Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Da das Grundgesetz noch nicht verkündet worden ist, erhebe ich hiermit formellen Einspruch , da ich um eine Änderung des Artikel V (hinischtlich der aktuellen Diskussion um den Verwaltungsaufbau) bitte.
Einer erneuten Novellierung des GG kann somit vorgebeugt werden.
Ich bitte somit darum, sich meinen Vorschlag zu Gemüte zu führen und Einwendungen zu diskutieren; darüber hinaus sollte die Diskussion um die Einführung des Hofkontrollamtes verfolgt werden. Wird es im Rahmen der Diskussion um das Hofkontrollamt zu keiner Einigung meines/dieses Vorschlages kommen, so werde ich meinen Einspruch zurückziehen.
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Artikel V a
Die Verwaltung
Sek. 1 Das Königreich übt seine Verwaltung durch den Lordkanzler und die ihm nachgeordneten Behörden (Reichsämter) aus.
Sek. 2 Der Lordkanzler wird durch den König ernannt und entlassen. Der Lordkanzler amtiert bis zu seinem Tode, seinem Rücktritt oder seiner Entlassung.
Sek. 3 Der König ernennt und entlässt auf Vorschlag des Lordkanzlers dessen Stellvertreter und die Reichsamtsleiter. Der König hat das Recht die Ernennung oder Entlassung des Stellvertreters oder eines Reichsamtsleiters abzulehnen.
Sek. 4 Der Lordkanzler, sein Stellvertreter und jeder Reichsamtsleiter können durch ein Misstrauensvotum der Volkskammer aus dem Amt enthoben werden. Zur Annahme eines Mißtrauensvotums ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
Sek. 5 Der allgemeine Aufbau und die räumliche Gliederung der allgemeinen Reichsverwaltung bedürfen eines Gesetzes.
Artikel V b
Selbstverwaltung
Sek. 1 Die Reichsämter verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze und in eigener Verantwortung.
Sek. 2 Die Reichsämter sind im Hoheitsgebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufagben, soweit die Gesetze nicht ausdrückliches etwas anderes bestimmen.
Sek. 3 Den Reichsämtern können staatliche Aufgaben zur Erfüllung durch Weisung (königliches Dekret) oder Gesetz übertragen bekommen.
Sek. 4 Der Lordkanzler stellt durch seine Aufsicht sicher, dass die Gesetze beachtet und die Auftragsangelegenheiten weisungsgemäß erfüllt werden. Zu diesem Zweck kann der Lordkanzler mit Zustimmung des Königs Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen.
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Ich hoffe, dass dieser Vorschlag Ihre Zustimmung finden kann.
Einer erneuten Novellierung des GG kann somit vorgebeugt werden.
Ich bitte somit darum, sich meinen Vorschlag zu Gemüte zu führen und Einwendungen zu diskutieren; darüber hinaus sollte die Diskussion um die Einführung des Hofkontrollamtes verfolgt werden. Wird es im Rahmen der Diskussion um das Hofkontrollamt zu keiner Einigung meines/dieses Vorschlages kommen, so werde ich meinen Einspruch zurückziehen.
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Artikel V a
Die Verwaltung
Sek. 1 Das Königreich übt seine Verwaltung durch den Lordkanzler und die ihm nachgeordneten Behörden (Reichsämter) aus.
Sek. 2 Der Lordkanzler wird durch den König ernannt und entlassen. Der Lordkanzler amtiert bis zu seinem Tode, seinem Rücktritt oder seiner Entlassung.
Sek. 3 Der König ernennt und entlässt auf Vorschlag des Lordkanzlers dessen Stellvertreter und die Reichsamtsleiter. Der König hat das Recht die Ernennung oder Entlassung des Stellvertreters oder eines Reichsamtsleiters abzulehnen.
Sek. 4 Der Lordkanzler, sein Stellvertreter und jeder Reichsamtsleiter können durch ein Misstrauensvotum der Volkskammer aus dem Amt enthoben werden. Zur Annahme eines Mißtrauensvotums ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
Sek. 5 Der allgemeine Aufbau und die räumliche Gliederung der allgemeinen Reichsverwaltung bedürfen eines Gesetzes.
Artikel V b
Selbstverwaltung
Sek. 1 Die Reichsämter verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze und in eigener Verantwortung.
Sek. 2 Die Reichsämter sind im Hoheitsgebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufagben, soweit die Gesetze nicht ausdrückliches etwas anderes bestimmen.
Sek. 3 Den Reichsämtern können staatliche Aufgaben zur Erfüllung durch Weisung (königliches Dekret) oder Gesetz übertragen bekommen.
Sek. 4 Der Lordkanzler stellt durch seine Aufsicht sicher, dass die Gesetze beachtet und die Auftragsangelegenheiten weisungsgemäß erfüllt werden. Zu diesem Zweck kann der Lordkanzler mit Zustimmung des Königs Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen.
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Ich hoffe, dass dieser Vorschlag Ihre Zustimmung finden kann.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Wäre das Hofkontrollamt dann ein Reichsamt?
Vice versa: Wäre es dann nicht schöner, wenn wir statt "Reichsämter" "Hofämter" sagen?
Dann könnte man den Hofkontrolleur zum Beispiel auch als Amtstitel "Hofrat" geben.
Vice versa: Wäre es dann nicht schöner, wenn wir statt "Reichsämter" "Hofämter" sagen?
Dann könnte man den Hofkontrolleur zum Beispiel auch als Amtstitel "Hofrat" geben.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ja, so war das meinerseits angedacht. Immerhin könnte es in Zukunft - statt eines Ministeriums und seiner Verwaltung - lediglich weitere Reichs... ähh Hofsämter geben; unter der Leitung des Lordkanzlers. Also eine Art zweistufiger und somit wenig bürokratischer Verwaltungsapparat.
Die Bezeichnung "Hofsamt" gefällt mir um einiges besser als "Reichsamt" - hatte mich auch ein wenig an dem Begriff gestört, ist immerhin irgendwie negativ vorbelastet, mir ist allerdings nix anderes eingefallen.
Aber ich sehe, dass Ihnen dieser Änderungsvorschlag durchaus zusagt, oder?!
Die Bezeichnung "Hofsamt" gefällt mir um einiges besser als "Reichsamt" - hatte mich auch ein wenig an dem Begriff gestört, ist immerhin irgendwie negativ vorbelastet, mir ist allerdings nix anderes eingefallen.
Aber ich sehe, dass Ihnen dieser Änderungsvorschlag durchaus zusagt, oder?!
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Gefällt mir, jep!
Wir würden zwar erstmal "nur" ein Hofamt schaffen (das Hofkontrollamt), dass viele Funktionen in sich vereint, aber wir hätten jederzeit die Möglichkeit, ohne Grundgesetzänderung das Amt umzustruktuieren und mehere Ämter zu schaffen oder wie auch immer.
Wir würden zwar erstmal "nur" ein Hofamt schaffen (das Hofkontrollamt), dass viele Funktionen in sich vereint, aber wir hätten jederzeit die Möglichkeit, ohne Grundgesetzänderung das Amt umzustruktuieren und mehere Ämter zu schaffen oder wie auch immer.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Uns (mir) ebenfalls!
)
Wobei es ja ein wenig komisch anmutet: Hofsamt, aber beaufsichtigt vonm Lordkanzler...
Wegen der Volkszählung: Es hat sich niemand gemeldet, Platon hat sich mittlerweile ja eingefunden (für wie lange?).
Somit dürften Luinil Stern und Bernhard von Brot ihre Staatsbürgerschaft verloren haben. Oder?

Wobei es ja ein wenig komisch anmutet: Hofsamt, aber beaufsichtigt vonm Lordkanzler...

Wegen der Volkszählung: Es hat sich niemand gemeldet, Platon hat sich mittlerweile ja eingefunden (für wie lange?).
Somit dürften Luinil Stern und Bernhard von Brot ihre Staatsbürgerschaft verloren haben. Oder?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi I. von Alpinia
Platon hat sich mittlerweile ja eingefunden (für wie lange?).
So, wie es momentan aussieht, bin ich bis einschließlich Oktober nur an Wochenenden online - ab Oktober dann mit hoher Wahrscheinlichkeit für ein halbes Jahr wieder täglich.
Mit freundlichem Gruß,
Platon
Platon
Immerhin. Willkommen zurück.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Für Luinil tut es mir sehr leid.
Aber Bruder Bernhard war das letzte mal am 24.06. online. Ich möchte daher auch im Namen der Kirche darum bitten, ihm noch einen Aufschub zu gewähren!

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Zitat
Original von Quentin Vaurien
Da das Grundgesetz noch nicht verkündet worden ist, erhebe ich hiermit formellen Einspruch , da ich um eine Änderung des Artikel V (hinischtlich der aktuellen Diskussion um den Verwaltungsaufbau) bitte.
Einer erneuten Novellierung des GG kann somit vorgebeugt werden.
Es ist aber schon beschlossen worden...

Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski
Anna-Lisa von Lojewski
Um den aktuellen RL-Umständen von Frau Stern gerecht zu werden, sollte die Staatsbürgerschaft nicht sofort verloren gehen. Vielleicht könnte man diese für einen gewissen Zeitraum in eine "ruhende" Staatsbürgerschaft umwandeln. Luinil wird - ähnlich wie viele andere - auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sein; dies gestaltet sich allerdings, anbetracht der derzeitigen Situation des Öffentlichen Dienstes in Niedersachsen, sehr schwer.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Zitat
Es ist aber schon beschlossen worden...
Das ist richtig - allerdings habe ich ja einen formellen Einspruch erhoben. Dieser lässt sich sicherlich auch vor Gericht begründen, immerhin ist - wie schon diskutiert - nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit des Volkes (4 von 9 Bürgern haben abgestimmt) erreicht worden.

Aber darum geht es mir nicht. Eine Neuwahl wäre offensichtlich eh notwendig. Und die Verkündung ist ja noch nicht erfolgt - demenstrechend wäre eine erneute Änderung weniger aufwendig und kostet dem Land keine Reputation!


MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Zitat
Original von Quentin Vaurien
Zitat
Es ist aber schon beschlossen worden...
Das ist richtig - allerdings habe ich ja einen formellen Einspruch erhoben. Dieser lässt sich sicherlich auch vor Gericht begründen, immerhin ist - wie schon diskutiert - nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit des Volkes (4 von 9 Bürgern haben abgestimmt) erreicht worden.
Das kann man auch anders sehen...

Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski
Anna-Lisa von Lojewski
Auf die Erklärung/Rechtfertigung einer solchen Rechtsverbiegung wäre ich sehr gespannt!

MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Im übrigen verweise ich auf folgendes:
Sodenn ist noch keine gültige Ergänzung beschlossen worden, auch wenn die nötige Mehrheit (nach einer möglichen Interpretation) der Volkskammer zugestimmt hat.
Zitat
Um dieses Grundgesetz zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Ergänzungsgesetzes. Dieses muss vom Volke in Zwei-Drittel Mehrheit beschlossen und vom König bestätigt werden.
Sodenn ist noch keine gültige Ergänzung beschlossen worden, auch wenn die nötige Mehrheit (nach einer möglichen Interpretation) der Volkskammer zugestimmt hat.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ein entsprechender Antrag wurde beim Gericht eingereicht. So!

Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski
Anna-Lisa von Lojewski
Ähm ... es ist von der Volkskammer nichts beschlossen worde, weil der Antrag abgelehnt wurde. Also sind wir noch beim "alten" GG. 
Dass Frau von Lojewski anderer Meinung ist, ist ihr gutes Recht.

Dass Frau von Lojewski anderer Meinung ist, ist ihr gutes Recht.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Was ist abgelehnt / nicht beschlossen worden???

MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Zitat
Original von Dr. Thasco
Ähm ... es ist von der Volkskammer nichts beschlossen worde, weil der Antrag abgelehnt wurde. Also sind wir noch beim "alten" GG.![]()
Dass Frau von Lojewski anderer Meinung ist, ist ihr gutes Recht.
Das sehe ich auch so...

Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski
Anna-Lisa von Lojewski
Also, nicht dass wir hier durcheinander kommen:
Es gab einen Änderungsantrag des GG von Seiner Majestät, den ich eingebracht habe. Es wurde abgestimmt und in meiner Eigenschafts als Wahlleiter dieses Antrages (siehe Volkskammerordnung) habe ich festgestellt, dass der Änderungsantrag NICHT angenommen worden ist, weil in meinen Augen keine 2/3-Mehrheit zustande kam.
Der Antrag wird - mit den Änderungen von Herrn Vaurien - dann demnächst wieder gestellt werden, sobald mir Seine Majestät als derzeitiger Bürgeramtsverwalter Grünes Licht gibt.
Dann wird neu abgestimmt werden, ausser das Gericht stellt etwas anderes fest.
Es gab einen Änderungsantrag des GG von Seiner Majestät, den ich eingebracht habe. Es wurde abgestimmt und in meiner Eigenschafts als Wahlleiter dieses Antrages (siehe Volkskammerordnung) habe ich festgestellt, dass der Änderungsantrag NICHT angenommen worden ist, weil in meinen Augen keine 2/3-Mehrheit zustande kam.
Der Antrag wird - mit den Änderungen von Herrn Vaurien - dann demnächst wieder gestellt werden, sobald mir Seine Majestät als derzeitiger Bürgeramtsverwalter Grünes Licht gibt.
Dann wird neu abgestimmt werden, ausser das Gericht stellt etwas anderes fest.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Gut, das Sie das jetzt nochmals klargestellt haben; dachte schon, ich hätte mich verlesen! 
Ich geriet schon langsam ins grübeln, war alo nicht weit entfernt vom "Durcheinanderkommen".

Ich geriet schon langsam ins grübeln, war alo nicht weit entfernt vom "Durcheinanderkommen".
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Donnerstag, 26. Juni 2025, 00:40
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