Ok. Könnte halt ein wenig zu Verwirrung führen, wenn _jeglicher_ Entzug durch das Gericht beschieden werden muss, aber nach einmonatiger Inaktivität es automatisch geht.

Klingt halt n bisserl nach Widerspruch...
Vorschlag: (2) Über nicht gesetzlich geregelten Entzug der Staatsbürgerschaft entscheidet das Gericht.