Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Einberufung
Gemäß des "Dekretes für die Regelung des Überganges zur neuen Verfassungsordnung" vom 26. Juni 2006 berudfe ich hiermit die Bundesversammlung ein.
Leider haben es nicht alle Kantone geschafft, einen Abgeordneten zu wählen. Im Folgenden lese ich vor, welche Kantone durch welche Abgeordnete und mit welcher Stimmgewichtung in der Bundesversammlung vertreten sind:
Kanton Aukwalden: Kantonsrätin Johanna von Gutenberg (66 Stimmen)
Kanton Mayenburg: Kantonsrat Derek Skynet (16 Stimmen)
Kanton Rittbergen: Parlamentspräsident Clausi von Alpinia (16 Stimmen)
Sobald ein weiterer Kanton seinen Abgeordneten gewählt hat, wird die Stimmverteilung natürlich angepasst.
Ich bitte die Abgeordneten um Anwesenheitsmeldung. Wir müssten dann auch einen Parlamentspräsidenten wählen sowie eine Geschäftsordnung aufsetzen.
Leider haben es nicht alle Kantone geschafft, einen Abgeordneten zu wählen. Im Folgenden lese ich vor, welche Kantone durch welche Abgeordnete und mit welcher Stimmgewichtung in der Bundesversammlung vertreten sind:
Kanton Aukwalden: Kantonsrätin Johanna von Gutenberg (66 Stimmen)
Kanton Mayenburg: Kantonsrat Derek Skynet (16 Stimmen)
Kanton Rittbergen: Parlamentspräsident Clausi von Alpinia (16 Stimmen)
Sobald ein weiterer Kanton seinen Abgeordneten gewählt hat, wird die Stimmverteilung natürlich angepasst.
Ich bitte die Abgeordneten um Anwesenheitsmeldung. Wir müssten dann auch einen Parlamentspräsidenten wählen sowie eine Geschäftsordnung aufsetzen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
hier
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Sehr schön. Dann bitte ich um Kandidaturen für das Amt des Präsidenten. 
Ich stehe dafür aus bekannten Gründen nicht zur Verfügung.

Ich stehe dafür aus bekannten Gründen nicht zur Verfügung.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich würde kandidieren, wenn das die Zustimmung der anderen Räte fände.
Zitat
Original von Johanna Gutenberg
Ich würde kandidieren, wenn das die Zustimmung der anderen Räte fände.
OK - und wer macht den Kanzler?

ich war nicht so gut - ich würde den König vorschlagen, wenn es soweit ist - der Kanzler und König sind schließlich beide Teil der Exektuive

Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Zitat
Original von Johanna Gutenberg
Ich würde kandidieren, wenn das die Zustimmung der anderen Räte fände.
Meine Zutimmunhg auf jeden Fall.

Zitat
Original von Derek Skynet
ich war nicht so gut - ich würde den König vorschlagen, wenn es soweit ist - der Kanzler und König sind schließlich beide Teil der Exektuive![]()
Ehe dann niemand es macht, würde ich es notgedrungen übernehmen. Es wäre mir aber sehr Recht, wenn Sie es machen würden.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi I. von Alpinia
Ehe dann niemand es macht, würde ich es notgedrungen übernehmen.
Wenn Derek es nicht will und ich mich zur Präsidentenwahl stelle, bleibt wohl nichts anderes.
Da momentan keine Geschäftsordnung in Kraft ist, bitte ich um Handzeichen, wer der Wahl von Frau Gutenberg zur Präsidentin des Hauses zustimmen möchte, sie ablehnt oder sich einem Votum enthält.
Ich gebe 48 Stunden Zeit.
Ich gebe 48 Stunden Zeit.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia

(neue Abstimmungs-Smilies! ;o))
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia

Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ich beende die Abstimmung vorzeitig, da bereits alle Abgeordneten abgestimmt haben.
Frau Gutenberg wurde einstimmig gewählt. Ich übergebe ihr hiermit die Sitzungsleitung.
Frau Gutenberg wurde einstimmig gewählt. Ich übergebe ihr hiermit die Sitzungsleitung.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
*sich erhebt*
Ich danke Euch, Majestät.
Die erste Amtshandlung sollte sein, dass wir uns eine Geschäftsordnung geben. Vorschläge?
Ich danke Euch, Majestät.
Die erste Amtshandlung sollte sein, dass wir uns eine Geschäftsordnung geben. Vorschläge?
*starrt an die Decke*

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Quentin Vaurien
*pfeift* ... ;-)
Wenn Sie Abgeordneter sein wollen, sollten Sie das in Mithland verkünden.

Ansonsten pfeifen Sie bitte leiser. ;o)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Geschäftsordnung
Hier noch einmal die letzte Geschäftsordnung der Volkskammer. Vielleicht sollten wir diese anpassen (ich dachte da u.a. für das Präsidium an die monatliche Rotation, die schon während der Kantonsrepublik festgeschrieben war)?
Zitat
Geschäftsordnung der Volkskammer
I. VORSITZ
§ 1. Vorsitz
(1) Vorsitzender der Volkskammer ist der Präsident. Er wird alle drei Monate von der Volkskammer gewählt.
(2) Stellvertretender Vorsitzender der Volkskammer ist der Stellvertretende Präsident. Auch er wird alle drei Monate von der Volkskammer gewählt und übernimmt die Amtsgeschäfte des Präsidenten in dessen Abwesenheit.
(3) In strittigen Fällen interpretiert der geschäftsführende Präsident die Geschäftsordnung.
II. DIE MITGLIEDER DER VOLKSKAMMER
§ 2. Rechte und Pflichten der Mitglieder der Volkskammer
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal der Volkskammer zu erlangen.
(2) Jedes Mitglied folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
(3) Mitglieder der Volkskammer ist jede Bürgerin und jeder Bürger des Königreichs Alpinia, der seit mindestens drei Wochen die Staatsbürgerschaft hat. Der König ist kein Mitglied der Volkskammer, hat aber uneingeschränktes Rederecht.
III. TAGESORDNUNG, EINBERUFUNG, LEITUNG
§ 3. Sitzungen
(1) Die Volkskammer tagt permanent.
(2) Die Kommunikation der Volkskammer erfolgt im entsprechenden Board des Forums des Königreichs Alpinia. Der Öffentlichkeit wird jederzeit voller Einblick in die Arbeit der Volkskammer gewährleistet.
§ 4. Aussprachen, Abstimmungen
(1) Beschlussanträge können nur durch den Präsidenten der Volkskammer eröffnet werden. Mitglieder der Volkskammer sowie der König sollen im Büro des Präsidenten Anträge zu Beschlussanträgen einreichen.
(2) Ein Beschlussantrag muss eine Aussprache von mindestens 72 und höchstens 240 Stunden haben.
(3) Mehr als 5 Aussprachen gleichzeitig sind nicht zulässig. Ausnahmen kann der Präsident erteilen.
(4) Beschlussanträge sind durch den Präsidenten durchgehend mit demselbigen Wort zu kennzeichnen.
(5) Nach Ende der Aussprache folgt dem Beschlussantrag die Abstimmungen, welche im entsprechenden Forum stattfindet und nicht öffentlich sind, soweit Gesetze oder die Verfassung nichts anderes bestimmen.
(6) Abstimmungen werden durch den Präsidenten binnen 48 Stunden nach Ende einer Aussprache eingeleitet. Sie dauern 96 Stunden und werden von ihm beendet. Der Präsident gibt anschliessend öffentlich das Ergebnis bekannt.
(7) Abstimmungen sind als solche zu Kennzeichnen und so zu stellen, dass sie sich mit 'Ja', 'Nein' oder 'Enthaltung' beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. Die Fragen müssen möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
(8) Ein Beschlussantrag gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der an einer Abstimmung teilnehmenden Mitglieder der Volkskammer zustimmt, sofern Grundgesetz oder sonstige Gesetze nichts anderes vorgesehen.
(9) Die Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit erreicht wurde.
§ 4a. Abgelehnte Beschlussanträge
(1) Beschlussvorschläge, die aufgrund einer knappen Mehrheit abgelehnt worden sind, können bis 48 Stunden nach Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch ein Mitglied der Volkskammer beanstandet werden.
(2) Das Präsidium der Volkskammer entscheidet sodann im eigenen Ermessen und einvernehmlich, ob das Abstimmungsergebnis begründet beanstandet worden ist und ob über den Beschlussvorschlag erneut und in der selben Form abgestimmt werden soll.
(3) Kommt das Präsidium zu dem Ergebnis, dass die Beanstandung unbegründet ist, so kann eine Neueinbringung des - inhaltlich zu mindetsens 10 v.H. - geänderten Beschlussantrages genehmigt werden. Die Neueinbringung kann frühestens 2 Wochen nach Beanstandung genehmigt werden werden.
VI. HAUSORDNUNG DER VOLKSKAMMER
§ 5. Hausordnung der Volkskammer
(1) In den Räumlichkeiten der Volkskammer ist es jedem Mitglied der Volkskammer sowie allen Besuchern angezeigt, sich höflich zu verhalten.
(2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber dem König, den Exzellenzen, den Mitgliedern der Volkskammer, sowie dem Personal.
(3) Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung werden nach § 6 geahndet.
§ 6. Sanktionen
(1) Verstößt ein Besucher der Volkskammer gegen § 5. Abs. 1 u. 2, ist sein Vergehen vom Präsidenten mit einem Ordnungsgeld zu verwarnen und bei weiteren Verstößen mit einem Hausverbot zu belegen.
(2) Verstößt ein Mitglied der Volkskammer gegen § 5. Abs. 1 u. 2, ist er vom Präsidenten zur Ordnung oder zur Sache zu rufen. Bei weiteren Vergehen ist ein Ordnungsgeld zu verhängen. Der Präsident entscheidet über Anwendung und Höhe des Ordnungsgeld.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Wir bräuchten übrigens noch einen Bundesrichter. Herr Skynet, wie wäre es mit Ihnen? Wenig Arbeit und gute Bezahlung winken.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
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Donnerstag, 5. Juni 2025, 05:28
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