeder Verein mit nur einem Mitglied als Verein zählt. Außerdem finde ich Richards Beispiel sehr zutreffend.

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

25

Montag, 30. Juni 2003, 10:28

Hallo? Noch jemand da?

Ich hätte da ne wichtige Frage?
Für mich sind Parteien politisch orientierte Vereine und Organisationen. Dann müssen wir die Verfügung des Staatspräsidenten mit einarbeiten.

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

26

Montag, 30. Juni 2003, 12:13

Ich bin noch da, aber da Du mir zugestimmt hattest, sah ich keinen Grund, noch etwas zu sagen.

Ich denke, dass Parteien in ein extra Gesetz gehören, da sie eine besondere Tätigkeit ausüben. Man könnte vielleicht etwas im Stil von "Politische Vereine und Parteien obliegen dem Parteiengesetz" in das Vereinsgesetz schreiben.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Beiträge: 1 042

Wohnort: Éstuchord, Vorerlberg

Beruf: Rechtsanwalt a.D.

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

27

Dienstag, 1. Juli 2003, 10:48

;) Um noch einmal auf meine Ausfertigung hinzuweisen:

In dieser sind die Parteien sowie alle Arten von Fraktionen nicht Verein i. S. m. Ausführung.

Ich denke, dass wir bei den Gesetzen nicht alles sooo engstirnig auszuformuliren haben...

Die kurzen Sätze sind inhaltlich klar.. und bei Problemen haben wir immernoch den Gerichtshof, der sich um eine Auslegung im Einzelfall Gedanken machen kann.

Eine Differenzierung zwischen Vereinen und Organisationen finde ich mehr als nur unsinnig sowie auch überaus kompliziert um es in einem Gesetz zu verstauen.
Zwischen Vereinen und Organisationen besteht keine aprubte Grenze. Diese ist fliessend. Wenn man Organisationen nur an bestimmten adjektiven wie: wirtschaftlich, monetär, ... etc. pp. erklären möchte, so muss gesagt werden, dass ein Verein auch immer solche Ziele verfolgen kann.

Wir haben doch nun erstmal eine Idee zu diskutieren, die die derzeitigen Problematiken aufgreift und lösen soll. Zukünftige Probleme bedürfen zukünftigere Problembehandlung.

Ich bin davon ausgegangen, dass wir uns gerade an solchen Kleinigkeiten nicht wirklich aufhalten sollten. Das wesentlichen ist doch, dass wir uns eine funktionierende nicht allzu bürokratische Rechtsordnung aufbauen wollen.

Wir sind gerade erst dabei, wir diskutieren gerade erst zwei Gesetze! Ein Vereins- und ein (fast)Wirtschaftsgesetz! Sollten wir uns wirklich daran aufhalten???

Ich habe mich - um es nochmal anzusprechen :D - in meinem Vorschlag auf das für mich Wesentlichste eines Vereinsgesetz im Rahmen der alpinischen Verfassung und Interessen beschränkt. Einige Kritik- bzw- Ausweitungspunkte sind berechtigt, aber sich daran zu versuchen ein perfekt ausformuliertes Gesetz darzubringen ist doch in Alpniia utopisch. Es kommen noch mehr Gesetze; Und diese werden definitiv viel wichtiger sein als ein Vereinsgesetz... und es werden welche sein, die für schon bestehenden Gesetze einer Änderung bedürfen...

Nunja... lange Rede, kurzer Sinn!

Wir sollten uns konkret auf das besinnen, was wirklich unenetbehrlich ist, was wirklich wichtig ist... und das ist m. M nach im Moment keine Diskussion über die gesetzliche Mindesanzahl von Vereinsmitgliedern.

(@ Herrn MP: Beschweren müssen Sie sich doch nicht ;), Ihre Vereine erfreuen sich ja einer immensen Mitgliederzahl!)
MfG
Quentin Vaurien

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

28

Dienstag, 1. Juli 2003, 14:06

Ich denke ich habe meine Meinung dazu oft genug kundgetan.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

29

Dienstag, 1. Juli 2003, 14:41

Bekommen wir jetzt mal einen überarbeiteten Entwurf zu sehen? Oder soll ich die Diskussion schließen?

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

30

Dienstag, 1. Juli 2003, 14:43

Die Änderungsvorschläge müssen sowieso noch eingebaut werden, solange können wir auch noch weiterdiskutieren.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

31

Donnerstag, 3. Juli 2003, 20:15

Ich sage dazu mal folgendes. Die Regierung und Herr Vaurien haben sich zu einem solchen Gesetz Gedanken gemacht. Ich denke auch das die beiden Parteien, ihre Entwürfe überarbeiten und neu präsentieren müssen. Sollte das nicht im bälde der Fall sein, werde ich die Diskussion beenden.

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

32

Freitag, 4. Juli 2003, 12:43

So, ich stelle hier nochmal einen ganz neuen Entwurf vor. Darin haben beide bisherigen Entwürfe Eingang gefunden, außerdem habe ich mir noch selber Gedanken gemacht. Etliches ist wohl nicht gleich verständlich, also scheut nicht davor zurück, zu fragen.

Zitat

Vereinsgesetz der demokratischen Republik Alpinia

§1 Gültigkeitsbereich

Artikel 1
(1) In den Einflussbereich dieses Gesetzes fallen alle kommerziellen, allein- und gemeinnützigen Vereine, Organisationen, Stiftungen und politische Initiativen, die in Alpinia tätig sind.
(2) Nicht darunter fallen politische Parteien im Sinne des Art. 4 der alpinischen Verfassung, Fraktionen des alpinischen Parlaments und alle Formen von Unternehmen.
(3) Die in (1) genannten Gruppierungen werden im Folgenden unter dem Begriff Gesellschaften zusammengefasst.

Artikel 2
(1) Ein Verein ist eine vom Mitgliederwechsel unabhängige, dauernde und freiwillige Verbindung einer beliebigen Anzahl von natürlichen Personen mit einem gemeinsamen Ziel und gemeinsamen Interessen.
(2) Der Zweck eines kommerziellen Vereines ist das Erwirtschaften eines Gewinns durch die Tätigkeit des Vereines.
(3) Der Zweck eines alleinnützigen Vereines besteht im Verwirklichen seiner Ziele und der Förderung der Interessen seiner Mitglieder.
(4) Der Zweck eines gemeinnützigen Vereines zeichnet sich durch seinen Nutzen für die gesamte Bevölkerung Alpinias aus.

Artikel 3
(1) Eine Organisation ist ein Zusammenschluss von einer beliebigen Anzahl von Vereinen mit dem gleichen Ziel und gleichen Interessen zur besseren Verwirklichung dieser.
(2) Die Mitgliedschaft in einer Organisation ist für die betroffenen Vereine zwingend.
(3) Es kann immer nur jeweils eine Organisation pro Aufgabenbereich geben.
(4) Die Gründung einer Organisation ist grundsätzlich freiwillig, bei mehr als 2 Vereinen mit dem gleichen Interessengebiet jedoch obligatorisch, und obliegt den betroffenen Vereinen.

Artikel 4
(1) Eine Stiftung ist ein Zusammenschluss von einer beliebigen Anzahl natürlicher und juristischer Personen zum Zweck der Finanzierung einer bestimmten Aktion.
(2) Der Zweck der Stiftung kann einmalig, dauernd oder periodisch wiederkehrend sein.
(3) Die Finanzierung kann sich auf verschiedene Aktionen verteilen, solange diese den allgemeinen Grundsätzen der Stiftung entsprechen.

Artikel 5
(1) Eine politische Initiative ist ein Zusammenschluss von einer beliebigen Anzahl von natürlichen Personen zum Erreichen eines oder mehrer politischer Ziele.
(2) Initiativen dürfen keinen Wahlkampf betreiben, keine eigenen Kandidaten für Wahlen aufstellen lassen und keine Partei oder politische Person gezielt unterstützen.
(3) Eine Initiative entscheidet selbst, wenn ihre ursprünglichen Ziele erreicht sind und ob sie sich infolgedessen selbst auslösen will.

§2 Gültigkeitsbestimmungen

Artikel 1

(1) Für die Zulassung und das Verbot von Vereinen ist das Innenministerium der demokratischen Republik Alpinia zuständig.
(2) Jeder Bürger der DR Alpinia hat das Recht Vereinen oder Organisationen zu gründen und diesen beizutreten.
(3) Zur Gründung einer Gesellschaft müssen dem Innenministerium folgende Angaben gemacht werden:
#Name
#Sitz
#Zweck
#Email Adresse.
Nach Erhalt dieser Angaben und ihrer Überprüfung muss das Innenministerium den Verein zulassen.
(4) Außerdem muss dem Innenministerium innerhalb von 2 Wochen nach der Gründung und Genehmigung des Vereines eine Vereinssatzung zur Prüfung vorgelegt werden.
(5) Kommerzielle Vereine können beim Innenministerium den Antrag stellen, auf eine Satzung verzichten zu dürfen. Es obliegt direkt dem Innenminister, diesem Antrag statt zu geben.
(6) Alle Gesellschaften mit mehr als 3 Mitgliedern müssen außerdem eine Webpräsenz haben. Sie haben dafür 7 Tage nach Erreichen dieser Mitgliedszahl Zeit.
(7) Es wird allen Gesellschaften das Erstellen einer Webpräsenz nahe gelegt.

Artikel 2
(1) Die Arbeit des Vereines unterliegt einer ständigen Prüfung des Innenministeriums.
(2) Satzungsänderungen sowie Änderungen der unter §2/1/2 gemachten Angaben müssen dem Innenministerium umgehend mitgeteilt werden.

Artikel 3
(1) Sollte eine der Auflagen unter §2/1 und §2/2 nicht erfüllt werden, kann die Gesellschaft unter Vorbehalt aufgelöst werden
(2) Eine unter Vorbehalt aufgelöste Gesellschaft hat 7 Tage Zeit um die erforderlichen Bedingungen zu erfüllen.
(3) Sollte eine unter Vorbehalt aufgelöste Gesellschaft die erforderlichen Bedingungen nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllen, wird sie endgültig aufgelöst.
(4) Endgültig aufgelöste Gesellschaften können neu formiert werden.
(5) Eine Gesellschaft ohne Mitglieder oder ohne Vorstand muss sofort aufgelöst werden.

Artikel 4
(1) Jeder Bürger der demokratischen Republik Alpinia kann einen Antrag auf Verbot einer Gesellschaft stellen.
(2) Sollte das Innenministerium zu der Kenntnis eines unrechtmäßigen Verhaltens einer Gesellschaft gelangen, muss dieses einen Verbotsantrag stellen.
(3) Anträge über das Verbot von Gesellschaften werden vor Gericht behandelt.
(4) Ein Verein darf erst dann als verboten behandelt werden, wenn durch Urteil des Gerichtshofes festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit Gesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
(5) Der Gerichtshof kann das Verbot auch auf Handlungen von Mitgliedern der Gesellschaft stützen, wenn
1. ein Zusammenhang zur Tätigkeit in der Gesellschaft oder ihrer Zielsetzung besteht,
2. die Handlungen auf einer organisierten Willensbildung beruhen und
3. nach den Umständen anzunehmen ist, dass sie von der Gesellschaft geduldet werden.
(6) Der Gerichtshof kann für seine Ermittlungen die Hilfe der zuständigen Organe in Anspruch nehmen. Ihm steht die Vernehmung von Zeugen zu.
(7) Verbotene Gesellschaften sind aufzulösen. Alle Vereinshandlungen sind einzustellen.
(8) Einmal verbotene Gesellschaften können nicht neu gegründet werden.

§3 Führung der Gesellschaften

Artikel 1
(1) Die für die Gesellschaft in diesem Paragraph genannten Bestimmungen zur Wahl/Ernennung von Vorstand und Geschäftsführung müssen in der Satzung der Gesellschaft genau definiert werden.

Artikel 2
(1) Jeder Verein braucht einen demokratische gewählten Vorstand bestehen aus mindestens einer Person. Der Vorstand muss aus Mitgliedern des Vereines bestehen.
(2) Jeder kommerzielle Verein benötigt einen Geschäftsführer. Dieser wird vom Vorstand berufen und entlassen.
(3) Alle Vereine dürfen einen Geschäftsführer haben.
(4) Der Geschäftsführer eines Vereines kann Mitglied des Vorstandes sein.
(5) Der Vorstand vertritt den Verein in der Öffentlichkeit und übernimmt die Aufgaben eines Geschäftsführers, sollte der Verein keinen Geschäftsführer haben.
(6) Der Geschäftsführer vertritt den Verein vor Gericht und leitet die Geschäfte des Vereins. Außerdem stellt er das Personal des Vereines ein.

Artikel 3
(1) Jede Organisation braucht einen demokratische gewählten Vorstand bestehen aus mindestens einer Person. Der Vorstand muss aus Mitgliedern der Organisation bestehen.
(2) Jede Organisation benötigt einen Geschäftsführer. Dieser wird vom Vorstand berufen und entlassen.
(3) Der Geschäftsführer der Organisation darf nicht Mitglied des Vorstandes sein.
(4) Der Vorstand vertritt die Organisation in der Öffentlichkeit.
(5) Der Geschäftsführer vertritt die Organisation vor Gericht und leitet die Geschäfte der Organisation. Außerdem stellt er das Personal der Organisation ein.

Artikel 4
(1) Jede Stiftung benötigt einen demokratisch gewählten Vorsitzenden, der Mitglied der Stiftung ist.
(2) Jede Stiftung benötigt einen Geschäftsführer. Dieser wird vom Vorsitzenden berufen und entlassen.
(3) Der Geschäftsführer der Stiftung darf nicht zugleich Vorsitzender der Stiftung sein.
(4) Der Vorsitzende vertritt die Stiftung in der Öffentlichkeit.
(5) Der Geschäftsführer vertritt die Stiftung vor Gericht und leitet die Geschäfte der Stiftung. Außerdem stellt er das Personal der Stiftung ein.
(6) Die Entscheidung über die Begünstigten der Stiftung wird vom Vorsitzenden und Geschäftsführer gemeinsam getroffen.

Artikel 5
(1) Jede Initiative braucht einen demokratische gewählten Vorstand bestehen aus mindestens einer Person. Der Vorstand muss aus Mitgliedern der Initiative bestehen.
(2) Es steht Initiativen frei, einen Geschäftsführer zu benennen.
(3) Der Geschäftsführer der Initiative darf Mitglied des Vorstandes sein.
(4) Der Vorstand vertritt die Initiative in der Öffentlichkeit und übernimmt die Aufgaben der Geschäftsführung, sollte die Initiative keinen Geschäftsführer haben.
(5) Der Geschäftsführer vertritt die Initiative vor Gericht und leitet die Geschäfte der Initiative. Außerdem stellt er das Personal der Initiative ein.

§4 Schlussbestimmungen

Artikel 1
(1) Für Gesellschaften mit Sitz im Ausland, deren Organisation oder Tätigkeit sich auf den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes erstreckt, gilt dieses Gesetz entsprechend.

Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Gesellschaften behalten ihre Zulassung, unterliegen jedoch einer sofortigen Prüfung durch das Innenministerium.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

33

Samstag, 5. Juli 2003, 13:26

Hat keiner dazu etwas zu sagen?
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

34

Samstag, 5. Juli 2003, 13:29

Doch aber dazu muß ich das erst mal lesen.
Und das kann noch ein wenig dauern. Nicht vergessen, ab Monatg gehts bei mir rund.

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

35

Sonntag, 6. Juli 2003, 13:57

Außerdem muss dem Innenministerium innerhalb von 2 Wochen nach der Gründung und Genehmigung des Vereines eine Vereinssatzung zur Prüfung vorgelegt werden.


Also mit Satzungen habe ich so meine Probleme. Ich meine du brauchst ne Homepage um eine Satzung einbinden zu können. Die ist aber erst mit 3 Leuten erforderlich. Außerdem, haben die meisten die einfach nur ne Runde fußballspielen wollen, keinen Plan wie so was aussieht. Es sollte dann aufjedenfall sowas wie eine Vorlage geben, die die verein einfach übernehmen können. Ansonsten habe ich noch nicht wirklich was schlechtes gefunden, obwohl es stellenweise sehr verwirrend ist. Halt wie im RL.

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

36

Sonntag, 6. Juli 2003, 14:03

Zitat

Original von Richard Nightingale III.
So, ich stelle hier nochmal einen ganz neuen Entwurf vor. Darin haben beide bisherigen Entwürfe Eingang gefunden, außerdem habe ich mir noch selber Gedanken gemacht. Etliches ist wohl nicht gleich verständlich, also scheut nicht davor zurück, zu fragen.

Zitat

[...]
Und wo bleibt die Prägnanz und leichte Verständlichkeit des Vorschlages von Herrn Vaurien?
Wozu die verdammt unwichtigen Stiftungen und Initiativen?! Wozu die Beschränkung von Organisationen?

*sim-off* Hast du auch den weitaus größeren Admin- und Scriptingaufwand bedacht, den zuerst Joshua (und ein bisschen ich) und dann der Innenminister betreiben muss? ?( *sim-on*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

37

Sonntag, 6. Juli 2003, 15:30

Dies war einfach ein neuer Vorschlag, der natürlich deutlich komplizierter ist, aber dafür auch alles abdeckt. Dies ist meiner Meinung nach die Lösung, die wir suchen sollten, aber wenn sich eine Mehrheit für eine kürzere Version wie die von Herrn Vaurien ausspricht, ist das für mich auch kein Problem.

Wie groß der Mehraufwand für das Script ist, kann ich nicht wirklich beurteilen, aber so wie ich das sehe, erfolgt doch nur eine größere Aufteilung in mehr als 2 Bereiche, die aber im Kern gleich sind, so dass sich der Mehraufwand auf kleine Änderungen beschränken sollte. Aber das ist nur das, was ich gedacht habe, wenn dieser Vorschlag dies deutlich verkompliziert, tut mir das sehr leid und ich wäre gerne bereit, eine simplere Lösung zu finden.

Übrigens finde ich Stiftungen und Iniativen nicht unwichtig, aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

Fußballvereine können einen Antrag auf Satzungsverzicht stellen, da eben diese die komerziellen Vereine sind.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

38

Freitag, 11. Juli 2003, 16:58

Zitat

Hast du auch den weitaus größeren Admin- und Scriptingaufwand bedacht, den zuerst Joshua (und ein bisschen ich) und dann der Innenminister betreiben muss?



Anscheinend ist es doch kein so großer Aufwand, sonst hätte sich Herr Sendler doch gemeldet.

Werte Herren Palamentarier. Wie gehts denn nun weiter. Ich bin nicht so ein Held in Sachen Vereinsrecht. Aber die Leute die die Diskussion angefangen haben, könnten sich ruhig mal wieder beteiligen sonst schließe ich den Thread.

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

39

Montag, 14. Juli 2003, 22:39

Liebe Parlamentarier, entscheidet Euch doch bitte mal, ich denke, wir brauchen dieses Gesetz wirklich!
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Joshua Sendler

Erleuchteter

Beiträge: 3 423

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

40

Dienstag, 15. Juli 2003, 12:29

Zitat

Original von Jack Kröger

Zitat

Hast du auch den weitaus größeren Admin- und Scriptingaufwand bedacht, den zuerst Joshua (und ein bisschen ich) und dann der Innenminister betreiben muss?



Anscheinend ist es doch kein so großer Aufwand, sonst hätte sich Herr Sendler doch gemeldet.

*hust hust*
Ich glaube kaum das wir ein gesetz ändern nur wegen technischen aufwand

aber es ist schon mher technischer aufwand, wenn fertig ist dann nicht mehr aber davor

aber c'est la vie

Zitat

When all else fails, read the directions.