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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

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21

Montag, 13. Juni 2005, 11:42

Vorab: diese Diskussion sollte im Büro des Präsidenten weitergeführt werden. Die eigentliche Aussprache über den Beschlussantrag ist beendet.

Darüber hinaus würde mich eine Begründung des Einspruches interessieren. Mir erscheint dieser als willkürlich.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass ...

Zitat


der Beschlussantrag hinsichtlich aller geäußerten und nicht mehrheitlich zurückgewiesenen Änderungsvorschläge zur Abstimmung gestellt


...wird.

Dies schließt auch die Aufnahme der Änderungswünsche seiner Majestät ein; beachtet jedoch nicht den Wunsch seiner Majestät, einen Änderungsvorschlag eines anderen Mitgliedes nicht aufzunehmen oder der VK nicht zur Zustimmung vorzulegen.
MfG
Quentin Vaurien

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quentin Vaurien« (13. Juni 2005, 11:43)


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22

Dienstag, 14. Juni 2005, 11:11

Ihren Einspruch gegen meine Interpratation der Geschäftsordnung sehe ich als erledigt an. In der Angelegenheit "Abstimmung über alternative Beschlussvorschläge" gehen wir offensichtlich konform; die Feststellung (keine Interpretation), dass seine Majestät kein Mitglied der Volkskammer ist, erlaubt keinen Einspruch Ihrerseits.

Um nach den Vorschriften der noch gültigen GO vom 07.08.2004 zu handeln, hier insbesondere: § 4 Abs. 2 und 6, ist die Beratung beendet worden. Weitere Wortbeiträge sind diesbezüglich nicht gestattet. Die Fristen dürften Ihnen bekannt sein.

Ich werde den Entwurf, wie er sich aus der Aussprache ergibt, zu einem Beschlussvorschlag zusammenfassen und der VK zur Abstimmung vorlegen; sollte seine Majestät von seinem Vetorecht Gebrauch machen wollen, so kann dies erst nach Vorlage des Abstimmungsergebnisses erfolgen.
MfG
Quentin Vaurien

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Quentin Vaurien« (14. Juni 2005, 11:30)