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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Joshua Sendler

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21

Montag, 20. Oktober 2003, 13:54

Zitat


Vertrag über Einrichtung und Nutzung von phpMyWiSim (MUSTER)
zwischen der dotCOM Ltd., nachfolgend Anbieter genannt, und
(STAATSNAME), nachfolgend Nutzer genannt


§1 Vertragszweck
Die Vertragspartner schließen diesen Vertrag zur Klärung der rechtlichen Randbedingungen der Nutzung des Produktes phpMyWiSim zwischen Anbieter und Nutzer.

§2 Preise
(1) Zur Einrichtung einer Version von phpMyWiSim ist eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 8.000;- Talern nach erfolgter Inbetriebnahme zu zahlen. Die Zahlung kann in Raten erfolgen, sofern eine entsprechende Zusatzvereinbarung zwischen Anbieter und Nutzer geschlossen wird.
(2) Die monatliche Nutzungsgebühr beträgt 800;- Taler und ist zu Beginn eines Monats durch den Nutzer an den Anbieter zu entrichten.
(3) Kommt der Nutzer mit der Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühr in Verzug, so ist der Anbieter zur Abschaltung des Systems berechtigt.

§3 Technische Festlegungen
(1) Die Installation der Software erfolgt auf einem Server der Firma bovigo.com TG unter der Subdomain www.staatsname.bovigo.com.
(2) Eine Herausgabe des Quellcodes der auf www.staatsname.bovigo.com verfügbaren Software erfolgt nicht.
(3) Für die Nutzung auf nutzereigenen Servern über Schnittstellen zur Verfügung gestellte Software darf nicht verändert oder an Dritte herausgegeben oder verkauft werden.
(4) Der Nutzer stimmt zu, dass die Datenbasis der bovigo HG für die Software genutzt werden kann und die Nutzung der von bovigo HG zur Verfügung gestellten Portalsoftware Vorraussetzung für die Nutzung des Systems ist.
(5) Der Nutzer stimmt zu, dass das System durch den Anbieter ohne Rücksprache erweitert werden kann.

§4 Teilnahme am Wechselkurssystem
(1) Die Teilnahme am Wechselkurssystem wird durch den Anbieter empfohlen.
(2) Der Nutzer stimmt zu, dass durch den Anbieter anonymisierte statistische Daten aus der Nutzung erhoben werden und für Entscheidungen über die Zukunft des Systems verwendet können.

§5 Rechte des Nutzers
(1) Der Nutzer hat das Recht, das System den technischen und betrieblichen Möglichkeiten entsprechend nach eigenen Gesichtspunkten einzusetzen.
(2) Der Nutzer ist berechtigt, die Administration selbständig durchzuführen, soweit dafür entsprechende Möglichkeiten durch den Anbieter bereitgestellt werden.

§6 Änderungen dieses Vertrages
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag zu ändern, um neuen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, der Nutzer ist schriftlich zu informieren.
(2) Änderungen nach Absatz (1) berechtigen den Nutzer zu einer sofortigen schriftlichen Kündigung innerhalb von 14 Tagen. Geht keine solche Kündigung ein oder wird das System auch nach der Frist von 14 Tagen weiterhin genutzt, gilt die Vertragsänderung als akzeptiert.

§7 Kündigung des Vertrages
(1) Für Kündigungen besteht eine beidseitige Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Der Anbieter hält nach der Kündigung die Daten für die Dauer von 1 Monat vorrätig und übergibt sie dem Nutzer auf Anfrage. Dies gilt ebenso für Kündigungen nach §6 Absatz (2).

§8 Disclaimer (RL-Regelungen)
(1) Der Anbieter gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit des Systems, soweit dies Belange des Hostingproviders betrifft.
(2) Der Anbieter gibt keine Garantie auf die Vollständigkeit oder korrekte Funktion des Systems. Der Nutzer erkennt an, dass die Abwesenheit von Fehlern in der Software nicht nachgewiesen werden kann.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, das System aus RL-Gründen jederzeitig abzuschalten.
(4) Der Anbieter behält sich vor, einzelne Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, sofern sie mutwillig und bewusst das System zu eigenen Gunsten unter Umgehung der technischen und betrieblichen Möglichkeiten manipuliert oder den Versuch dazu unternommen haben.
(5) Der Anbieter behält sich vor, vom Nutzer genehmigte Privatbanken abzulehnen, sofern er Vorbehalte gegen die Integrität des Bankinhabers hat.

Zitat

When all else fails, read the directions.

22

Montag, 20. Oktober 2003, 17:50

Zitat

Original von Eva Maria Eros

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Es macht den falschen Ansatz. In Moncao z.B. ist die WiSim mittlerweile der Hauptgrund, warum es Aktivität gibt. Die Handhabnung ist zu sehr auf Automatik angelegt und ... ich weiß nicht warum, aber es behagt mir einfach nicht.

Übrigens weiß ich, wovon ich rede. Ich habe immernoch ein (Firmen-)Konto dort. ;)


Ich hab eigentlich nur vom Kontensystem gesprochen. Das ist ja unabhängig von der WiSim, oder nicht?


In Moncao wird ja derzeit auch nur ein Kontensystem betrieben. Allerdings gilt dies als erster Schritt in Richtung einer umfangreicheren, echten WiSim (mit Produktionsbaum, richtigen Wirtschaftskreisläufen etc.).
Mit freundlichem Gruß,

Platon

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23

Dienstag, 21. Oktober 2003, 13:50

Ich denke, eine zu tiefe WiSim mit Produktionsbäumen, etc. schadet uns eher, da diese viel zu aufwendig ist. Es sollte schon eher eine einfache wie in Freiland sein.