Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Und wie wäre es, dass man während des Urlaubsstatus natürlich kein Wahlrecht hat, also nicht nur einfach für eine Wahl aufkreuzt und dann wieder inaktiv wird?
Ich habe mal vorrausgesetzt, das man als Inaktiver kein Wahlrecht hat. Das sollte man reinschreiben. Aber ich finde es auch wichtig, das man vor einer Wahl mindestens 2 Wochen wieder aktiv sein muß. Nicht das die leute sich für einen tag aktiv schalten lassen und dann verschwinden.
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Oder ein halbes Jahr, dann kann man immerhin irgendwann Karteileichen aussortieren.
Das scheint in ordnung zu sein.
Zur Not kann man dann ja verlängern.
Aber ich denke mal das man fast überall auf der Welt an einen rechner kommt und sich mal melden kann.
ich denke ein woche würde reichen
PS. sag mir mal jemand was genau ich da hinschreiben soll wenn man bürger werden will
PS. sag mir mal jemand was genau ich da hinschreiben soll wenn man bürger werden will
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When all else fails, read the directions.
Gute Idee, darauf wollte ich hinaus.
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Original von Jack Kröger
Aber ich finde es auch wichtig, das man vor einer Wahl mindestens 2 Wochen wieder aktiv sein muß. Nicht das die leute sich für einen tag aktiv schalten lassen und dann verschwinden.

Aber wie Joshua sagte: Eine Woche sollte auch reichen, denke ich.
Stimmt. Wenn man es denn will.
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Zitat
Oder ein halbes Jahr, dann kann man immerhin irgendwann Karteileichen aussortieren.
Das scheint in ordnung zu sein.
Zur Not kann man dann ja verlängern.
Aber ich denke mal das man fast überall auf der Welt an einen rechner kommt und sich mal melden kann.

"Herzlich Willkommen in Alpinia!
Zitat
Original von JoshuaSendler
PS. sag mir mal jemand was genau ich da hinschreiben soll wenn man bürger werden will
Sie haben sich entscheiden, bei uns mitzumachen und Staatsbürger zu werden. Dazu füllen sie bitte folgendes Formular aus und melden sich innerhalb eines Tages (am besten sofort) im Forum an und machen dort auf sich aufmerksam.
Keine Angst, wir beißen nicht und freuen uns über jeden Neubürger.
Achja: Bitte schauen sie sich das Schema zum Staatssystem (verlinkt) an, damit sie Bescheid wissen, welches Staatssystem wir haben. Mit Abschicken des Antrages erkennen sie auch automatisch die Verfassung (verlinkt) und die Gesetze an, allem voran das Staatsbürgergesetz (verlinkt).
Nun wünschen wir ihnen viel Spaß hier in Alpinia und freuen uns über ihr Interesse."
So in etwa? Musst nur so layouten, dass man die Antragsfelder nicht übersieht.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Aslo könnten wir dann zur Abstimmung schreiten?
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Wie wäre es erstmal mit der kompletten Fassung, wie sie nun steht?
Zitat
Original von Johannes XXIII
Aslo könnten wir dann zur Abstimmung schreiten?

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
§ 1: Verwaltung
(1) Für alle Angelegenheiten der Ein- und Auswanderung, der Verlegung von Wohnorten innerhalb des Staatsgebietes sowie für die Bürgerverwaltung ist das Innenministerium der Demokratischen Republik Alpinia zuständig.
§ 2: Erwerb, Pflichtangaben, Verweigerung der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia kann jede Realperson erwerben, die sich mit wahrheitsgemäßen Angaben auf der Webseite und im Forum anmeldet.
(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet sich innerhalb von 48 Stunden im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.
(3) Es ist untersagt, sich mehrmals in Alpinia als Staatsbürger anzumelden.
(4) Folgende Angaben auf dem Staatsbürgerschaftsantrag sind Pflicht:
• Virtueller Name
• E-Mail Adresse
• Provider basierende E-Mail Adresse *
• Wohnort in Alpinia
• weitere Staatsbürgerschaften *
• andere Identitäten *
(Mit einem * gekennzeichnete Informationen sind nur dem Innenministerium zugänglich.)
(5) Mit Erhalt der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung oder anderen Gesetzen oder Verträgen Bürgern der Demokratischen Republik Alpinia zugesprochen wird. Weiters sind auch entsprechend die Pflichten, die durch Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehen, zu beachten.
(6) Werden diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann das Innenministerium die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia verweigern. Eine Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist ebenso legitim, sofern die beantragende Person eine Gefahr für den Bestand der Republik, die Innere Sicherheit, den sozialen Frieden darstellt oder zur Schädigung der Republik zum Vorteil oder im Auftrag anderer Nationen dient. Dem Betroffenen steht der Weg einer Klage vor dem Hauptgerichtshof offen.
§ 3: Doppelte Staatsbürgerschaft, Mehrfachidentitäten
(1) Doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten, in denen die Person ebenfalls beheimatet ist, verstößt.
Die Rechte und Pflichten des Bürgers der Demokratischen Republik Alpinia dürfen denen in anderen Staaten und den damit verbundenen Aufgaben und Interessen nicht widersprechen.
(2) Absatz (1) gilt für die jeweilige reelle Person, gleichgültig, unter welchen Namen sie in anderen Nationen aktiv ist.
(3) Mehrfachidentitäten haben denn Sinn, das Leben in Alpinia in den verschieden Bereichen zu bereichern.
(4) Mehrfachidentitäten können nur von Staatsbürgern der Demokratischen Republik Alpinia beantragt werden. Es muss offen ersichtlich sein, wem die Mehrfachidentität zuzuordnen ist.
(5) Mehrfachidentitäten haben weder aktives noch passives Wahlrecht und dürfen nicht Mitglied einer Partei werden oder eine solche Gründen. Sie dürfen keine politischen Ämter ausüben. Des Weiteren ist es Mehrfachidentitäten untersagt, Vereine oder Organisationen zu gründen.
(6) Die Anzahl der Mehrfachidentitäten ist unbegrenzt, soll sich jedoch nach den verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben der Demokratischen Republik Alpinia richten.
(7) Für Gesetzesverstöße der Mehrfachidentität ist der Inhaber derselben zur Verantwortung zu ziehen.
§ 4: Entzug der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft kann aus folgenden Gründen entzogen werden:
a) Verstoß gegen die Verfassung oder die Gesetze der Demokratischen Republik Alpinia,
b) Verstoss gegen die Menschenrechte,
c) Staatsschädigendes Verhalten im In- und Ausland,
d) Mehrfachanmeldungen in Alpinia,
e) Versenden von Mailbomben, das Hacken von Webspace und/oder Foren, die mit der Republik in Verbindung gebracht werden.
f) Falsche Angabe von Daten aus § 2 Absatz (4)
(2) Über den Entzug entscheidet der Hauptgerichtshof.
(3) Wurde die Staatsbürgerschaft aus einem der in Absatz (1) genannten Punkte entzogen, so hat die Person jegliches Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft verwirkt.
§ 5: Erlöschen der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft erlischt bei Verzicht des Staatsbürgers.
(2) Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft jederzeit neu beantragt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 4 dieses Gesetzes.
(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.
Ein Bürger kann seine Staatsbürgerschaft auf Wunsch mit Begründung für maximal sechs Monate ruhen lassen. In dieser Zeit hat der Staatsbürger kein Wahlrecht. Dieses erhält er erst eine Woche nach seiner Rückkehr wieder.
Das Innenministerium ist mind. eine Woche vor Beginn über die Dauer der Ruhephase zu informieren.
§ 6: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift des Staatspräsidenten am XX.XX.XXXX in Kraft.
Noch irgendwelche Kommentare?
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
ab zur abstimmung würde ich sagen

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When all else fails, read the directions.
Zitat
Original von JoshuaSendler
ab zur abstimmung würde ich sagen
Ich auch!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Sonntag, 24. August 2025, 23:37
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