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hat ihr kanzler mich angelogen oder ist die neu?
oder habe ich ihm den falschen namen gesagt?
oder habe ich ihm den falschen namen gesagt?
Zitat
When all else fails, read the directions.
ICQ
Nein, habe ich schon länger.
Frieden und Freundschaft
Mentor Sarekeus Spockos
Mentor Sarekeus Spockos
Ich habe gerade meinen kleinen Einführungsvortrag heraus gesucht und werde diesen hier kurz vortragen.
Einführung in das MiNWi-Konzept
Liebe Zuhörer,
ich möchte Sie herzlich zu einer kleinen Einführung in das MiNWi-Konzept begrüßen.
Ein wichtiger Teil des Lebens ist die Wirtschaft, so sollte jede Mikronation auch ein Wirtschaftssystem enthalten. Da meist niemand kontinuierlich ein solches System steuern will, muss das System selbstlaufend sein.
Grundlage des Wirtschaftens ist ein Zahlungssystem. Die Bezahlung wird im MiNWi-Konzept durch bargeldlose Überweisungen von Konto zu Konto realisiert. Vielfältige Funktionen unterstützen dies. Banken können dabei auch von jedem Bürger gegründet werden, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen. Zur Unterstützung gibt der Staat ein Softwaresystem für Banken vor. Zur Zeit entwickelt die Firma MiNSoft ein komfortables System.
Firmen sind das Rückgrat der Wirtschaft. Sie können Angestellte beschäftigen und entlohnen, um Ihre Aufgaben zu erfüllen. Firmen können gegen Bezahlung Dienstleistungen erbringen wie das Erstellen von Homepages, Beratungen, Arbeitsvermittlung und vieles mehr
Es gibt auch ein Warensystem. Firmen produzieren mit Hilfe ihrer Angestellten Waren und verkaufen diese an Bürger. Die Bürger haben diese Waren in Ihrem Besitz und wer will, kann seinen Besitz mit dem Anderer vergleichen. Die Waren altern im Laufe der Zeit und verlieren dabei an Wert, bis sie schließlich verbraucht sind, also verschwinden.
Vereine und Parteien sind nicht auf Gewinne ausgerichtet, aber sie brauchen für ihre Vorstände, Werbung und anderes Geld, dass sie über Mitgliedsbeiträge einnehmen.
Der Staat finanziert sich über Steuern und Abgaben. Das Geld kann er zur Wirtschaftsförderung an ausgewählte Bürger und Institutionen verteilen oder Anschaffungen zu Staatszwecken tätigen.
Die Wirtschaft regelt sich in einem Finanzkreislauf weitgehend selbst. Die Äußeren Parameter werden einerseits vom Wirtschaftsminister und andererseits vom Zentralbank-Direktor frei eingestellt.
Das Konzept sieht auch vor, auf internationaler Ebene die Konvertibilität verschiedener Währungen in einem floatierenden Wechelkursverhältnis zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage wäre der wirtschaftliche Austausch von Waren und Dienstleistungen möglich. Das von mir dafür vorgesehene Konzept stelle ich gerne vor, aber es erfordert die Beteiligung von mehr als zwei Ländern. Ansonsten könnten wir versuchen ein System fester Wechselkurse zwischen unseren beiden Ländern zu installieren.
Das von der MiNSoft erstellte Bankensystem enthält bereits in seinem Grundkonzept die technischen Voraussetzungen für internationale Zahlungen. Dies geschieht durch Realisierung einer Kommunikation über Rechnergrenzen hinweg durch Verwendung von xmlrpc über http-Protokoll.
Dieser kurze Vortrag soll nur einen ersten Einblick vermitteln. Eine etwas ausführlichere Darstellung des MiNWi-Konzepts ist auf den MinWi-Seiten zu finden.
Ich würde mich auch sehr über weitere Fragen, Kritik und Anregungen freuen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass unsere beiden Länder gemeinsam ein tragfähiges Konzept entwickeln.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe Ihr Interesse geweckt zu haben.
Einführung in das MiNWi-Konzept
Liebe Zuhörer,

ich möchte Sie herzlich zu einer kleinen Einführung in das MiNWi-Konzept begrüßen.
Ein wichtiger Teil des Lebens ist die Wirtschaft, so sollte jede Mikronation auch ein Wirtschaftssystem enthalten. Da meist niemand kontinuierlich ein solches System steuern will, muss das System selbstlaufend sein.
Grundlage des Wirtschaftens ist ein Zahlungssystem. Die Bezahlung wird im MiNWi-Konzept durch bargeldlose Überweisungen von Konto zu Konto realisiert. Vielfältige Funktionen unterstützen dies. Banken können dabei auch von jedem Bürger gegründet werden, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen. Zur Unterstützung gibt der Staat ein Softwaresystem für Banken vor. Zur Zeit entwickelt die Firma MiNSoft ein komfortables System.
Firmen sind das Rückgrat der Wirtschaft. Sie können Angestellte beschäftigen und entlohnen, um Ihre Aufgaben zu erfüllen. Firmen können gegen Bezahlung Dienstleistungen erbringen wie das Erstellen von Homepages, Beratungen, Arbeitsvermittlung und vieles mehr
Es gibt auch ein Warensystem. Firmen produzieren mit Hilfe ihrer Angestellten Waren und verkaufen diese an Bürger. Die Bürger haben diese Waren in Ihrem Besitz und wer will, kann seinen Besitz mit dem Anderer vergleichen. Die Waren altern im Laufe der Zeit und verlieren dabei an Wert, bis sie schließlich verbraucht sind, also verschwinden.
Vereine und Parteien sind nicht auf Gewinne ausgerichtet, aber sie brauchen für ihre Vorstände, Werbung und anderes Geld, dass sie über Mitgliedsbeiträge einnehmen.
Der Staat finanziert sich über Steuern und Abgaben. Das Geld kann er zur Wirtschaftsförderung an ausgewählte Bürger und Institutionen verteilen oder Anschaffungen zu Staatszwecken tätigen.
Die Wirtschaft regelt sich in einem Finanzkreislauf weitgehend selbst. Die Äußeren Parameter werden einerseits vom Wirtschaftsminister und andererseits vom Zentralbank-Direktor frei eingestellt.
Das Konzept sieht auch vor, auf internationaler Ebene die Konvertibilität verschiedener Währungen in einem floatierenden Wechelkursverhältnis zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage wäre der wirtschaftliche Austausch von Waren und Dienstleistungen möglich. Das von mir dafür vorgesehene Konzept stelle ich gerne vor, aber es erfordert die Beteiligung von mehr als zwei Ländern. Ansonsten könnten wir versuchen ein System fester Wechselkurse zwischen unseren beiden Ländern zu installieren.
Das von der MiNSoft erstellte Bankensystem enthält bereits in seinem Grundkonzept die technischen Voraussetzungen für internationale Zahlungen. Dies geschieht durch Realisierung einer Kommunikation über Rechnergrenzen hinweg durch Verwendung von xmlrpc über http-Protokoll.
Dieser kurze Vortrag soll nur einen ersten Einblick vermitteln. Eine etwas ausführlichere Darstellung des MiNWi-Konzepts ist auf den MinWi-Seiten zu finden.
Ich würde mich auch sehr über weitere Fragen, Kritik und Anregungen freuen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass unsere beiden Länder gemeinsam ein tragfähiges Konzept entwickeln.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe Ihr Interesse geweckt zu haben.
Narr von Dionysos
momentaner Zwischenstand Teil 1:
Vertrag zwischen der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos über die alpinisch-dionysische Zusammenarbeit
Gemeinsame Erklärung
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia, Clausi von Plausibel, und der Bundeskanzler der Republik Dionysos, El Giovani Tres, haben sich in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos, ein geschichtliches Ereignis darstellt, dass das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neu gestaltet, in dem Bewusstsein, dass eine enge Solidarität die beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet, angesichts der Tatsache, dass insbesondere die Wirtschaftler sich dieser Solidarität bewusst geworden ist, und dass ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der aranisch-dionysischen Freundschaft zukommt, in der Erkenntnis, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerlässlichen Schritt auf dem Wege zu einer florierenden Wirtschaft bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in Vertrag niedergelegt sind, einverstanden erklärt.
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia:
Clausi von Plausibel
Der Bundeskanzler der Republik Dionysos:
El Giovani Tres
Im Anschluss an die Gemeinsame Erklärung des Staatspräsidenten der Demokratischen Republik Alpinia und des Bundeskanzlers der Republik Dionysos über die Organisation und die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten wurden die folgenden Bestimmungen vereinbart:
Präambel:
Wir, die Staaten Demokratische Republik Alpinia und Republik Dionysos, lieben das Schönes in Schlichtheit, lieben Wissen und Bildung, aber frei von Weichlichkeit. Reichtum ist bei uns zum Gebrauch in der rechten Weise, aber nicht zum Prahlen da. Armut einzugestehen bringt keine Schande, wohl aber, nicht tätig aus ihr fortzustreben. Wir, die Staaten Demokratische Republik Alpinia und Republik Dionysos, einig in den Punkten dieses Vertrages, unter eigenständigen, freien und unabhängigen Willen, in der Verantwortung gegenüber der Natur, und von den Willen beseelt, um eine vollkommenere Gemeinschaft zu bilden, im Bestreben, einen Vertrag zu schaffen, um Demokratie, Unabhängigkeit und äußeren Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke unserer Völker sich misst am Wohl der Schwachen, haben wir diesen Vertrag für die Staaten Demokratische Republik Alpinia und Republik Dionysos beschlossen und festgesetzt.
Der Zweck der Allianz:
Die Allianz schützt die Freiheit und die Rechte der Einwohner ihrer Mitgliedsstaaten und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit der beiden Länder. Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt der Allianz. Sie sorgt für eine möglichst große Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten. Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung. Grundlage und Schranke alliierten Handelns ist das Recht. Alliiertes Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismäßig sein. Staatsorgane und Private handeln nach Treu und Glauben. Die Allianz erfüllt die Aufgaben, die ihr der Allianzvertrag zuweist. Sie übernimmt die Aufgaben, die einer einheitlichen Regelung bedürfen.
I. Grundlegende Punkte der gegenseitigen Beziehung zwischen der Demokratische Republik Alpinia und der Republik Dionysos
1. Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos streben eine alliierte und diplomatische Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an und erkennen sich gegenseitig als unabhängige und Souveräne Staaten an.
2. Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos stimmen einem Austausch von Diplomaten zu und ermöglichen den Botschafteraustausch. Die Botschafter beider Länder erhalten diplomatische Immunität. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Die Vertragspartner ermöglichen das Einrichten von Botschaften im eigenen Territorium. Botschaftsgelände ist geschütztes Gebiet und ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten. Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
3. Direkte Einmischungen in die Innenpolitik des Gegenübers durch eine unterzeichnende Nation sind untersagt. Empfehlungen und Statements und konstruktive Kritik dagegen sind erwünscht.
4. Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos werden zusammenwirken, um sich gegenseitig bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen Hilfe zu leisten. Wird eine Nation durch militärische Aggression bedroht, kann Sie beim Vertragspartner Hilfe ersuchen. Eine Präventivverteidigung jedoch ist untersagt.
5. Bürger aus der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos können sich ohne Visumspflicht im Territorium des Gegenübers aufhalten. Personalkontrolle an der Grenze sowie auch im Territorium des Gegenübers ist möglich. Dies gilt nicht für die Grenze an das Botschaftsgelände; dort sind Personalkontrollen nur bei nicht in der Botschaft arbeitenden Personen zulässig. Bürger der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie, mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium, des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält ebenfalls diplomatische Immunität. Die im Grundgesetz der Republik Dionysos verankerte Menschenrechte sind von den beiden Mitgliedsstaaten der Allianz einzuhalten.
II. Organisation
1. Die Staats- und Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im Folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, sooft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens viermal jährlich.
2. Die für Außenpolitik und Diplomatie zuständigen Minister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle zwei Monate zusammen. Unbeschadet der normalen Kontakte über die Botschaften treten diejenigen leitenden Beamten der beiden Ministerien dieser Ressorts, denen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten obliegen, alle drei Wochen abwechselnd in Rantaplan und Klauth zusammen, um den Stand der vorliegenden Fragen festzustellen und die Zusammenkunft der Minister vorzubereiten. Ferner nehmen die diplomatischen Vertretungen und die Konsulate der beiden Staaten sowie ihre ständigen Vertretungen bei den internationalen Organisationen die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses auf.
3. Zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten finden regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Umwelt statt. Die für Außenpolitik und Diplomatie zuständigen Minister sind bei diesen Zusammenkünften vertreten, um die Gesamtkoordinierung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.
a) Die für Wirtschaft, Finanzen, Infrastruktur und Verkehr zuständigen Minister treten wenigstens einmal alle zwei Monate zusammen. Ferner treffen sich die für Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung zuständigen Minister, sowie die für Kunst und Kultur zuständigen Minister in den gleichen Zeitabständen, um die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.
b) Die für Umwelt zuständigen Minister beider Staaten treten wenigstens einmal alle drei Monate zusammen.
c) Die für Bildung zuständigen Minister, sowie die für Sport zuständigen Minister treffen sich wenigstens einmal alle vier Monate.
Gemeinsame Erklärung
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia, Clausi von Plausibel, und der Bundeskanzler der Republik Dionysos, El Giovani Tres, haben sich in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos, ein geschichtliches Ereignis darstellt, dass das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neu gestaltet, in dem Bewusstsein, dass eine enge Solidarität die beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet, angesichts der Tatsache, dass insbesondere die Wirtschaftler sich dieser Solidarität bewusst geworden ist, und dass ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der aranisch-dionysischen Freundschaft zukommt, in der Erkenntnis, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerlässlichen Schritt auf dem Wege zu einer florierenden Wirtschaft bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in Vertrag niedergelegt sind, einverstanden erklärt.
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia:
Clausi von Plausibel
Der Bundeskanzler der Republik Dionysos:
El Giovani Tres
Im Anschluss an die Gemeinsame Erklärung des Staatspräsidenten der Demokratischen Republik Alpinia und des Bundeskanzlers der Republik Dionysos über die Organisation und die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten wurden die folgenden Bestimmungen vereinbart:
Präambel:
Wir, die Staaten Demokratische Republik Alpinia und Republik Dionysos, lieben das Schönes in Schlichtheit, lieben Wissen und Bildung, aber frei von Weichlichkeit. Reichtum ist bei uns zum Gebrauch in der rechten Weise, aber nicht zum Prahlen da. Armut einzugestehen bringt keine Schande, wohl aber, nicht tätig aus ihr fortzustreben. Wir, die Staaten Demokratische Republik Alpinia und Republik Dionysos, einig in den Punkten dieses Vertrages, unter eigenständigen, freien und unabhängigen Willen, in der Verantwortung gegenüber der Natur, und von den Willen beseelt, um eine vollkommenere Gemeinschaft zu bilden, im Bestreben, einen Vertrag zu schaffen, um Demokratie, Unabhängigkeit und äußeren Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke unserer Völker sich misst am Wohl der Schwachen, haben wir diesen Vertrag für die Staaten Demokratische Republik Alpinia und Republik Dionysos beschlossen und festgesetzt.
Der Zweck der Allianz:
Die Allianz schützt die Freiheit und die Rechte der Einwohner ihrer Mitgliedsstaaten und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit der beiden Länder. Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt der Allianz. Sie sorgt für eine möglichst große Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten. Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung. Grundlage und Schranke alliierten Handelns ist das Recht. Alliiertes Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismäßig sein. Staatsorgane und Private handeln nach Treu und Glauben. Die Allianz erfüllt die Aufgaben, die ihr der Allianzvertrag zuweist. Sie übernimmt die Aufgaben, die einer einheitlichen Regelung bedürfen.
I. Grundlegende Punkte der gegenseitigen Beziehung zwischen der Demokratische Republik Alpinia und der Republik Dionysos
1. Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos streben eine alliierte und diplomatische Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an und erkennen sich gegenseitig als unabhängige und Souveräne Staaten an.
2. Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos stimmen einem Austausch von Diplomaten zu und ermöglichen den Botschafteraustausch. Die Botschafter beider Länder erhalten diplomatische Immunität. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Die Vertragspartner ermöglichen das Einrichten von Botschaften im eigenen Territorium. Botschaftsgelände ist geschütztes Gebiet und ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten. Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
3. Direkte Einmischungen in die Innenpolitik des Gegenübers durch eine unterzeichnende Nation sind untersagt. Empfehlungen und Statements und konstruktive Kritik dagegen sind erwünscht.
4. Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos werden zusammenwirken, um sich gegenseitig bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen Hilfe zu leisten. Wird eine Nation durch militärische Aggression bedroht, kann Sie beim Vertragspartner Hilfe ersuchen. Eine Präventivverteidigung jedoch ist untersagt.
5. Bürger aus der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos können sich ohne Visumspflicht im Territorium des Gegenübers aufhalten. Personalkontrolle an der Grenze sowie auch im Territorium des Gegenübers ist möglich. Dies gilt nicht für die Grenze an das Botschaftsgelände; dort sind Personalkontrollen nur bei nicht in der Botschaft arbeitenden Personen zulässig. Bürger der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie, mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium, des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält ebenfalls diplomatische Immunität. Die im Grundgesetz der Republik Dionysos verankerte Menschenrechte sind von den beiden Mitgliedsstaaten der Allianz einzuhalten.
II. Organisation
1. Die Staats- und Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im Folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, sooft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens viermal jährlich.
2. Die für Außenpolitik und Diplomatie zuständigen Minister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle zwei Monate zusammen. Unbeschadet der normalen Kontakte über die Botschaften treten diejenigen leitenden Beamten der beiden Ministerien dieser Ressorts, denen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten obliegen, alle drei Wochen abwechselnd in Rantaplan und Klauth zusammen, um den Stand der vorliegenden Fragen festzustellen und die Zusammenkunft der Minister vorzubereiten. Ferner nehmen die diplomatischen Vertretungen und die Konsulate der beiden Staaten sowie ihre ständigen Vertretungen bei den internationalen Organisationen die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses auf.
3. Zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten finden regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Umwelt statt. Die für Außenpolitik und Diplomatie zuständigen Minister sind bei diesen Zusammenkünften vertreten, um die Gesamtkoordinierung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.
a) Die für Wirtschaft, Finanzen, Infrastruktur und Verkehr zuständigen Minister treten wenigstens einmal alle zwei Monate zusammen. Ferner treffen sich die für Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung zuständigen Minister, sowie die für Kunst und Kultur zuständigen Minister in den gleichen Zeitabständen, um die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.
b) Die für Umwelt zuständigen Minister beider Staaten treten wenigstens einmal alle drei Monate zusammen.
c) Die für Bildung zuständigen Minister, sowie die für Sport zuständigen Minister treffen sich wenigstens einmal alle vier Monate.
Frieden und Freundschaft
Mentor Sarekeus Spockos
Mentor Sarekeus Spockos
momentaner Zwischenstand Teil 2:
III. Programm
A Auswärtige Angelegenheiten
1. Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation betrifft unter Anderem folgende Gegenstände:
- Angelegenheiten, die in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind, insbesondere in der UVNO und der UC und den Sonderorganisationen der beiden internationalen Organisationen.
2. Die beiden Regierungen prüfen gemeinsam die Mittel und Wege dazu, ihre in anderen wichtigen Bereichen der Wirtschaftspolitik, der Energiepolitik, der Verkehrs- und Transportfragen, der industriellen Entwicklung ebenso wie der Ausfuhrkreditpolitik, zu verstärken.
B Wirtschaft
Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos arbeiten wirtschaftlich zusammen und in Wirtschaftssimulationsfragen wird das Wissen ausgetauscht und zusammen gearbeitet. Dem Handel zwischen der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos wird zugestimmt. Es ist darauf zu achten, dass die Inflationsrate nicht mehr als 5 Prozent übersteigen sollte. Es ist darauf zu achten, dass die Neuverschuldung des Staates nicht 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht übersteigen sollte. Es ist darauf zu achten, dass der gesamte Schuldenstand des Staates nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen sollte. Die langfristigen Zinsen sollten auf einem ausreichend niedrigen Niveau sein. Sie sollten höchstens vier Prozent betragen. Es ist darauf zu achten, dass der Wechselkurs zwischen Alpen-Dollar und Dion in einem Zeitraum von zwei Monaten höchstens um 5% schwankt.
C Verteidigung
I. Auf diesem Gebiet werden nachstehende Ziele verfolgt:
Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik nähern sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander an, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Es werden alpinisch-dionysische Institute für militärisch-operative Forschung errichtet. Auf dem Gebiet der Rüstung arbeiten die beiden Regierungen gemeinsam, vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren zweimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
II. Die Regierungen arbeiten auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes zusammen.
D Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung
Auf den Gebieten der Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung organisieren die beiden Regierungen, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Forschungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren zweimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
E Bildung
1. Auf dem Gebiet der Bildung richten sich die Bemühungen hauptsächlich auf folgende Punkte:
a) Frage der Gleichwertigkeit der Diplome
Die zuständigen Behörden beider Staaten sollen gebeten werden, beschleunigt Bestimmungen über die Gleichwertigkeit der Schulzeiten, die Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome zu erlassen.
b) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung
Die Forschungsstellen und die wissenschaftlichen Institute bauen ihre Verbindungen untereinander aus, wobei sie mit einer gründlicheren gegenseitigen Unterrichtung beginnen; vereinbarte Forschungsprogramme werden in den Disziplinen aufgestellt, in denen sich dies als möglich erweist.
2. Der alpinischen und dionysischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut. Es wird ein Austausch- und Förderungswerk der beiden Länder errichtet, an dessen Spitze ein unabhängiges Kuratorium steht. Diesem Werk wird ein alpinisch-dionysischer Gemeinschaftsfonds zur Verfügung gestellt, der der Begegnung und dem Austausch von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern zwischen beiden Ländern dient.
F Umwelt
Auf dem Gebiet der Umwelt arbeiten die beiden Regierungen vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Forschungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zusammen. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren dreimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
IV. Schlussbestimmungen
1. In beiden Ländern werden die erforderlichen Anordnungen zur unverzüglichen Verwirklichung des Vorstehenden getroffen. Die Außenminister stellen bei jeder ihrer Zusammenkünfte fest, welche Fortschritte erzielt worden sind.
2. Die beiden Regierungen können die Anpassungen vornehmen, die sich zur Ausführung dieses Vertrages als wünschenswert erweisen, wenn die Regierungen beider Länder dies zustimmen.
3. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald jeder der beiden Vertragschließenden dem anderen mitgeteilt hat, dass die dazu erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für die Demokratische Republik Alpinia und der Republik Dionysos gültig. Dieser Vertrag kann einseitig aufgelöst werden, dazu ist eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner notwendig. Es besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Nachdem die Gültigkeit des Vertrages durch die Auflösung erloschen ist, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber. Falls Vertragsbrüche vorliegen, kann der Vertrag mit der Frist einer Woche gekündigt werden, bei Bruch der Punkte I. 1 und 2 fristlos. Über Vertragsbrüche entscheidet ein von beiden Seiten anerkannter Schiedsrichter. Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages müssen die Botschafter unversehrt in Ihr Heimatland zurückkehren können, sofern das andere Land dies verlangt.
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia:
Clausi von Plausibel
Der Bundespräsident der Republik Dionysos:
Dr. Dmitrij Arkadejewitsch Popov
Unterzeichnet am:
wx.02.03
A Auswärtige Angelegenheiten
1. Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation betrifft unter Anderem folgende Gegenstände:
- Angelegenheiten, die in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind, insbesondere in der UVNO und der UC und den Sonderorganisationen der beiden internationalen Organisationen.
2. Die beiden Regierungen prüfen gemeinsam die Mittel und Wege dazu, ihre in anderen wichtigen Bereichen der Wirtschaftspolitik, der Energiepolitik, der Verkehrs- und Transportfragen, der industriellen Entwicklung ebenso wie der Ausfuhrkreditpolitik, zu verstärken.
B Wirtschaft
Die Demokratische Republik Alpinia und die Republik Dionysos arbeiten wirtschaftlich zusammen und in Wirtschaftssimulationsfragen wird das Wissen ausgetauscht und zusammen gearbeitet. Dem Handel zwischen der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos wird zugestimmt. Es ist darauf zu achten, dass die Inflationsrate nicht mehr als 5 Prozent übersteigen sollte. Es ist darauf zu achten, dass die Neuverschuldung des Staates nicht 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht übersteigen sollte. Es ist darauf zu achten, dass der gesamte Schuldenstand des Staates nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen sollte. Die langfristigen Zinsen sollten auf einem ausreichend niedrigen Niveau sein. Sie sollten höchstens vier Prozent betragen. Es ist darauf zu achten, dass der Wechselkurs zwischen Alpen-Dollar und Dion in einem Zeitraum von zwei Monaten höchstens um 5% schwankt.
C Verteidigung
I. Auf diesem Gebiet werden nachstehende Ziele verfolgt:
Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik nähern sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander an, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Es werden alpinisch-dionysische Institute für militärisch-operative Forschung errichtet. Auf dem Gebiet der Rüstung arbeiten die beiden Regierungen gemeinsam, vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren zweimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
II. Die Regierungen arbeiten auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes zusammen.
D Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung
Auf den Gebieten der Wissenschaft, Forschung, Technik und Entwicklung organisieren die beiden Regierungen, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Forschungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren zweimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
E Bildung
1. Auf dem Gebiet der Bildung richten sich die Bemühungen hauptsächlich auf folgende Punkte:
a) Frage der Gleichwertigkeit der Diplome
Die zuständigen Behörden beider Staaten sollen gebeten werden, beschleunigt Bestimmungen über die Gleichwertigkeit der Schulzeiten, die Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome zu erlassen.
b) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung
Die Forschungsstellen und die wissenschaftlichen Institute bauen ihre Verbindungen untereinander aus, wobei sie mit einer gründlicheren gegenseitigen Unterrichtung beginnen; vereinbarte Forschungsprogramme werden in den Disziplinen aufgestellt, in denen sich dies als möglich erweist.
2. Der alpinischen und dionysischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut. Es wird ein Austausch- und Förderungswerk der beiden Länder errichtet, an dessen Spitze ein unabhängiges Kuratorium steht. Diesem Werk wird ein alpinisch-dionysischer Gemeinschaftsfonds zur Verfügung gestellt, der der Begegnung und dem Austausch von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern zwischen beiden Ländern dient.
F Umwelt
Auf dem Gebiet der Umwelt arbeiten die beiden Regierungen vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Forschungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zusammen. Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren dreimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.
IV. Schlussbestimmungen
1. In beiden Ländern werden die erforderlichen Anordnungen zur unverzüglichen Verwirklichung des Vorstehenden getroffen. Die Außenminister stellen bei jeder ihrer Zusammenkünfte fest, welche Fortschritte erzielt worden sind.
2. Die beiden Regierungen können die Anpassungen vornehmen, die sich zur Ausführung dieses Vertrages als wünschenswert erweisen, wenn die Regierungen beider Länder dies zustimmen.
3. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald jeder der beiden Vertragschließenden dem anderen mitgeteilt hat, dass die dazu erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für die Demokratische Republik Alpinia und der Republik Dionysos gültig. Dieser Vertrag kann einseitig aufgelöst werden, dazu ist eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner notwendig. Es besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Nachdem die Gültigkeit des Vertrages durch die Auflösung erloschen ist, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber. Falls Vertragsbrüche vorliegen, kann der Vertrag mit der Frist einer Woche gekündigt werden, bei Bruch der Punkte I. 1 und 2 fristlos. Über Vertragsbrüche entscheidet ein von beiden Seiten anerkannter Schiedsrichter. Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages müssen die Botschafter unversehrt in Ihr Heimatland zurückkehren können, sofern das andere Land dies verlangt.
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia:
Clausi von Plausibel
Der Bundespräsident der Republik Dionysos:
Dr. Dmitrij Arkadejewitsch Popov
Unterzeichnet am:
wx.02.03
Frieden und Freundschaft
Mentor Sarekeus Spockos
Mentor Sarekeus Spockos
Dort könnte es ein Problem mit unserer Verfassung geben. Demnach ist während eines Notstandes die Ausserkraftsetzung der Grundrechte erlaubt (wird sicherlich nie angewendet, aber das ist nun mal Gesetz), daher wäre eine Ausweitung der Grundrechte auf jene der Republik Dionysos eine faktische Aufhebung jener Bestimmung. Das wäre aber wiederum nicht im Sinne des Vertrages.
Zitat
Original von Mentor Sarekeus Spockos
5. [...]
Die im Grundgesetz der Republik Dionysos verankerte Menschenrechte sind von den beiden Mitgliedsstaaten der Allianz einzuhalten.

Alles andere gefällt mir ausserordentlich!

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Dort könnte es ein Problem mit unserer Verfassung geben. Demnach ist während eines Notstandes die Ausserkraftsetzung der Grundrechte erlaubt (wird sicherlich nie angewendet, aber das ist nun mal Gesetz), daher wäre eine Ausweitung der Grundrechte auf jene der Republik Dionysos eine faktische Aufhebung jener Bestimmung. Das wäre aber wiederum nicht im Sinne des Vertrages.
Zitat
Original von Mentor Sarekeus Spockos
5. [...]
Die im Grundgesetz der Republik Dionysos verankerte Menschenrechte sind von den beiden Mitgliedsstaaten der Allianz einzuhalten.
Alles andere gefällt mir ausserordentlich!
Das ist ehrlich gesagt eine ziemlich krasse Bestimmung. Daß man den Rest außer Kraft setzen kann, finde ich O.K., aber die Grundrechte sollten doch immer gelten.
Die Bestimmung würde ja auch nur beim Notstand greifen und kann jederzeit durch das Parlament (welches derzeit aufgelöst ist, ist wohl doch ein kleines problem!
Zitat
Original von ElTres
[Das ist ehrlich gesagt eine ziemlich krasse Bestimmung. Daß man den Rest außer Kraft setzen kann, finde ich O.K., aber die Grundrechte sollten doch immer gelten.

Davon abgesehen darf gerade der Rest der Verfassung nicht ausser Kraft gesetzt werden...

Aber ich sehe schon, da muss eine kleine Überarbeitung der Verfassung her, spätestens jetzt.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Gut, ich schlag mal vor, wir unterzeichnen die gemeinsame Erklärung und Ihr überlegt Euch, was Ihr für Änderungen an dem Vertrag wollt. Wenn das neue Parlament gewählt ist, sollten wir den Vertrag dann jeweils in die Parlamente bringen.
Ich würde sowieso gern die Verhandlungen in der MGE abwarten, bevor wir den Vertrag festmachen. OK?
Ich würde sowieso gern die Verhandlungen in der MGE abwarten, bevor wir den Vertrag festmachen. OK?
Gemeinsame Erklärung
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia, Clausi von Plausibel, und der Bundeskanzler der Republik Dionysos, El Giovani Tres, haben sich in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos, ein geschichtliches Ereignis darstellt, dass das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neu gestaltet, in dem Bewusstsein, dass eine enge Solidarität die beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet, angesichts der Tatsache, dass insbesondere die Wirtschaftler sich dieser Solidarität bewusst geworden ist, und dass ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der alpinisch-dionysischen Freundschaft zukommt, in der Erkenntnis, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerlässlichen Schritt auf dem Wege zu einer florierenden Wirtschaft bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in einem Vertrag niederzulegen sind, einverstanden erklärt.
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia, Clausi von Plausibel, und der Bundeskanzler der Republik Dionysos, El Giovani Tres, haben sich in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos, ein geschichtliches Ereignis darstellt, dass das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neu gestaltet, in dem Bewusstsein, dass eine enge Solidarität die beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet, angesichts der Tatsache, dass insbesondere die Wirtschaftler sich dieser Solidarität bewusst geworden ist, und dass ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der alpinisch-dionysischen Freundschaft zukommt, in der Erkenntnis, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerlässlichen Schritt auf dem Wege zu einer florierenden Wirtschaft bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in einem Vertrag niederzulegen sind, einverstanden erklärt.
*kritzel*
Gemeinsame Erklärung
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia, Clausi von Plausibel, und der Bundeskanzler der Republik Dionysos, El Giovani Tres, haben sich in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos, ein geschichtliches Ereignis darstellt, dass das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neu gestaltet, in dem Bewusstsein, dass eine enge Solidarität die beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet, angesichts der Tatsache, dass insbesondere die Wirtschaftler sich dieser Solidarität bewusst geworden ist, und dass ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der alpinisch-dionysischen Freundschaft zukommt, in der Erkenntnis, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerlässlichen Schritt auf dem Wege zu einer florierenden Wirtschaft bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in einem Vertrag niederzulegen sind, einverstanden erklärt.
Unterschrift für Alpinia:
Gemeinsame Erklärung
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia, Clausi von Plausibel, und der Bundeskanzler der Republik Dionysos, El Giovani Tres, haben sich in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos, ein geschichtliches Ereignis darstellt, dass das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neu gestaltet, in dem Bewusstsein, dass eine enge Solidarität die beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet, angesichts der Tatsache, dass insbesondere die Wirtschaftler sich dieser Solidarität bewusst geworden ist, und dass ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der alpinisch-dionysischen Freundschaft zukommt, in der Erkenntnis, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerlässlichen Schritt auf dem Wege zu einer florierenden Wirtschaft bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in einem Vertrag niederzulegen sind, einverstanden erklärt.
Unterschrift für Alpinia:

Zitat
Original von Clausi von Plausibel
*kritzel*
Gemeinsame Erklärung
Der Staatspräsident der Demokratischen Republik Alpinia, Clausi von Plausibel, und der Bundeskanzler der Republik Dionysos, El Giovani Tres, haben sich in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der Demokratischen Republik Alpinia und der Republik Dionysos, ein geschichtliches Ereignis darstellt, dass das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neu gestaltet, in dem Bewusstsein, dass eine enge Solidarität die beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet, angesichts der Tatsache, dass insbesondere die Wirtschaftler sich dieser Solidarität bewusst geworden ist, und dass ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der alpinisch-dionysischen Freundschaft zukommt, in der Erkenntnis, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerlässlichen Schritt auf dem Wege zu einer florierenden Wirtschaft bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in einem Vertrag niederzulegen sind, einverstanden erklärt.
Unterschrift für Alpinia:
für die Republik Dionysos

So, damit hätten wir das schonmal unter Dach und Fach. 
Ich hoffe darauf, dass das Parlament bald nach der Wahl zusammentreten kann und kurz darauf den Vertrag abgesgnet.

Ich hoffe darauf, dass das Parlament bald nach der Wahl zusammentreten kann und kurz darauf den Vertrag abgesgnet.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ja, dies ist ein weiterer Schritt Richtung Freundschaft und mehr. Ich bin auch ganz gerührt...
Zitat
Original von JoshuaSendler
*bravo bravo*![]()


Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Dionysischer Nationalfeiertag
Heute ist der dionysische Nationalfeiertag. :musicband: Alle die kommen und mitfeiern wollen sind herzlich eingeladen! :beer:
Frieden und Freundschaft
Mentor Sarekeus Spockos
Mentor Sarekeus Spockos
Na, da lasse ich doch alles stehen und liegen und mach' mich auf den Weg!
Zitat
Original von Mentor Sarekeus Spockos
Heute ist der dionysische Nationalfeiertag. :musicband: Alle die kommen und mitfeiern wollen sind herzlich eingeladen! :beer:

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Freitag, 6. Juni 2025, 17:23
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