Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Er will damit sagen das laut der verfassung nichts dagegen spricht.
Aber wenn sich die Volkskammer in der GeschO drauf einigt nicht so zu verfahren, dann hat das meines erachtens Vorrang.
Es steht ja seiner Majestät frei, den Knidaten in das Amt zu klagen wenn er will.
Ich werde Ihn nicht zur Abstimmung stellen.
Aber wenn sich die Volkskammer in der GeschO drauf einigt nicht so zu verfahren, dann hat das meines erachtens Vorrang.
Es steht ja seiner Majestät frei, den Knidaten in das Amt zu klagen wenn er will.
Ich werde Ihn nicht zur Abstimmung stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte darum, dieses Vorurteil, welches hier geschaffen wurde, deutlich aus der Welt zu schaffen.
Indirekt wird mir vorgeworfen, dass ich meine Position als Reichskanzler des Königreiches rechtsmissbräuchlich und auf meinen eigenen Vorteil gerichtet ausnutzen wollen würde. Das kann und werde ich nicht so stehen lassen.
Ich weiß durchaus zwischen meinem Amt und meinem politischen, staatsdienlichen Interessen zu unterscheiden. Vor allem: diese Rechte und Pflichten, die mit der jeweiligen Position einhergehen, laufen keinesfalls konträr.
Solange Sie die Diskussion allgemein führen, ist es mir gleich, was passiert; ich habe mich lediglich zur Verfügung gestellt. Aber ich bitte darum, meine Person mit dem gebührenden Respekt aus der Diskussion zu halten.
Weitergehend verstößt eine Entscheidung, wie sie hier getroffen werden soll, m.E. konkludent gegen Art 7 und Art 10 Abs. 2 der Verfassung. Dies allerdings nur, da es tatsächlich keine Gesetzesschranke in dieser Angelegenheit gibt. Grundsätzlich bin ich ein Verfechter der Gewaltenteilung.
Nur: Unterlassen Sie Vorurteile bzw. Vorverurteilungen!
ich bitte darum, dieses Vorurteil, welches hier geschaffen wurde, deutlich aus der Welt zu schaffen.
Indirekt wird mir vorgeworfen, dass ich meine Position als Reichskanzler des Königreiches rechtsmissbräuchlich und auf meinen eigenen Vorteil gerichtet ausnutzen wollen würde. Das kann und werde ich nicht so stehen lassen.
Ich weiß durchaus zwischen meinem Amt und meinem politischen, staatsdienlichen Interessen zu unterscheiden. Vor allem: diese Rechte und Pflichten, die mit der jeweiligen Position einhergehen, laufen keinesfalls konträr.
Solange Sie die Diskussion allgemein führen, ist es mir gleich, was passiert; ich habe mich lediglich zur Verfügung gestellt. Aber ich bitte darum, meine Person mit dem gebührenden Respekt aus der Diskussion zu halten.
Weitergehend verstößt eine Entscheidung, wie sie hier getroffen werden soll, m.E. konkludent gegen Art 7 und Art 10 Abs. 2 der Verfassung. Dies allerdings nur, da es tatsächlich keine Gesetzesschranke in dieser Angelegenheit gibt. Grundsätzlich bin ich ein Verfechter der Gewaltenteilung.
Nur: Unterlassen Sie Vorurteile bzw. Vorverurteilungen!
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quentin Vaurien« (26. Juli 2005, 12:58)
Vielleicht um es zumindest für mich klarzustellen: Ich halte Sie für eine integre Person, Eure Exzellenz! Ich persönlich habe auch kein Problem damit, Sie als stv. Präsidenten der Volkskammer zu akzeptieren.
Btw: Derzeit _ist_ Herr Vaurien kommissarischer stv. Präsident, da er noch von der alten GO her ernannt war und bisher noch kein Nachfolger benannt wurde.
Btw: Derzeit _ist_ Herr Vaurien kommissarischer stv. Präsident, da er noch von der alten GO her ernannt war und bisher noch kein Nachfolger benannt wurde.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ja, das sehe ich ähnlich, wenngleich ich aufgrund der derzeitigen Diskussion keinerlei Ambitionen hege, den Sitzungsdienst der Volskammer zu übernehmen.
Aber meine Ernennung hat immernoch Bestand!
Aber meine Ernennung hat immernoch Bestand!
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Darf ich Herrn Skynet ins "Spiel" bringen? Hätten Sie Zeit und Lust zu diesem Amt, Herr Skynet?
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ich habe mir noch einmal die GO angeguckt. Der Stellvertretende Vorsitzende hat keinerlei Funktion, die er elleine wahr nehmen könnte.
Die Beschlussanträge können nur durch den Präsidenten (ausdrückliche Nennung in § 4) eröffnet werden.
Da, wo das Präsidium betroffen its (zB Eilanträge), kann der Stellvertretende auch nichts allein machen.
Ich würde nur kandidieren, wenn § 4 dahingehend geändert wird, dass der Vorsitzende der Volkskammer und nicht der Präsident Beschlussanträge etc eröffnen kann; Nämlich nur dann ist dieses Amt auch sinnvoll.
Die Beschlussanträge können nur durch den Präsidenten (ausdrückliche Nennung in § 4) eröffnet werden.
Da, wo das Präsidium betroffen its (zB Eilanträge), kann der Stellvertretende auch nichts allein machen.
Ich würde nur kandidieren, wenn § 4 dahingehend geändert wird, dass der Vorsitzende der Volkskammer und nicht der Präsident Beschlussanträge etc eröffnen kann; Nämlich nur dann ist dieses Amt auch sinnvoll.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Brauchts nicht.
Damit ist geregelt, dass der Stlv. alle Funktionen des Präsidenten übernimmt, auch Position 4.
Zitat
(2) Stellvertretender Vorsitzender der Volkskammer ist der Stellvertretende Präsident. Auch er wird alle drei Monate von der Volkskammer gewählt und übernimmt die Amtsgeschäfte des Präsidenten in dessen Abwesenheit.
Damit ist geregelt, dass der Stlv. alle Funktionen des Präsidenten übernimmt, auch Position 4.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ja - das ist klar aber wenn in § 4 eindeutig steht "kann nur vom Präsidenten eröffnet werden" habe ich Probleme damit, dass so auszulegen. Mir ist bewusst, dass das die Hauptaufgabe des Stellvertreters ist und mir ist auch bewusst, dass ich ein bisschen Haarspalterei betreibe aber ohne den Passus von "Präsidenten" auf "Vorsitzender" zu ändern, kann ich nicht eindeutig zustimmen, dass der Stellvertreter auch Beschlussanträge eröffnen darf. Ich finde, dass hier sprachliche Widersprüche in der Geschäftsordnung zu Tage getreten sind.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Die Geschäftsordnung ist insofern widersprüchlich, ja.
Ich verweise dennoch auf Artikel 28 Satz 2 der Verfassung: "Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen ein Präsidium, welchem gemeinsam die Leitung der Sitzungen obliegt."
Daraus folgt, dass der Präsident der Volkskammer selbst keine Entscheidungen allein treffen kann, sondern die anderen Mitglieder des Präsidiums (seinen Stellvertreter) beteiligt werden müssen.
Demnach muss die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, dass sie verfassungskonform ist. Bis dahin gelten der Verfassung entgegen stehende Regelungen der Geschäftsordnung nicht und sind unwirksam.
Ich verweise dennoch auf Artikel 28 Satz 2 der Verfassung: "Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen ein Präsidium, welchem gemeinsam die Leitung der Sitzungen obliegt."
Daraus folgt, dass der Präsident der Volkskammer selbst keine Entscheidungen allein treffen kann, sondern die anderen Mitglieder des Präsidiums (seinen Stellvertreter) beteiligt werden müssen.
Demnach muss die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, dass sie verfassungskonform ist. Bis dahin gelten der Verfassung entgegen stehende Regelungen der Geschäftsordnung nicht und sind unwirksam.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Also, ich finde das zwar eindeutig geregelt in der GO, aber stellen Sie doch einfach den entsprechenden Antrag im Präsidium. Es wäre praktisch, wenn Sie das machen würden, weil Sie ja auch exakt wissen, wie Sie gerne die Umformulierung hätten.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Zitat
Demnach muss die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, dass sie verfassungskonform ist. Bis dahin gelten der Verfassung entgegen stehende Regelungen der Geschäftsordnung nicht und sind unwirksam.
Solange dies durch kein Gericht festgestellt wurde, sind sämtliche Klauseln natürlich gültig und Wirksam, Majestät.
Ich denke nicht, dass Eure Funktion als Hüter der Verfassung darin besteht, Gesetze oder Ordnungen als nichtig zu erklären. Dies ist Aufgabe des Gerichts. Ich nehme mehr an, dass das Ausschöpfen der Rechtsmittel gegen ein Dokument eher zu Eurer Aufgabe gehört, Majestät.
Mit vorzüglichsten Grüßen,
Ihr Ford Prefect
Ihr Ford Prefect
Zitat
Original von Dr. Thasco
Also, ich finde das zwar eindeutig geregelt in der GO, aber stellen Sie doch einfach den entsprechenden Antrag im Präsidium. Es wäre praktisch, wenn Sie das machen würden, weil Sie ja auch exakt wissen, wie Sie gerne die Umformulierung hätten.![]()
...kommt...
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Zitat
Original von Ford Prefect
Zitat
Demnach muss die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, dass sie verfassungskonform ist. Bis dahin gelten der Verfassung entgegen stehende Regelungen der Geschäftsordnung nicht und sind unwirksam.
Solange dies durch kein Gericht festgestellt wurde, sind sämtliche Klauseln natürlich gültig und Wirksam, Majestät.
Ich denke nicht, dass Eure Funktion als Hüter der Verfassung darin besteht, Gesetze oder Ordnungen als nichtig zu erklären. Dies ist Aufgabe des Gerichts. Ich nehme mehr an, dass das Ausschöpfen der Rechtsmittel gegen ein Dokument eher zu Eurer Aufgabe gehört, Majestät.
Ein entsprechendes Dekret von Uns, Exzellenz, und die genannten Normen werden aufgrund des vorliegenden "dringenden Bedürfnisses" (vgl. Art. 15 Abs. 2 Verf.) ausser Kraft gesetzt. Da es sich bei der Geschäftsordnung um kein Gesetz handelt, wäre ein entsprechendes Dekret auch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig.
Ich heiße aber den Vorschlag von Herrn Skynet gut und sehe demnach keine Veranlassung, ein Dekret erlassen zu müssen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich bezweifle, dass hier ein dringendes Bedürfnis vorliegt. Ohne eure Weisheit in Frage stellen zu wollen, Majestät, ich denke dass die Aufgabe, Gesetze als nichtig zu erklären, dem Gerichtshof (wenn er besetzt ist) vorbehalten ist.
So oder so: Wenn Ihr am Gerichtshof vorbei entscheidet, so degradiert Ihr ihn zu einer Scheininstitution, Majestät - ist das ein richtiges Signal? Nutzt nicht das letzte Mittel vor dem ersten.
So oder so: Wenn Ihr am Gerichtshof vorbei entscheidet, so degradiert Ihr ihn zu einer Scheininstitution, Majestät - ist das ein richtiges Signal? Nutzt nicht das letzte Mittel vor dem ersten.
Mit vorzüglichsten Grüßen,
Ihr Ford Prefect
Ihr Ford Prefect
Unser Gerichtshof wird mit diesem Thema noch befasst werden, da sind Wir Uns sicher.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Gleichwohl aller Androhungen und angekündigten Konsequenzen sollte dieses Thema langsam zum Abschluss gebracht werden.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Ich stelle mich zur Wahl.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Soeben wurde die Abstimmung zur Wahl von Herrn Skynet als Stellvertretender Vorsitzender der Volkskammer eingeleitet.
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Donnerstag, 26. Juni 2025, 19:05
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