Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Die Lösung ist sicherlich auch nicht schlecht.
Wir sollten sie aber von unserem Webdesigner abhängig machen. Der muß das ja auch erst mal umsetzen.
Wir sollten sie aber von unserem Webdesigner abhängig machen. Der muß das ja auch erst mal umsetzen.
Zitat
Original von Eric Deschamps
Ok. Also wenn unser Innenminister, dieser Workaholic, nicht mehr Freizeit haben will, dann soll er weiter diese Vorgehensweise fortführen.![]()
Dennoch bleibe ich auf dem Standpunkt, dass eine "Neubestätigung" der Staatsbürgerschaft eine sinnvollere Lösung wäre.
Da ich privat nicht so viel zu tun habe (
) ist das kein Problem für mich. So viele Bürger sinds ja (leider) nicht.Also wie lange soll jemand Zeit bekommen um sich vorzustellen.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich fände Neuregistrierungen nervig.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
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ich fänds auch nervig
und ich schaue auch ob leute nicht aktiv sind im forum, ich denke mal das merkt man
und ich schaue auch ob leute nicht aktiv sind im forum, ich denke mal das merkt man
Zitat
When all else fails, read the directions.
Man könnte ja die Pflicht einführen, sich mindestens einmal im Monat auf der Homepage einzuloggen. Der Innenminister kann das nachprüfen.
Joshua könnte ja auch einbauen, dass man nach einem Monat eine EMail bekommt und dort einen "Bestätigungslink" besuchen muss...
Oder die aktuelle Variante bleibt. Woebi man wissen muss, dass immer der Besuch vor dem aktuellen angezeigt wird. Heißt, wenn man jetzt nachschaut während ich online bin, ist dort mein letzter Besuch vor dem jetzigen angezeigt.
Joshua könnte ja auch einbauen, dass man nach einem Monat eine EMail bekommt und dort einen "Bestätigungslink" besuchen muss...
Oder die aktuelle Variante bleibt. Woebi man wissen muss, dass immer der Besuch vor dem aktuellen angezeigt wird. Heißt, wenn man jetzt nachschaut während ich online bin, ist dort mein letzter Besuch vor dem jetzigen angezeigt.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich würde es einfach so beibehalten, hat doch ganz gut funktioniert.
Was anderes: Sollte man vielleicht sagen, dass Abmeldungen von mehr als 4 Wochen, die ja durchaus erlaubt sind, mindestens 1 Woche vorher angegeben werden müssen?
Was anderes: Sollte man vielleicht sagen, dass Abmeldungen von mehr als 4 Wochen, die ja durchaus erlaubt sind, mindestens 1 Woche vorher angegeben werden müssen?
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
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@Richard Das ist eine gute Idee.
Sollten wir nicht mal langsam weiter kommen?
Sollten wir nicht mal langsam weiter kommen?
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Hier also ein neuer Vorschlag:
§ 1: Verwaltung
(1) Für alle Angelegenheiten der Ein- und Auswanderung, der Verlegung von Wohnorten innerhalb des Staatsgebietes sowie für die Bürgerverwaltung ist das Innenministerium der Demokratischen Republik Alpinia zuständig.
§ 2: Erwerb, Pflichtangaben, Verweigerung der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia kann jede Realperson erwerben, die sich mit wahrheitsgemäßen Angaben auf der Webseite und im Forum anmeldet.
(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet sich innerhalb von 48 Stunden im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.
(3) Es ist untersagt, sich mehrmals in Alpinia als Staatsbürger anzumelden.
(4) Folgende Angaben auf dem Staatsbürgerschaftsantrag sind Pflicht:
• Virtueller Name
• E-Mail Adresse
• Provider basierende E-Mail Adresse *
• Wohnort in Alpinia
• ein Benutzerpasswort für die Nutzung des Bürgerservice *
• weitere Staatsbürgerschaften *
• andere Identitäten *
(Mit einem * gekennzeichnete Informationen sind nur dem Innenministerium zugänglich.)
(5) Mit Erhalt der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung oder anderen Gesetzen oder Verträgen Bürgern der Demokratischen Republik Alpinia zugesprochen wird. Weiters sind auch entsprechend die Pflichten, die durch Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehen, zu beachten.
(6) Werden diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann das Innenministerium die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia verweigern. Eine Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist ebenso legitim, sofern die beantragende Person eine Gefahr für den Bestand der Republik, die Innere Sicherheit, den sozialen Frieden darstellt oder zur Schädigung der Republik zum Vorteil oder im Auftrag anderer Nationen dient. Dem Betroffenen steht der Weg einer Klage vor dem Hauptgerichtshof offen.
§ 3: Doppelte Staatsbürgerschaft, Mehrfachidentitäten
(1) Doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten, in denen die Person ebenfalls beheimatet ist, verstößt.
Die Rechte und Pflichten des Bürgers der Demokratischen Republik Alpinia dürfen denen in anderen Staaten und den damit verbundenen Aufgaben und Interessen nicht widersprechen.
(2) Absatz (1) gilt für die jeweilige reelle Person, gleichgültig, unter welchen Namen sie in anderen Nationen aktiv ist.
(3) Mehrfachidentitäten haben denn Sinn, das Leben in Alpinia in den verschieden Bereichen zu bereichern.
(4) Mehrfachidentitäten können nur von Staatsbürgern der Demokratischen Republik Alpinia beantragt werden. Es muss offen ersichtlich sein, wem die Mehrfachidentität zuzuordnen ist.
(5) Mehrfachidentitäten haben weder aktives noch passives Wahlrecht und dürfen nicht Mitglied einer Partei werden oder eine solche Gründen. Sie dürfen keine politischen Ämter ausüben. Des Weiteren ist es Mehrfachidentitäten untersagt, Vereine oder Organisationen zu gründen.
(6) Die Anzahl der Mehrfachidentitäten ist unbegrenzt, soll sich jedoch nach den verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben der Demokratischen Republik Alpinia richten.
(7) Für Gesetzesverstöße der Mehrfachidentität ist der Inhaber derselben zur Verantwortung zu ziehen.
§ 4: Entzug der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft kann aus folgenden Gründen entzogen werden:
a) Verstoß gegen die Verfassung oder die Gesetze der Demokratischen Republik Alpinia,
b) Verstoss gegen die Menschenrechte,
c) Staatsschädigendes Verhalten im In- und Ausland,
d) Mehrfachanmeldungen in Alpinia,
e) Versenden von Mailbomben, das Hacken von Webspace und/oder Foren, die mit der Republik in Verbindung gebracht werden.
f) Falsche Angabe von Daten aus § 2 Absatz (4)
(2) Über den Entzug entscheidet der Hauptgerichtshof.
(3) Wurde die Staatsbürgerschaft aus einem der in Absatz (1) genannten Punkte entzogen, so hat die Person jegliches Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft verwirkt.
§ 5: Erlöschen der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft erlischt bei Verzicht des Staatsbürgers.
(2) Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft jederzeit neu beantragt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 4 dieses Gesetzes.
(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.
Wenn ein Staatsbürger sich mindestens eine Woche vor Beginn der Inaktivität beim Innenministerium der E-Mail oder PN abmeldet, kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
§ 6: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift des Staatspräsidenten am XX.XX.XXXX in Kraft.
§ 1: Verwaltung
(1) Für alle Angelegenheiten der Ein- und Auswanderung, der Verlegung von Wohnorten innerhalb des Staatsgebietes sowie für die Bürgerverwaltung ist das Innenministerium der Demokratischen Republik Alpinia zuständig.
§ 2: Erwerb, Pflichtangaben, Verweigerung der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia kann jede Realperson erwerben, die sich mit wahrheitsgemäßen Angaben auf der Webseite und im Forum anmeldet.
(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet sich innerhalb von 48 Stunden im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.
(3) Es ist untersagt, sich mehrmals in Alpinia als Staatsbürger anzumelden.
(4) Folgende Angaben auf dem Staatsbürgerschaftsantrag sind Pflicht:
• Virtueller Name
• E-Mail Adresse
• Provider basierende E-Mail Adresse *
• Wohnort in Alpinia
• ein Benutzerpasswort für die Nutzung des Bürgerservice *
• weitere Staatsbürgerschaften *
• andere Identitäten *
(Mit einem * gekennzeichnete Informationen sind nur dem Innenministerium zugänglich.)
(5) Mit Erhalt der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung oder anderen Gesetzen oder Verträgen Bürgern der Demokratischen Republik Alpinia zugesprochen wird. Weiters sind auch entsprechend die Pflichten, die durch Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehen, zu beachten.
(6) Werden diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann das Innenministerium die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia verweigern. Eine Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist ebenso legitim, sofern die beantragende Person eine Gefahr für den Bestand der Republik, die Innere Sicherheit, den sozialen Frieden darstellt oder zur Schädigung der Republik zum Vorteil oder im Auftrag anderer Nationen dient. Dem Betroffenen steht der Weg einer Klage vor dem Hauptgerichtshof offen.
§ 3: Doppelte Staatsbürgerschaft, Mehrfachidentitäten
(1) Doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten, in denen die Person ebenfalls beheimatet ist, verstößt.
Die Rechte und Pflichten des Bürgers der Demokratischen Republik Alpinia dürfen denen in anderen Staaten und den damit verbundenen Aufgaben und Interessen nicht widersprechen.
(2) Absatz (1) gilt für die jeweilige reelle Person, gleichgültig, unter welchen Namen sie in anderen Nationen aktiv ist.
(3) Mehrfachidentitäten haben denn Sinn, das Leben in Alpinia in den verschieden Bereichen zu bereichern.
(4) Mehrfachidentitäten können nur von Staatsbürgern der Demokratischen Republik Alpinia beantragt werden. Es muss offen ersichtlich sein, wem die Mehrfachidentität zuzuordnen ist.
(5) Mehrfachidentitäten haben weder aktives noch passives Wahlrecht und dürfen nicht Mitglied einer Partei werden oder eine solche Gründen. Sie dürfen keine politischen Ämter ausüben. Des Weiteren ist es Mehrfachidentitäten untersagt, Vereine oder Organisationen zu gründen.
(6) Die Anzahl der Mehrfachidentitäten ist unbegrenzt, soll sich jedoch nach den verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben der Demokratischen Republik Alpinia richten.
(7) Für Gesetzesverstöße der Mehrfachidentität ist der Inhaber derselben zur Verantwortung zu ziehen.
§ 4: Entzug der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft kann aus folgenden Gründen entzogen werden:
a) Verstoß gegen die Verfassung oder die Gesetze der Demokratischen Republik Alpinia,
b) Verstoss gegen die Menschenrechte,
c) Staatsschädigendes Verhalten im In- und Ausland,
d) Mehrfachanmeldungen in Alpinia,
e) Versenden von Mailbomben, das Hacken von Webspace und/oder Foren, die mit der Republik in Verbindung gebracht werden.
f) Falsche Angabe von Daten aus § 2 Absatz (4)
(2) Über den Entzug entscheidet der Hauptgerichtshof.
(3) Wurde die Staatsbürgerschaft aus einem der in Absatz (1) genannten Punkte entzogen, so hat die Person jegliches Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft verwirkt.
§ 5: Erlöschen der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft erlischt bei Verzicht des Staatsbürgers.
(2) Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft jederzeit neu beantragt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 4 dieses Gesetzes.
(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.
Wenn ein Staatsbürger sich mindestens eine Woche vor Beginn der Inaktivität beim Innenministerium der E-Mail oder PN abmeldet, kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
§ 6: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift des Staatspräsidenten am XX.XX.XXXX in Kraft.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Bitte noch Änderungsvorschläge/wünsche posten (falls vorhanden) und ansonsten bitte ich den Parlamentspräsidenten die Abstimmung einzuleiten!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Zitat
Original von Johannes XXIII
Wenn ein Staatsbürger sich mindestens eine Woche vor Beginn der Inaktivität beim Innenministerium der E-Mail oder PN abmeldet, kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
Ich finde, dies sollte man im Forum posten, vielleicht beides.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ich denke wir sollten uns erst mal einig werden, bevor wir es öffentlich machen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich glaube, Richard meinte eher, dass man seine "Abmeldung "nicht nur an den Innenminister schicken soll, sondern das öffentlich (wie wir es derzeit ja handhaben) verkünden sollte.
Zitat
Original von Johannes XXIII
Ich denke wir sollten uns erst mal einig werden, bevor wir es öffentlich machen!
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Ich glaube, Richard meinte eher, dass man seine "Abmeldung "nicht nur an den Innenminister schicken soll, sondern das öffentlich (wie wir es derzeit ja handhaben) verkünden sollte.
Zitat
Original von Johannes XXIII
Ich denke wir sollten uns erst mal einig werden, bevor wir es öffentlich machen!
Danke, ja genau das meinte ich.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Also wenn, dann beides! Es kann ja mal sein, dass ich so was übersehe. Dafür wäre es besser, wenn ich ne PN oder Mail kriegt. Ob das jemand im Forum postet ist seine Sache!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Das kann immer noch raus.
Zitat
• ein Benutzerpasswort für die Nutzung des Bürgerservice *
Zitat
(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden. Wenn ein Staatsbürger sich mindestens eine Woche vor Beginn der Inaktivität beim Innenministerium der E-Mail oder PN abmeldet, kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
Würde ich wie folgt ändern:
Ein Bürger kann seine Staatsbürgerschaft auf Wunsch mit Begründung ruhen lassen. (zb Urlaub) Das Innenministerium ist rechtzeitig über Beginn und dauer der Ruhepase zu informieren.
Zitat
Original von Jack Kröger
Ein Bürger kann seine Staatsbürgerschaft auf Wunsch mit Begründung ruhen lassen. (zb Urlaub) Das Innenministerium ist rechtzeitig über Beginn und dauer der Ruhepase zu informieren.
Ich finde, man sollte dafür einen begründeten Antrag stellen.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Das hat Jack doch auch gesagt. Oder nicht?
@ Jack
Du hast recht, ich hab nur vergessen es raus zu nehmen!
@ Jack
Du hast recht, ich hab nur vergessen es raus zu nehmen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich sag mal so. Die Anmeldungen und Abmeldungen laufen doch eh über das Forum. Also wird quasi ein Ruhenlassen der Staatsbürgerscharft schriftlich ersucht. Meiner Meinung muß da nicht unbedingt noch vorher stehen "Ich stelle einen Antrag".
Ich denke wir sollten diesbezüglich ein paar Regeln für den Abwesenheitsthread einführen. Kein Gequatsche mehr drin sondern nur noch Daten.
Ich denke wir sollten diesbezüglich ein paar Regeln für den Abwesenheitsthread einführen. Kein Gequatsche mehr drin sondern nur noch Daten.
Warum sollte es? Das Passwort ist immernoch vonnöten!
Zitat
Original von Jack Kröger
Das kann immer noch raus.
Zitat
• ein Benutzerpasswort für die Nutzung des Bürgerservice *
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Mittwoch, 29. April 2026, 19:24
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